GGL streicht Tipster wegen Steuerhinterziehung von der Whitelist

Tipster Lizenz in Deutschland entzogen – Glücksspielbehörde GGL widerruft staatliche Erlaubnis! (Bildquelle: Markus Winkler auf Unsplash)

Nach umfassender und detaillierter Prüfung des Geschäftsbetriebs, der finanziellen Situation und der Einhaltung der regulatorischen Anforderungen von Tipster ist die bundesweit zuständige Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) zu dem Schluss gekommen, dass die deutsche Lizenz des Unternehmens entzogen werden muss. Damit darf der Anbieter mit virtuellen und terrestrischen Angeboten in Deutschland keine Sportwetten oder Glücksspiele mehr anbieten und ist somit landesweit nicht mehr zugelassen. Die Entscheidung der GGL wird sich erheblich auf den angeschlagenen Betreiber auswirken, denn erst kürzlich wurde über die in Insolvenz geratene deutsche Tochter Tipster Service GmbH berichtet, dass ein Sanierungskonzept entwickelt wurde, um das Unternehmen zu retten. Der Lizenzentzug dürfte für diesen Plan schwerwiegende Folgen mit sich bringen.

Widerruf der Tipster Lizenz könnte der Sargnagel sein

Die deutsche Aufsichtsbehörde für Internet-Glücksspiel und Sportwetten sperrt den angeschlagenen Anbieter tipster.de. Die Regulierungsbehörde GGL hat dem Unternehmen die Lizenz entzogen, das im Zuge von Ermittlungen wegen mutmaßlicher Geldwäsche und Steuerhinterziehung im großen Stil in Deutschland Insolvenz angemeldet hat. Nach einer weitgehenden Aufarbeitung der operativen und finanziellen Entwicklung im Hinblick auf die gesetzlichen Bestimmungen stellt die Glücksspielbehörde GGL fest, dass der Erlaubnisinhaberin die Zulassung für den Betrieb zwingend zu entziehen ist.

Der Beschluss der Regulierungsbehörde ist in jeder Hinsicht gerechtfertigt. Der Entzug der Tipster Lizenz basiert auf den betrügerischen Faktoren, die während des Bewertungsprozesses von der GGL und mutmaßlich unter Berücksichtigung der in den letzten Wochen aufgedeckten staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren. Die deutsche Gesellschaft Tipster Service GmbH ist nach ihrem jüngsten Konkursantrag in einer misslichen Lage, da sie ihren Verpflichtungen gegenüber Kunden, Lieferanten und Aufsichtsbehörden nicht mehr nachkommen kann. Nachdem der Wettanbieter unter Insolvenzverwaltung steht, besteht keine effektive Möglichkeit, das Urteil der GGL anzufechten.

Im Rahmen der europaweiten Razzien stand die Tipster Limited im Fokus, wobei auch die deutsche Tochter und deren Büroräume in der Kölner Zentrale in diesem Zusammenhang mit betroffen waren. Mehr dazu lesen Sie in diesem Artikel.

Schwerwiegende Verstöße gegen den Glücksspielstaatsvertrag

Ohne hinlängliche Beweise würde die Glücksspielaufsichtsbehörde in Deutschland sicher nicht einen so gravierenden Schritt einleiten. Der Absturz des Online-Anbieters war die Folge einer Razzia der deutschen Polizei in den Geschäftsräumen des Betreibers wegen angeblicher Verbindungen zur organisierten Kriminalität, die zur Verhaftung von sechs Personen führte. Die plötzliche Aktion war Teil einer gemeinsamen europaweiten Untersuchung wegen unerlaubten Glücksspiels, Korruption, Geldwäsche im großen Stil und Steuerhinterziehung. Im Anschluss an die Razzia beantragte die deutsche Tipster Service GmbH Insolvenz und besiegelte damit ihr Schicksal.

Die Lizenz zu einem so kritischen Zeitpunkt zu verlieren, trifft Tipster mit voller Wucht. Das Unternehmen beabsichtig angeblich aktuell den Verkauf. Wie aus einschlägigen Medienberichten zu entnehmen, ist man bereits dabei, einen Käufer zu finden, nachdem der Betrieb im Zuge der Insolvenz umstrukturiert wurde. Angesichts der zweifelhaften Vorgeschichte und der Tatsache, dass das Unternehmen nicht in einem der führenden europäischen Märkte tätig sein kann, wird seine Attraktivität jedoch erheblich gemindert und könnte sich nachteilig auf das laufende Insolvenzverfahren auswirken.

Es dürfte eher interessant für seriöse Casino Anbieter und Wettveranstalter mit bestehender Konzession in Deutschland sein, den stationären Geschäftsbereich zu übernehmen. Auch eine Aufteilung ist denkbar, so dass sich beispielsweise Player wie tipico, Admiral oder von Merkur Gauselmann XTiP Sportwetten.

Das Schicksal sollte Lizenzinhabern eine wertvolle Lektion erteilen

Die Entscheidung der GGL, Tipster, die Lizenz zu entziehen, erscheint in Anbetracht des derzeitigen Zustands des Betreibers gerechtfertigt. Da die Führung und der Betrieb des Unternehmens in Scherben liegen, kann das Unternehmen weder den grundlegenden Spielerschutz garantieren noch seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommen. Das Unternehmen weigerte sich, die Situation zu kommentieren, und seine Website ist nach wie vor offline, sodass die Hoffnung auf einen Wiederaufschwung praktisch nicht vorhanden ist.

Ein derart abrupter Konkurs ist ein Schock, besonders angesichts eines Jahresumsatzes von rund einer Viertelmilliarde Euro im letzten Jahre mit etwa 1.000 im Unternehmen Beschäftigten. Für die deutsche Aufsichtsbehörde kann es jedoch keine Kompromisse geben und es ist unabhängig von der Größe eines Unternehmens von Bedeutung bei Verstößen gegen die Verbraucher auch bereits zu sein, gegen hochkarätige Glücksspielbetreiber vorzugehen. Das hat die GGL zuletzt auch mit der Untersuchung von Daily Fantasy Sports-Betreibern in Deutschland bewiesen.

Die Aufhebung der Lizenz der Tipster GmbH durch Glücksspiel markiert einen bedeutenden Entwicklungsprozess in der deutschen Glücksspielindustrie und macht deutlich, wie schnell die Aufsichtsbehörde bei ausreichender rechtlicher Belege harte Strafen verhängen kann. Diese Maßnahme sollte auch eine Signalwirkung für andere Anbieter haben und die Bedeutung der Aufrechterhaltung finanzieller Sicherheit, der Einhaltung von Vorschriften und des verantwortungsvollen Umgangs mit Glücksspielen unterstreichen.

Tipster Insolvenz: Weichen für Sanierung endlich gestellt

Der Sanierungsplan für die Tipster Service GmbH steht, aber ohne Lizenz kann es eigentlich nur noch zu einem Verkauf der verbliebenen Vermögenswerte kommen und das betrifft in erster Linie das Franchise. Lesen Sie in diesem Artikel mehr zur Tipster Insolvenz.

Die Vorstandskollegen der GGL Benjamin Schwanke und Roland Benter kommentieren die Entscheidung des Lizenzwiderrufs in einer Pressemitteilung. Ronald Benter, Vorstand der GGL: „Wir gehen konsequent gegen Erlaubnisinhaber vor, wenn diese gegen elementare Regeln des Glücksspielstaatsvertrages verstoßen.“ Vorstandskollege Benjamin Schwanke ergänzt: „auch vor den großen Playern des Marktes schrecken wir dabei nicht zurück.“

Windiges Steuermodell bei Franchise-Nehmern?

Spekulationen rund um die Razzia bei Tipster im April 2023 gab es viele. Von Schwarzarbeit war die Rede und mutmaßlichen Verbindungen zur Organisierten Kriminalität. Was davon wirklich nachweisbar ist, dass müssen die Gerichte in den noch anstehenden Verfahren entscheiden. Was jedoch nach nunmehr zwei Monaten über die Süddeutsche Zeitung, ntv und andere Nachrichtenkanäle öffentlich wurde, ist, dass der Staat abgezockt wurde.

Es hat schon fast Hollywood-Niveau, wenn es sich bewahrheiten sollte. Es geht hier nicht um einen einfachen Casino Betrug, sondern um eine gezielte Manipulation, wenn sich alles so beweisen lässt. Aber nun zu dem angeblichen Vorwurf. Am stationären Wettmarkt läuft Tipster als Franchais, praktisch kann jeder ein Partner werden unter der Marke und dessen Konzept arbeiten. Die Geräte und Einrichtung gibt das Unternehmen vor sowie die Software.

Hier hat Tipster wohl in einigen Wettannahmestellen mutmaßlich mit zwei Buchungssystemen gearbeitet. Ein gesetzkonformes, wo die Wettsteuer ordnungsgemäß an die Finanzkasse übertragen wurde und ein Betrugssystem, welches die Wetteinnahmen am Automaten ohne Steuer verbucht hat. Noch sind es nur Medienberichte, die auf Recherchen der Süddeutschen Zeitung basieren und ein Nachweis muss erbracht werden. Der Fall schein aber offensichtlich enorme Ausmaße anzunehmen. Und nur durch einen Tipp aus den eigenen Reihen wurden die Untersuchungen im Jahr 2020 überhaupt erst eingeleitet, die am Ende zum großen Knall geführt haben.

Mutmaßlich geht es um eine Hinterziehung von Steuern seit 2014 und um ein Umsatzvolumen von bis zu 700 Millionen Euro. Fünf Prozent davon wären eigentlich als Einsatzsteuer abzuführen gewesen. Es geht also wahrscheinlich um Steuerhinterziehung von höheren zweistelligen Millionenbetrag, ein erheblich Schaden für den pflichtbewussten Steuerzahler.

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