Die dänische Glücksspielbehörde Spillemyndigheden taucht erneut in den iGaming Medien auf, nachdem das nächste Glücksspielunternehmen in das Visier der Behörde gelangte. Seit Anfang des Jahres hat die Behörde immer wieder Verstöße geahndet und damit auch bekannte Glücksspielunternehmen genauer überprüft. Bei einer solchen Überprüfung wurde auch das Unternehmen Mr Green Limited mit drei einstweiligen Verfügungen und einer Anklage belegt. Die Mr Green Anklage von der Spillemyndigheden bezieht sich unter anderem auf den Verstoß gegen das Geldwäschegesetz, welches in Dänemark herrscht. Nicht das erste Glücksspielunternehmen, welches eine Anklage in dieser Form erhielt. Zuvor war es SkillOnNet so ergangen.
Mr Green Anklage von der Spillemyndigheden
Mr Green Limited, eine Tochtergesellschaft der 888 Holdings, die für Sportwetten und Online Casinos bekannt ist, hat eine Anklage und mehrere Anzeigen wegen Verstöße gegen das Geldwäschegesetz in Dänemark erhalten, teilte die Glücksspielbehörde mit. Demnach soll seit dem 10. April 2024 eine Strafverfolgung gegen das bekannte Unternehmen mit dem grünen Gentleman laufen. Schaut man sich die Vorwürfe der Behörde, die sich aus Verstößen gegen die Regeln des Geldwäschegesetzes zur Risikobewertung, die Regeln für Geschäftsabläufe für interne Kontrollen und gegen das Versäumnis, zur Durchführung von Protokollierungen, zusammensetzen, dürfe eines offensichtlich sein – Mr Green ist nicht das erste Unternehmen! Denn erst vor Kurzem wurde auch SkillOnNet wegen dieser Verstöße kontaktiert.
Die Mr Green Anklage durch die Spillemyndigheden erfolgt also aus den gleichen Gründen und Feststellungen wie bei SkillOnNet. Was wird dem Unternehmen Mr Green vorgeworfen?
- Fehlende Risikobewertung gemäß dem Geldwäschegesetz. Es fehlt die separate Bewertung der Risiken im Zusammenhang mit ihrem Geschäftsmodell und den Zahlungslösungen.
- Keine ausreichenden Geschäftsprozesse für interne Kontrollen und eine fehlende Dokumentation dessen.
- Fehlende Dokumentation bezüglich durchgeführter Kontrollen gemäß dem Geldwäschegesetz.
- Versäumnis die Behörde über Verdachtsfälle im Bezug auf Geldwäsche zu informieren.
SkillOnNet wurden wegen ähnlicher Verstöße belangt und hat ebenso zwei Monate Zeit diese zu beheben. Damit sind die beiden Fälle fast identisch, da beide Unternehmen gegen § 8 Abs. 1 des Geldwäschegesetzes verstoßen haben. (Bildquelle: Spillemyndigheden und SkillOnNet)
Anordnungen ziehen Handlungspflicht mit sich
Die Verstöße, für die Mr Green belangt wurde, haben natürlich Folgen. Diese beziehen sich in diesem Fall nicht auf eine Geldstrafe, wie vielleicht bei anderen Behörden, sondern auf eine Handlungsaufforderung. Somit muss das Unternehmen nun der Handlungspflicht nachkommen. Diese sieht wie auch schon bei SkillOnNet eine Behebung der bisherigen Auffälligkeiten vor. Darunter eine Protokollierung der Geschäftsprozesse bis 10. Juni 2024. Bis Oktober 2024 muss das Unternehmen bis dahin auch die Dokumentation dessen vorliegen. Eine ähnliche Auflage hat auch der Softwareentwickler SkillOnNet erhalten.
Vor dieser Meldung hatte sich die Glücksspielbehörde mit dem Markt aus dem vergangenen Jahr befasst. Dabei kam zutage, dass rund 1,7 % weniger Dänen im vergangenen Jahr am Glücksspiel teilgenommen hatten. Die Analyse zeigt allerding auch, dass immer mehr Spieler auf den von der Behörde lizenzierten Seiten spielen, statt sich dem illegalen Markt zuzuwenden. Rund 90 Prozent der Spieler wendeten sich im vergangenen Jahr den legalen Seiten zu, während es ein Jahr zuvor lediglich 89 Prozent waren. Damit zeigt sich auch eindrucksvoll, dass die Maßnahmen der Behörde funktionieren. Ob ein Zusammenhang zwischen den Entwicklungen aus dem vergangenen Jahr und den zahlreichen Meldungen wegen Verstößen gibt, ist nicht bekannt.
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