Zahlungsblockaden gegen Zahlungsdienstleister rechtswidrig

Laut einem Gutachten des renommierten Prof. Dr. Christian Koenig sind die Zahlungsblockaden gegen Zahlungsdienstleister von Online Casinos rechtswidrig. (Bildquelle: pixabay by ivanacoi)

In den letzten Wochen hat sich die Eskalationsspirale in immer größere Höhen zwischen den Anhängern zweier völlig unterschiedlicher Sichtweisen über die Legalität von Online Casinos in Deutschland geschraubt. Die einen beziehen sich auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Oktober 2017, welches das Verbot von virtuellen Automatenspielen und Live Casino Spielen bestätigte. Die anderen wiederum argumentieren, dass ihnen aufgrund der Dienstleistungsfreiheit in der EU eine Lizenz eines Mitgliedslandes der Europäischen Union den Marktzugang in der Bundesrepublik erlaubt. Dies führte lange Zeit zu einer Art Nichtangriffspakt ohne großen Verfolgungsdruck durch die Behörden, bis zu dem Zeitpunkt, als sich die 16 Länder auf einen neuen Glücksspielstaatsvertrag ab nächsten Sommer verständigten. Seit klar ist, dass Online Casinos in Deutschland legalisiert werden, geht nun vor allem Niedersachsen massiv gegen deren Zahlungsdienstleister vor. Dies führt jetzt zu einer heftigen Auseinandersetzung darüber, ob dieses Vorgehen überhaupt noch rechtlich gedeckt ist. Ein Gutachten von Prof. Dr. Christian Koenig, einer Koryphäe auf dem Gebiet des EU-Rechts und EU-Binnenmarkts, kommt nämlich zu dem Schluss, dass die Zahlungsblockaden gegen Zahlungsdienstleister rechtswidrig sind, und zwar gleich in mehren Punkten. Zudem hält er auch das Verbot von Online Casino nicht mit dem EU-Recht für vereinbar.

Warum das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Verbot von Online Casinos keinen Bestand mehr hat

Für Menschen, die sich bislang nur am Rand mit der rechtlichen Problematik über die Legalität von Online Casino in Deutschland befasst haben, ist das Gutachten von Prof. Dr. Christian Koenig sicherlich keine einfache Bettlektüre. Allerdings lohnt es sich trotzdem, sich durch all die lateinischen Fachwörter und zahlreichen Schachtelsätze hindurch zu beißen. Dafür wird der Leser mit einer wunderbaren, in sich schlüssigen Argumentation belohnt, warum das Online Casino Verbot sowie die Zahlungsblockaden gegen Zahlungsdienstleister durch das Innenministerium von Niedersachsen rechtswidrig sind. Um hierbei nicht den Überblick zu verlieren, beginnen wir zuerst mit der Frage über die Legalität von Online Casinos in Deutschland und welchen Wert das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts überhaupt noch durch die geänderten Rahmenbedingungen hat. Diese haben sich nämlich durch zwei wichtige Faktoren geändert, die Prof. Dr. Christian Koenig in seinem Gutachten sauber herausgearbeitet hat.

Gleich auf Seite 3 des Gutachtens wird ausgeführt, dass das Verbot von Online Casinos „unionsrechtlich“ unanwendbar ist, aus mehreren Gründen. Zum einen hat die stetige Zunahme des Schwarzmarktes sowie des Grauen Marktes eins deutlich gezeigt. Der Glücksspielstaatsvertrag sowie die zwei folgenden Glücksspieländerungsstaatsverträge haben bei der Erreichung des Ziels der Kanalisierung des Spieltriebs der Bevölkerung hin zu legalen Angeboten versagt. Kunden, die virtuelle Spielautomaten konsumieren wollen, lassen sich nicht auf andere Spielformen wie Lotto kanalisieren. Zudem bezieht sich Koenig auf einen Bericht des Bundeslandes Hessen vom 10. April 2017, in dem anhand von Vergleichen von Studien die Gefährlichkeit einzelner Spielformen aufgezeigt werden. Anders als oftmals kommuniziert, schneiden beim Suchtpotenzial Online Casinos besser ab, als die ähnlichen Angebote im stationären Bereich. Die angestrebte Kanalisierung von virtuellen Spielautomaten hin zu Geldspielgeräten in Spielhallen würde somit die Gefahr der Spielsucht sogar erhöhen. Dies findet sich auf Seite 17 über das regulatorische Kanalisierungsversagen.

Ebenfalls auf Seite 3 kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass weder die Bundesländer noch Deutschland als Ganzen ihren Verpflichtungen zur ständigen Evaluierung der Schutzmaßnahmen nicht nachkommen. Dies ist jedoch ein wichtiger Bestandteil sowohl des deutschen Glücksspielstaatsvertrags wie auch der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof. Dies ist logisch, denn wie soll eine Glücksspielbehörde gravierende Eingriffe in die Dienstleistungsfreiheit der EU rechtfertigen können, wenn sie nicht einmal weiß welche Auswirkungen diese haben. Hierfür zieht Koenig das Urteil in Zusammenhang mit der Admiral Casinos & Entertainment AG vom 30. Juni 2016 heran. Des Weiteren sind Mitgliedsstaaten der EU verpflichtet, in einer Übergangsfrist, wie jetzt in Deutschland, die Konformität mit dem EU-Recht zu gewährleisten. Hierzu verweist er auf Urteil im Zusammenhang mit Stanleybet. Zusätzlich gilt zudem ein Vollzugsverbot, wenn der noch aktuelle Gesetzesrahmen gegen Unionsrecht verstößt. Dies geht aus dem bekannten INCE-Urteil hervor. Damals sollte ein Sportwettenanbieter seine Dienste einstellen, da diese über keine nationale Lizenz verfügte.

All diese oben aufgeführten Punkte betreffen das Unionsrecht und sind dem deutschen Recht übergeordnet. Schon aus diesen Fakten erscheinen die Zahlungsblockaden gegen Zahlungsdienstleister rechtswidrig, da das Verbot von Online Casino in Deutschland vor dem Hintergrund der baldigen Legalisierung nicht mehr haltbar ist. Auf Seite 5 wiederum stellt das Gutachten zudem noch fest, dass das Bundesverwaltungsgericht in der Vergangenheit niemals das Verbot hätte aufrechterhalten dürfen. Hierfür hätte es nämlich aus der Vorinstanz, dem VGH Baden-Württemberg, der Beweis über die Illegalität von Online Casino in Deutschland erbracht werden müssen. Dieser ist jedoch nicht erfolgt und so hätte das Bundesverwaltungsgericht den Vorgang zurückgeben und den VGH zur Beweiserbringung verpflichten müssen. All diese Punkte zusammen, zusätzlich der sich in den letzten drei Jahren veränderten Tatsachen – kommende Legalisierung und Kanalisierungsversagen – entwerten das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2017. Ab Seite 19 findet sich hierzu die Zusammenfassung.

Das Gutachten über die Rechtswidrigkeit von Zahlungsblockaden gegen Finanzdienstleister kommt zu dem Schluss, dass das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts keinen wirklichen Bestand mehr hat. Dies ist ein wichtiger Punkt, denn dadurch ist das Vorgehen Niedersachsen gegen die Zahlungsdienstleister nicht durch das Urteil aus 2017 gedeckt. Denn wenn Online Casino weder nach europäischen noch nach nationalem Recht, weil dieses gegen Ersteres verstößt, illegal sind, darf auch nicht gegen die Zahlungsdienstleister vorgegangen werden.

Warum Zahlungsblockaden gegen Zahlungsdienstleister rechtswidrig sind

Nach der Abhandlung über die Frage der Legalität von Online Casino vor dem Hintergrund des kommenden, neuen Glücksspielstaatsvertrags Mitte 2021 beschäftigt sich das Gutachten nun mit dem Gebaren Niedersachsen. Hier kommt Prof. Dr. Christian Koenig sogar noch deutlicher zu dem Schluss, dass die Zahlungsblockaden gegen die Finanzdienstleister der Betreiber klar rechtswidrig sind. Zum einen bereits wegen dem unionsrechtlich nicht haltbaren Verbot und zum anderen aus Gründen, die nur die Finanzunternehmen selbst betreffen. Niedersachsen hat durch einen Beschluss aller Bundesländer für Deutschland die Oberhoheit beim Thema Financial Blocking und geht mit Unterlassungsverfügungen gegen diese vor. Als Begründung wird hierbei auf das Urteil von 2017 durch das Bundesverwaltungsgericht verwiesen, welches jedoch keinen Bestand mehr hat, wie oben bereits ausgeführt. Doch selbst wenn diese noch Bestand hätte, wären die Zahlungsblockaden gegen Zahlungsdienstleister ebenso rechtswidrig.

Auf Seite 5 des Gutachtens legt Koenig dar, dass die Unterlassungsverfügungen sowohl nach EU-Recht wie auch nach nationalem Recht rechtswidrig sind. Sie verstoßen beispielsweise gegen den freien Zahlungsverkehr innerhalb der EU. Was jedoch noch deutlich schwerer wiegt, ist, dass Niedersachsen mit den eigenen Handlungen auch gegen den eigenen Glücksspielstaatsvertrag sowie gegen den 1. Glücksspieländerungsstaatsvertrag verstößt. Darin wird nämlich der Verfahrensweg festgehalten, wie das Vorgehen gegen Finanzdienstleister rechtlich sauber auszusehen hat. Erst muss der Betreiber eines Online Casinos erfolglos auf die Einstellung seiner theoretisch illegalen Angebote mit einer Unterlassungsverfügung bedacht werden. Nur wenn hiernach keine Änderung eintritt, können im nächsten Schritt die Zahlungsdienstleister miteinbezogen werden. Hierbei ist jedoch den Finanzunternehmen explizit durch die Behörde zu kommunizieren, welche Glücksspiele genau als illegal eingestuft werden, da Anbieter zeitgleich auch legale offerieren können. Genau diesen Ablauf bekräftigte noch am 7. September 2018 der Innenminister von Niedersachsen in einer Ansprache ans Landesparlament. Der genaue Wortlaut findet sich hierzu auf Seite 26 des Gutachtens.

Wie bereits mehrfach in der Vergangenheit festzustellen war, scheint es Deutschland in großen Teilen nicht zu interessieren, dass ständig in Sachen Glücksspiel gegen geltendes Recht vor allem EU-Recht, verstoßen wird. Anders ist die Handlungsweise Niedersachsen gegen die Finanzdienstleister der Online Casinos in Deutschland nicht zu erklären. Obwohl schon allein aus dem Glücksspielstaatsvertrag und dem 1. Glücksspieländerungsstaatsvertrag ein abgestuftes Verfahren geboten ist, hält sich das Innenministerium von Niedersachsen nicht daran. Vielmehr sollen die Zahlungsdienstleister selbst Maßnahmen ergreifen. Hierbei wird jedoch weder zuerst der Glücksspielbetreiber zur Einstellung seiner illegalen Angebote aufgefordert, noch dem Finanzunternehmen mitgeteilt, um welche illegalen Glücksspiel es konkret geht. Dies ist jedoch nicht vom Recht gedeckt und so kommen immer mehr Gerichte in Deutschland zu einem brisanten Ergebnis, nämlich der Ruhestellung solcher Verfahren. Sowohl das OLG München, der VGH Mannheim, das LG Wuppertal, das LG München I sowie erst zuletzt vor wenigen Tagen der VG Darmstadt haben so in den letzten Monaten entschieden. In einigen Verfahren ging es dabei um Klagen von Kunden, die ihre Verluste zurückerstattet haben wollten und in anderen direkt um die Legalität von Online Casinos in Deutschland.

Als Beispiele für die oben genannten Verfahren eigenen sich zwei Entscheidungen besonders, um ein Abbild für die momentane Einschätzung durch viele deutsche Gerichte zur aktuellen Lage zu präsentieren. Auf Seite 12 des Gutachtens geht es um den VGH München. Dieser stellte das Verfahren auf Ruhend, weil von einer baldigen Legalisierung von Online Casino in Deutschland auszugehen ist. Weiterhin ist das Verfahren des OLG München interessant, auf das auf Seite 27 näher eingegangen wird. Hier ging es exakt um die Mitwirkung von Finanzunternehmen beim illegalen Glücksspiel, das Argument, auf welches sich Niedersachsen bei den Zahlungsblockaden gegen Zahlungsdienstleister immer wieder beruft. Das OLG München machte noch einmal deutlich, das zuvor der Glücksspielbetreiber aufzufordern ist, seine illegalen Angebote einzustellen und erst dann Finanzunternehmen herangezogen werden dürfen.  Dabei muss, wie bereits ausgeführt, explizit dem Dienstleister die illegalen Glücksspiele benannt werden. Eine einfache Behauptung, dass der Betreiber solche anbietet oder gar eine einfache Liste mit Betreibern von Online Casinos, ist hierbei nicht ausreichend. In diesem Zusammenhang wurden ebenfalls fast immer die Rückerstattungsforderungen von Kunden gegen über Finanzdienstleistern abgeschmettert. Niedersachsen jedoch verstößt permanent gegen diese Rechtsauffassung.

Der letzte und wohl wichtigste Punkt in diesem Zusammenhang betrifft den Datenschutz. Laut Prof. Dr. Christian Koenig verlangt Niedersachsen von den Zahlungsdienstleistern Unmögliches. Dies ist jedoch in jedem rechtsstaatlichen System, ob nun national, supranational wie in der EU oder gar im Völkerrecht verboten. Die Zahlungsdienstleister sollen nämlich nach dem Willen von Niedersachsen selbst Maßnahmen treffen, um keinen Zahlungsverkehr für illegal Glücksspiele bereitzustellen. Allerdings kann ein Finanzunternehmen diesem Anspruch gar nicht gerecht werden. Erstens fehlt der konkrete Hinweis, welche Glücksspiele eines Betreibers tatsächlich illegal sind. Dies müsste nämlich das Innenministerium in der Unterlassungsverfügung explizit benennen. Zum Zweiten sind Online Casinos in Schleswig-Holstein nach deren Landesrecht legal. Somit müsste ein Finanzunternehmen erst einmal den Standort herausfinden, von wo aus ein Kunde in einem Online Casino spielt. Dies ist jedoch nicht möglich, weil es keine regionalen IP-Adressen gibt und diese zudem dynamisch vergeben werden. Nur die Telekommunikationsunternehmen können wissen, wer sich tatsächlich zu jedem Zeitpunkt hinter der IP-Adresse verbirgt. Allerdings dürfen diese ihre Daten nur auf Aufforderung von Justizbehörden an diese weiterleiten, aber nicht an private Unternehmen. Möchte nun ein Zahlungsdienstleister dem Willen Niedersachsen folgen, müsste es sich strafbar machen und zudem noch gegen den Datenschutz verstoßen. Auch deshalb sind Zahlungsblockaden gegen Zahlungsdienstleister in der jetzigen Form rechtswidrig, wie sie von Niedersachsen seit einiger Zeit praktiziert werden. Hierzu lohnt sich ein Blick ab Seite 22.

Laut dem Gutachten von Prof. Dr. Christian Koenig verlangt Niedersachsen etwas Unmögliches von den Zahlungsdienstleistern, was diese nur leisten könnten, wenn sie gegen gültige Gesetze verstoßen. Dies ist nicht nur rechtswidrig, sondern tangiert bereits die Aufforderung zum illegalen Handeln. Zudem handelt Niedersachsen beim Verfahrensweg zu Zahlungsblockaden gegen Zahlungsdienstleister rechtswidrig, da nicht der korrekte Verfahrensweg eingehalten wird. Ebenfalls kann sich das Innenministerium nicht bei der Begründung für das eigene Vorgehen auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2017 stützen.

FDP in Niedersachsen fürchtet millionenschwere Schadensersatzforderungen und stellt brisante Fragen

Laut dem Gutachten von Prof. Dr. Christian Koenig sind die niedersächsischen Zahlungsblockaden gegen Zahlungsdienstleister rechtswidrig. Dadurch gerät nun zunehmend die Landesregierung in ernsthafte Erklärungsnot. Zuletzt stellte die FDP eine Kleine Anfrage, die eigentlich aus gleich 15 äußerst brisanten Fragen besteht, an die Landesregierung und bezog sich dabei genau auf dieses Gutachten. Zum Beispiel wollen die beiden Abgeordneten Christian Grascha und Dr. Marco Genthe wissen, wie die Regierung ihr Handeln vor dem Hintergrund der kommenden Legalisierung von Online Casinos rechtfertigt. Ebenfalls stellt sich die Frage, warum sich das Innenministerium nicht an das entsprechende Vollzugsverfahren hält, obwohl es dies selbst in der Vergangenheit zugesichert hat. Ebenso soll sie darüber Auskunft geben, wie sie mit ihren Zahlungsblockaden gegen Zahlungsdienstleister nicht rechtswidrig agieren will und keine legalen Angebote hiervon mitbetroffen sind.

Während diese Frage noch recht harmlos erscheinen, dürften die weiteren Fragen wohl die Landesregierung arg in Bedrängnis bringen. Die beiden FDP-Politiker wollen nämlich auch wissen, wie Zahlungsdienstleister gleichzeitig den Datenschutz einhalten sollen und zusätzlich legales von illegalem Glücksspiel trennen können. Wichtig ist auch die Frage, warum die Landesregierung ihr Verhalten weiterhin mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2017 rechtfertigt, obwohl die Tatsachenlage dieses schon längst überholt hat. Wie will zudem Niedersachsen sicherstellen, dass die Zahlungsblockaden gegen Zahlungsdienstleister nicht gegen die Dienstleistungsfreiheit sowie die Zahlungsverkehrsfreiheit verstoßen und somit rechtswidrig sind? Alles wichtige Punkte, in denen es äußerst spannend zu sehen sein dürfte, wie sich die niedersächsische Landesregierung versuchen wird, sich aus diesem Schlamassel herauszuwinden. Es kommt jedoch noch deutlich schlimmer, denn aus der Rechtswidrigkeit ergibt sich auch auf einem anderen Feld erhebliche Konsequenzen. So will die FDP ebenfalls noch wissen, ob der Landesregierung klar ist, welche millionenschweren Schadensersatzforderungen womöglich auf das Bundesland zukommen könnten. Dieses Thema betrifft zudem auch die anderen Länder, da diese per Vertrag Niedersachsen die Oberhoheit über das Financial Blocking erteilt haben. Auch diese spannende Frage wartet noch auf eine Antwort durch die SPD-CDU-geführte Landesregierung.

Das Gutachten von Prof. Dr. Christian Koenig darüber, ob Zahlungsblockaden gegen Zahlungsdienstleister von Online Casinos in Deutschland rechtswidrig sind, ist äußerst brisant, denn dieser ist eine Koryphäe auf dem Gebiet. Dessen Expertise betrifft nicht nur das EU-Binnemarkt-Recht, das EU-Wettbewerbsrecht oder das Glücksspielrecht, er ist außerdem nämlich auch Prozessbevollmächtigter in seinen Spezialgebieten vor dem Europäischen Gerichtshof sowie dem Gericht der Europäischen Union. Das Gutachten wurde in Auftrag des DVTM, des Deutschen Verbands für Telekommunikation und Medien erstellt.

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