
Die bet365 Sanktion bleibt bestehen. Die Ksa weißt den Einspruch zurück und hält an den Anweisungen gegenüber bet365 fest. (Bildquelle: Kansspelautoriteit auf Facebook und bet365 Deutschland auf Facebook)
Der Einspruch von bet365 gegen eine Anweisung der niederländischen Glücksspielbehörde Kansspelautoriteit (Ksa) ist gescheitert. Die Behörde bleibt bei ihrer Entscheidung und sieht weiterhin Verstöße beim Spielerschutz. Bet365 wird in den Niederlanden von Hillside New Media Malta Plc betrieben und bietet dort neben Sportwetten auch Casino Spiele, Poker und Bingo an. Neu ist die bet365 Sanktion selbst allerdings nicht.
Der Fall beschäftigt die Ksa bereits seit dem vergangenen Jahr. Damals prüfte die Behörde zwölf Spielerkonten. Dabei ging es vor allem darum, ob Hillside bei hohen Einzahlungen ausreichend reagiert hatte, wenn sich Zweifel an der finanziellen Situation eines Spielers ergaben. Im November 2025 verpflichtete die Ksa das Unternehmen schließlich mit einer bindenden Anweisung dazu, seine Prüfungen anzupassen. Die Entscheidung wurde im Januar 2026 öffentlich gemacht. Hillside legte dagegen Einspruch ein. Diesen hat die Ksa nun zurückgewiesen.
Bet365 Sanktion geht auf zwölf untersuchte Spielerkonten zurück
Beim Online Glücksspiel gelten in den Niederlanden klare Vorgaben, wenn Spieler innerhalb eines Monats höhere Beträge einzahlen. Für Spieler ab 24 Jahren liegt die maßgebliche Schwelle bei mehr als 700 Euro netto im Kalendermonat. Bei jungen Erwachsenen zwischen 18 und 23 Jahren sind es 300 Euro. Wird keine entsprechende Prüfung durchgeführt, müssen weitere Einzahlungen für den Rest des Monats blockiert werden.
Bei Hillside hatte die Ksa Zweifel daran, ob diese Prüfungen ausreichend waren. Vor März 2025 ließ das Unternehmen Spieler beispielsweise selbst Angaben zu ihrem Einkommen machen. Teilweise wurden die Informationen anschließend mit öffentlichen Statistikdaten oder Angaben aus einem LinkedIn-Profil verglichen.
Für die Ksa reichte das in den untersuchten Fällen nicht. Die Behörde erwartet, dass nachvollziehbar geprüft wird, ob ein Spieler finanziell überhaupt in der Lage ist, höhere Beträge für Glücksspiel auszugeben. Dafür können beispielsweise Gehaltsabrechnungen oder Steuerunterlagen herangezogen werden. Bei der Untersuchung fielen außerdem die von Hillside festgelegten Einzahlungsgrenzen auf. Sie lagen bei mehreren der geprüften Spieler zwischen 31,82 und 103,12 Prozent des zuvor berechneten monatlichen Nettoeinkommens. In einem Fall durfte ein Spieler damit sogar mehr einzahlen, als Hillside für ihn als Monatseinkommen ermittelt hatte.
Hillside sah die Sache anders. Das Unternehmen vertrat unter anderem die Auffassung, dass bei einer solchen Prüfung nicht grundsätzlich Gehaltsabrechnungen oder Steuerunterlagen notwendig seien. Auch andere Informationen könnten ausreichen, um die finanzielle Situation eines Spielers zu beurteilen.

Bet365 gehört bereits seit dem Start des regulierten Online-Glücksspielmarktes zu den lizenzierten Anbietern in den Niederlanden. Hillside erhielt 2021 eine der ersten zehn Genehmigungen der Ksa. (Bildquelle: Dimitri Karastelev auf Unsplash)
Bet365 Sanktion bleibt bestehen, Geldbuße gibt es aber nicht
Die Ksa blieb dennoch bei ihrer Entscheidung und wies den Einspruch zurück. Auch gegen die Veröffentlichung der ursprünglichen Anweisung hatte Hillside Einspruch eingelegt. Damit hatte das Unternehmen ebenfalls keinen Erfolg. Die beantragte Erstattung der Verfahrenskosten wurde ebenfalls abgelehnt.
Seit der ersten Untersuchung hat Hillside seine Prüfungen allerdings weiter verändert. Im März 2026 forderte die Ksa erneut Unterlagen an, im Mai folgte ein weiteres Gespräch. Aus der aktuellen Entscheidung geht hervor, dass die Behörde bei den später vorgelegten Informationen Verbesserungen erkennt. Dass damit inzwischen sämtliche Beanstandungen erledigt sind, stellt die Ksa jedoch nicht fest.
Bei der bet365 Sanktion handelt es sich außerdem nicht um eine Geldbuße. Die Ksa hat Hillside mit der bindenden Anweisung verpflichtet, die Vorgaben zum Spielerschutz korrekt umzusetzen. Kommt ein Anbieter einer solchen Anweisung nicht nach, kann die Behörde anschließend weitere Maßnahmen ergreifen. Die Ksa nennt dafür unter anderem eine Geldstrafe und als äußerste Möglichkeit den Entzug der Lizenz für Online Glücksspiel in den Niederlanden. Ganz abgeschlossen ist der Fall damit noch nicht. Hillside kann die aktuelle Entscheidung gerichtlich anfechten. Ob das Unternehmen diesen Schritt gehen wird, ist bislang nicht bekannt. Bis dahin bleibt die bet365 Sanktion bestehen.





























