schweizer sperrliste 2023

Schwarze Liste: Die Glücksspielaufsichtsbehörde der Schweiz enthüllt neueste gesperrte Domains von Online Casinos ohne Lizenz! (Bildquelle: nadine3 auf Unspalsh)

Die Glücksspielaufsichtsbehörde der Schweiz hat zehn weitere Anbieter auf ihre schwarze Liste gesetzt und ist weiterhin bestrebt, den Glücksspielmarkt in legale Bahnen zu lenken. In diesem Zusammenhang hat die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) weitere Online Casinos auf ihrer Blacklist hinzugefügt, auf der nicht Glücksspielbetreiber ohne Lizenz aufgeführt sind. Im Rahmen des nunmehr 14. Updates der Sperrliste wurden 29 neue Domains hinzugefügt, wodurch sich die Gesamtzahl der Websites auf 1.053 erhöht. Darunter sogar ein nicht autorisierter Online-Glücksspielanbieter, der unter einer Schweizer Internetadresse sein Angebot unterbreitet. Dabei handelt sich dem Anschein nach um Casino Anbieter, die eine oder mehrere Lizenzen haben und diese werden durch die Regulierungsbehörden von Alderney, Curaçao oder Malta gestellt.

Die schwarze Liste der gesperrten Online Casinos wächst

Sobald die Schweizer Aufsichtsbehörden Zugangssperren gegen illegal operierende Betreiber aussprechen, müssen die Serviceprovider im Land diese Domains sperren. Seit 2019 praktizieren die ESBK und Gespa diesen Wettlauf gegen das nicht zugelassene Online-Glücksspiel bereits und haben dabei schon so manch großen Namen gesperrt. Auch Domains, die beispielsweise auf bet365 umleiten, waren darunter. Die Sperrliste, die erstmals 2019 veröffentlicht wurde, erhält seither regelmäßige Aktualisierungen, um widerzuspiegeln, welche Internseiten die ESBK oder die Gespa – die das Glücksspiel in den deutsch- bzw. französischsprachigen Kantonen der Schweiz regulieren – als illegal im Land tätig erachten. Die letzte Aktualisierung der Listen fand am 28. Februar 2023 statt.

Die Internetdienstleister sind angewiesen, alle auf der Liste aufgeführten Websites zu sperren. Seit 2019 haben die beiden Regulierungsbehörden nun mehr als 1.000 Websites auf die Backlist gesetzt. Zuvor wurde im Sommer 2019 eine Art Schweizer Online Casino Referendum abgehalten, um zu entscheiden, ob die Vorschriften für Online-Glücksspiele verschärft werden sollten oder nicht. Die Wahlbeteiligung lag bei 33,8 Prozent, wobei sich 72,9 Prozent für eine Sperrung ausländischer Glücksspielanbieter für Schweizer Spieler aussprachen. Nach den damals aktuellen Zahlen der Regierung gaben die Spieler im Land umgerechnet 215 Millionen Euro auf den Online Casino Seiten ausländischer Unternehmen aus, die im Land keine Lizenz haben.

Unter den neuen Sperrungen sind auch durch die Malta Gaming Authority lizenzierte Online Casinos wie Bingobonga zu finden sowie mit Alderney Lizenz die Seiten BingoCafe, BingoLiner und CashCabin. Auf die schwarze Liste haben es auch mehrere in Curaçao registrierte Internet Casinos geschafft, darunter HellSpin, CasinosAnalyzer, CorrectCasinosm, IVIbet, Playfina und Rivalo. Aufgrund der großzügigen Online Casino Echtgeld Bonus Angebote im Ausland sowie mehr Spielvielfalt wird es immer noch Spieler geben, die auf diesem Weg Zocken, die breite Masse scheint jedoch bereits legal Spielen bei Swiss Casinos und Co vorzuziehen.

Seit der Einführung der schwarzen Liste von Glücksspielbetreiber im September 2019 haben die Glücksspielaufsichtsbehörden häufige Aktualisierungen angekündigt. Die letzte Aktualisierung erfolgte im Februar 2023, als die ESBK 29 Websites in die Schweizer Sperrliste aufnahm.

Wann ist ein Schweizer Glücksspielanbieter erlaubt?

Die Schweiz hat über die Jahre mehr als einem Dutzend Spielbanken eine Online-Erweiterung bewilligt. Der Bundesrat hat beispielsweise beschlossen, den Spielbetreibern in Bern und Interlaken eine Konzessionserweiterung zu gewähren, die dank der Bewilligung der Eidgenössischen Spielbankenkommission nun auch Online-Casinospiele durchführen dürfen. Das Glücksspielgesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, gibt den 21 Casinos im Land die Möglichkeit, ihre Spiele online anzubieten. Dazu benötigen sie eine Konzessionserweiterung, die vom Bundesrat erteilt wird.

Der Rat hat bisher Gesuche wie etwa von der Grand Casino Kursaal Bern AG und der Casino Interlaken AG gutgeheißen. Das ESBK Regelwerk sieht vor, dass die Aufsichtsbehörde vor der Aufnahme des Online-Betriebs das Angebot der Spielbanken für das Internet prüft und dann einzelne Spiele bewilligt. Die ersten vier Konzessionserweiterungen hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 7. Juni erteilt. Die Grand Casino Baden AG, die Casino Davos AG, die Grand Casino Luzern AG und die Casino Zürichsee AG erhielten die Konzessionserweiterung nach erfolgreicher Prüfung.

Mittlerweile sind sogar die ersten neuen Konzessionsgesuche bei den Behörden in Bearbeitung. Das Grand Casino Baden versucht in diesem Zug sein Portfolio zu erweitern und will mit 850 Spielen weiter wachsen. Wie aus einem aktuellen Bericht hervorgeht, erzielt der Spielbankenbetreiber als einer der Online Casino Schweiz Anbieter der ersten Stunde mittlerweile die hälfe seines Umsatzes im Internet. Damit scheinen die Maßnahmen zur Kanalisierung zu greifen, denn die Netzsperren werden schon ihren Teil dazu beitragen, dass Schweizer Casino-Spieler zu großen Teilen auf legale Glücksspielangebote zurückgreifen. Denn: Die schwarze Liste sorgt letztlich dafür, dass es umständlich wird auf die Seiten zugelangen, um am nicht regulierten Glücksspiel teilzunehmen. Nicht jeder ist so bewandert und greift auf VPN zurück, was wiederum nicht kostenlos ist.

GGL scheitert mit Netzsperren für Online Casinos vor Gericht

Schweizer Casinos werden konsequent durch die Glücksspielbehörde gestärkt, um einen legalen Markt bilden zu können. Durch ausreichenden Handlungsspielraum bei den Spielen wurden die Angebote zunehmend wettbewerbsfähiger, auch wenn es immer noch einen lebendigen Schwarzmarkt gibt, so wird dieser von allen Seiten bekämpft. Im Vergleich zu Deutschland scheint diese Vorgehensweise erfolgreicher zu sein. Zuletzt scheiterte die deutsche Gemeinsame Glücksspielbehörde mehrfach vor Gericht mit dem Versuch IP-Blocking durchzusetzen. Lesen Sie mehr in diesem Artikel.

Anders als in Deutschland sind die Schweizer Internet Service Provider (ISP) verpflichtet, alle Domains der auf der schwarzen Liste stehenden Glücksspielbetreiber mit sofortiger Wirkung zu sperren.

Wie verhalten sich Unternehmen auf der Blacklist?

Betroffene Unternehmen sind nicht völlig chancenlos, wenn sie auf der schwarzen Liste gelandet sind: Mit einem Einspruch gegen die Verfügung kann eine solche Maßnahme innerhalb von 30 Tagen angefochten werden (Art. 86 ff. Glücksspielgesetz). Die Aussichten auf Erfolg bei der Anfechtung des Entscheids der Schweizer Behörden hängen von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab. Ein Widerspruch gegen die schwarze Liste ist insbesondere dann sinnvoll, wenn der Zugang aus der Schweiz zu den Glücksspielangeboten bereits mit geeigneten Mitteln eingeschränkt wurde oder wenn es gar keinen Grund für eine Listung gab.

Demzufolge ist die Liste eigentlich noch umfangreicher, da nur die Domains aufgeführt werden, die durch Internetprovider im Land gesperrt werden müssen. Große Namen wie Betsson Casino, LeoVegas Casino oder die ComeOn Group mit dem Sunmaker Casino haben den Zugang auf ihren Seiten für IP-Adresse aus der Schweiz gesperrt. Vor Gericht gezogen ist andererseits bet-at-home Casino und Sport und dabei gescheitert, die Angebote aufrecht halten zu dürfen.

Im Zuge der ersten Netzsperren im September 2019 durch die eidgenössischen Behörden sind beliebte Anbieter wie das Sunmaker Casino geblockt worden. Zwischen Referendum und Inkrafttreten des neuen Geldspielgesetzes lagen nur wenige Wochen, weshalb selbst seriöse Online Casinos Probleme hatte, es so schnell technisch abzubilden, dass kein Schweizer mehr am Glücksspiel im Internet teilnehmen kann.

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