Logos der GGL und Gambling Commission.

Die GGL und Gambling Commission arbeiten absofort noch enger zusammen und planen den Austausch von Informationen über Glücksspielanbieter (Bildquelle: GGL und Gambling Commission)

Die deutsche und die britische Glücksspielaufsicht wollen künftig enger zusammenarbeiten. Dafür haben die GGL und Gambling Commission eine gemeinsame Absichtserklärung unterzeichnet. Die Vereinbarung entstand bei einem Treffen europäischer Glücksspielbehörden in Halle an der Saale, das von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder organisiert wurde. Vor allem bei der Bekämpfung unerlaubter Glücksspielangebote im Internet möchten die beiden Behörden mehr Informationen miteinander austauschen.

Bisher haben die GGL und Gambling Commission mit der Absichtserklärung ihre Pläne für eine engere Zusammenarbeit festgehalten. Wie diese künftig im Einzelnen aussehen wird, ist noch nicht bekannt.

GGL und Gambling Commission wollen Informationen über Glücksspielanbieter austauschen

Ein Online Casino Anbieter muss nicht in Deutschland sitzen, um seine Slotspiele deutschen Nutzern anzubieten. Betreiber ohne deutsche Glücksspiellizenz können ihre Websites auch aus dem Ausland betreiben. Für die zuständigen Behörden ist es schwieriger, solche Unternehmen zu verfolgen, weil in den einzelnen Ländern unterschiedliche Gesetze gelten und die Aufsichtsbehörden nicht überall dieselben Befugnisse haben.

Durch die Vereinbarung möchten GGL und Gambling Commission Erkenntnisse über unerlaubte Glücksspielangebote austauschen. Dazu gehören auch Erfahrungen, die beide Behörden bei der Bekämpfung solcher Anbieter gesammelt haben.

Langfristig ist dafür ein gemeinsames Pilotprojekt geplant, bei dem Informationen über unerlaubte Glücksspiel-Websites zwischen Deutschland und Großbritannien ausgetauscht werden. Wie der Austausch praktisch ablaufen soll, welche Daten dabei weitergegeben werden dürfen und wann das Projekt beginnen könnte, hat die GGL bislang nicht bekannt gegeben.

Bei dem Treffen in Halle an der Saale beschäftigten sich die europäischen Glücksspielaufsichtsbehörden noch mit weiteren Themen. Dazu gehörten die Sperrung unerlaubter Glücksspiel-Websites, die Regulierung von Glücksspielwerbung und die Geldwäscheprävention. Auch sogenannte Prognosemärkte standen auf der Tagesordnung zur Diskussion. Bei solchen Angeboten können Nutzer auf den Ausgang zukünftiger Ereignisse setzen.

Ebenfalls zur Sprache kam beim Treffen die Aufklärung der Öffentlichkeit. Die Glücksspielbehörden beschäftigten sich damit, wie die Bevölkerung besser für die Gefahren unerlaubter Glücksspielangebote sensibilisiert werden kann. Welche konkreten Maßnahmen die einzelnen Länder dazu bei Treffen vorgestellt haben ist jedoch nicht bekannt.

Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt stimmt GGL wegen eines Anbieters zu.

Auch vor deutschen Gerichten geht die GGL gegen unerlaubtes Glücksspiel vor. Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt entschied zuletzt, dass eine Untersagung gegen einen Anbieter ohne deutsche Lizenz und ein Zwangsgeld von 50.000 Euro wieder vollzogen werden dürfen. (Bildquelle: Felix-Mittermeier auf Pixabay)

GGL fordert Änderungen bei der Strafverfolgung ausländischer Glücksspielanbieter

Neben der Zusammenarbeit mit ausländischen Glücksspielbehörden beschäftigt sich die GGL mit einem weiteren Problem. Unternehmen, die ihren Sitz im Ausland haben und von dort aus gezielt deutsche Spieler ansprechen, können nach Ansicht der Behörde bislang nur schwer strafrechtlich verfolgt werden.

Konkret geht es dabei um § 284 des Strafgesetzbuches, in dem es um die Strafverfolgung von unerlaubten Glücksspielen geht. Laut der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder wird die Vorschrift jedoch häufig nicht auf Unternehmen angewendet, die ihre Glücksspielangebote aus dem Ausland heraus betreiben.

Die Behörde fordert deshalb eine Klarstellung des Paragrafen, damit Strafverfolgungsbehörden auch gegen solche Anbieter vorgehen können. Davon verspricht sich die GGL eine bessere Verfolgung unerlaubter Glücksspielangebote und eine stärkere abschreckende Wirkung auf Unternehmen, die ohne deutsche Lizenz tätig sind. Bereits zuvor hatte sich die Glücksspielbehörde mit einem Schreiben an das Bundesjustizministerium gewandt. Nun möchte sie das Thema dort erneut ansprechen.

Die Forderung nach einer Änderung des Strafgesetzbuches gehört nicht zur Vereinbarung zwischen der GGL und Gambling Commission, denn bei der unterzeichneten Absichtserklärung geht es ausschließlich um den Austausch zwischen den beiden Aufsichtsbehörden.