Schweizer Bundesgericht bet-at-home

Für bet-at-home wird sich die Krise wohl ausweiten, denn nun hat das Schweizer Bundesgericht die Beschwerde gegen Netzsperren abgelehnt. (Bildquelle: pixabay by geralt/bet-at-home.ag)

Für den renommierten und bekannten Buchmacher und Online Casino Betreiber bet-at-home wird die Luft zunehmend Dünner. Nachdem nun auch noch das Schweizer Bundesgericht die Netzsperren im Land bestätigt hat und die deutschen Regulierungsbehörden Druck bei der Einführung des maximalen Einzahlungslimits machen, musste schon wieder die Jahresprognose nach unten korrigiert werden. Insgesamt sieht die Zukunft des deutschen Glücksspielunternehmens im Besitz der französischen Betclic Everest SAS Group alles andere als rosig aus.

Netzsperren sind laut Schweizer Bundesgericht gegen bet-at-home verhältnismäßig

Die schlechten Nachrichten für den deutschen Glücksspielkonzern bet-at-home wollen einfach nicht abreißen. Zuerst sorgte die Neuregulierung in Deutschland für einen katastrophalen Einbruch bei den Umsätzen und dann folgten auch noch millionenschwere Spielerklagen in Österreich. Diese führten schließlich dazu, dass der Buchmacher sein Online Casino in Österreich komplett dichtmachte. Am Ende verloren 65 Mitarbeiter im Land ihren Arbeitsplatz und zudem musste auch noch die maltesische Tochter, die das Online Casino in Österreich betrieb, liquidiert werden. Nun kommt auch noch der vollständige Rückzug aus der Schweiz für bet-at-home hinzu, denn das Schweizer Bundesgericht hat jetzt die Netzsperren gegen das Glücksspielunternehmen als verhältnismäßig eingeschätzt. Aus diesem Grund wurde die Beschwerde abgelehnt und das oberste Gericht folgt dabei der Einschätzung der Vorinstanz, dem Interkantonalen Geldspielgericht. Zudem bestätigte damit das Schweizer Bundesgericht, dass die Wirtschaftsfreiheit im Bereich Glücksspiel durch das neue Geldspielgesetz rechtmäßig eingeschränkt werden darf.

Als Begründung für diese Entscheidung führte das Schweizer Bundesgericht an, dass ausländische Glücksspielanbieter nicht im gleichen Umfang durch Schweizer Behörden kontrolliert werden können. Deshalb ist die Beschränkung der Wirtschaftsfreiheit durch das Gesetz gerechtfertigt. Laut diesem können beispielsweise nur Schweizer Spielbanken eine Lizenz für Online Casinos erhalten. Im jetzigen Fall rund um bet-at-home ging es jedoch um die Sportwetten. Dem Glücksspielkonzern scheint dabei auf die Füße gefallen zu sein, dass der Glücksspielbetreiber über keine Bewilligung seines Angebots im Land verfügt. Als Reaktion auf die Ablehnung der Beschwerde durch das Schweizer Bundesgerichts will sich deshalb bet-at-home nun komplette aus dem Land zurückziehen. Für die Bürger des Landes bedeutet dies, das keine Neukunden aus dem Land mehr aufgenommen werden und bereits bestehende Kunden vom eigenen Angebot an Glücksspielen ausgeschlossen werden.

Von der jetzt gefällten Entscheidung des Schweizer Bundesgerichts ist nicht nur bet-at-home betroffen, sondern noch zwei weitere Glücksspielanbieter, die ebenfalls Beschwerde in Bezug auf die Netzsperren eingelegt hatten. Laut dem Internetportal „Blue News“ soll es sich dabei um den bekannten Buchmacher und Online Casino Betreiber Interwetten handeln sowie um Lapoca Gaming Limited.

Nach Zusammenbruch des Online Casinos könnten nun auch noch die Sportwetten abstürzen

Noch im Jahr 2019 bewegte sich der Gesamtumsatz von bet-at-home aus dem Geschäft mit Spielautomaten und Sportwetten auf rund 143 Millionen Euro. Nur zwei Jahre später standen unterm Strich nur noch gerade einmal rund 59 Millionen Euro in den Büchern. Ein extremer Rückgang in Höhe von 59 Prozent. Anleger des bekannten Buchmachers hätten nun durchaus glauben können, schon bald die Talsohle erreicht zu haben, doch in diesem Jahr wird es wohl noch einmal deutlich weiter nach unten gehen. Neben dem erzwungenen Rückzug aus der Schweiz wegen der Ablehnung der Beschwerde gegen die Netzsperren durch das Schweizer Bundesgericht droht nämlich ein weiteres Problem in Deutschland hochzukochen. Hierbei geht es um das bei Online Casino Betreibern, Buchmachern und vielen Kunden äußerst unbeliebte maximale Einzahlungslimit in Höhe von 1.000 Euro pro Monat mit nur wenigen Ausnahmen.

Wie bet-at-home vor einiger Zeit berichtete, wurde der Glücksspielkonzern vom Regierungspräsidium Darmstadt aufgefordert, bis zum 1. Juli dieses Jahres das maximale Einzahlungslimit auch auf die Sportwetten anzuwenden. Laut einem Beitrag des ISA-Guide wurden auch anderen Glücksspielanbietern mit Sportwetten solche ein Schreiben zugestellt und hierzu ein äußerst interessantes Gutachten zu diesem Thema einer Rechtsanwaltskanzlei veröffentlicht. Im Gastbeitrag kommt Rechtsanwalt Dr. Fabian Maschke anhand des Gutachtens zu dem Schluss, dass die Mitglieder des Glücksspielkollegiums, die dieser Aufforderung an Buchmacher wie bet-at-home zugestimmt haben, sich womöglich der versuchten Nötigung strafbar machen. Insofern der Beschluss des Glücksspielkollegiums für das für Sportwetten weiterhin zuständige Regierungspräsidium Darmstadt bindend ist, spricht der Rechtsanwalt sogar von einer vollendeten Nötigung. Dies ergibt sich aus dem Umstand, dass weiterhin gegen das Einzahlungslimit für Sportwetten zahlreiche Klagen der Betreiber noch anhängig und nicht letztinstanzlich entschieden wurden. Da jedoch im Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrag kein sofortiger Vollzug hineingeschrieben wurde, sollen die Klagen wie von bet-at-home aufschiebende Wirkung besitzen. Mit der Androhung, dass Buchmacher, die das Einzahlungslimit auch für Sportwetten nicht bis zum 1. Juli einhalten, ihre Lizenz verlieren könnten oder als unzuverlässig eingestuft werden, wäre deshalb als Nötigung zu betrachten. So sieht es zumindest Rechtsanwalt Dr. Fabian Maschke bezugnehmend auf das Gutachten.

Die neue Prognose für 2022 von bet-at-home!

Bet-at-home Prognose 400
  • Umsatz: zwischen 45 und 50 Millionen Euro
  • EBITDA: zwischen -2 und -4,5 Millionen Euro

Sollte bet-at-home die fragwürdige Aufforderung umsetzen, würden nach dem Geschäft mit Spielautomaten, welches kaum noch existent ist, auch noch der Bereich mit Sportwetten massiv in die Bredouille geraten. Zusammen mit dem Rückzug aus der Schweiz wegen der Entscheidung des Schweizer Bundesgerichts musste bet-at-home nun erneut seine ohnehin schon schlechte Prognose fürs gesamte Geschäftsjahr erneut nach unten korrigieren. So wird jetzt ein neuer Gesamtumsatz für 2022 in Höhe zwischen 45 und 50 Millionen Euro erwartet, anstatt der zuvor prognostizierten 50 bis 60 Millionen Euro.

Hier finden Sie die Medienmitteilung des Schweizer Bundesgerichts in Bezug auf die abgelehnte Beschwerde von bet-at-home und zwei weiteren Buchmachern!

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