Glücksspielwerbung

Erster Gaming & Gambling-Kongress hatte das Thema Glücksspielwerbung auf der Agenda. (Bildquelle: kaboompics auf Pixabay)

Am 16. Mai 2023 fand der erste Düsseldorfer Gaming & Gambling-Kongress statt. Organisiert wurde die Veranstaltung von der internationalen Sozietät Hogan Lovells und der Zeitschrift für Wett- und Glücksspielrecht. Ziel des Kongresses war es die beiden Bereiche ineinandergreifen zu lassen, weshalb die Veranstaltung in drei Blöcke unterteilt wurde. Der erste Bock beleuchtete die Thematik Glücksspielwerbung in der Branche und riss damit auch gleich ein sehr stark diskutiertes Thema an. Der zweite Block der Veranstaltung bezieht sich auf das Geschäftsmodell im Online-Gaming. Erst der letzte Block der Konferenz analysiert und diskutiert den Grenzbereich zwischen Gaming und Gambling. Der Wunsch der Veranstalter war es, eine Brücke zwischen den Themen Gaming und Gambling zu schlagen.

Glücksspielwerbung weiterhin ein ernstes Thema

Der erste Gaming & Gambling-Kongress fand am 16. Mai 2023 statt und befasste sich unter anderem mit dem Thema Glücksspielwerbung. Ein wahrlich heißes Thema, welches in der Vergangenheit mehrfach schon als Grundlage für Diskussionen und Auseinandersetzungen sorgte. Grund dafür ist die Gratwanderung zwischen der Notwendigkeit der Glücksspielwerbung und dem Kanalisierungsziel der durch den Glücksspielstaatsvertrag 2021 erreicht werden soll. Zeitgleich möchte der Gesetzgeber Spieler vor der Spielsucht schützen, wodurch Glücksspielwerbung als kontraproduktiv angesehen wird.

Prof. Thomas Dünchheim, Moderator des Kongresses, sagt dazu: „Die Werbung ist vielleicht das heißeste Thema in der Glücksspieldiskussion überhaupt.“

In diesem Rahmen gibt Andreas Schuhmacher, verantwortlich für die Glücksspielaufsicht im Innenministerium von Rheinland-Pfalz, zu bedenken, dass der Gesetzgeber mit dem Glücksspielstaatsvertrag nicht erreichen wollte, die Expansion des Angebotes zu steigern. Vielmehr sollte durch den Staatsvertrag, das vorher „illegale Online Casino Angebot“ unter der Beaufsichtigung einer Behörde legalisiert werden.

Andreas Schuhmacher, verantwortlich für die Glücksspielaufsicht im Innenministerium von Rheinland-Pfalz, sagt dazu: „Das war auch der Sound, den wir zugrunde gelegt haben, als wir die Nebenbestimmungen zur Werbung erarbeitet haben.“

Ins Gedächtnis rufen darf man sich, dass die allgemeinen Regelungen zur Werbung im Paragraf 5 des Glücksspielstaatsvertrags verankert sind. Gleichzeitig sind bindende Nebenbestimmungen für die Werbung vorhanden, die als Grundlage für ein Verbot der Glücksspielwerbung fungieren können. Die GGL unterstützt solche Regelungen, um den Spielerschutz zu erhalten.

Ist ein „Mehr an Werbung“ möglich?

Während des Gaming & Gambling-Kongress kam es natürlich anhand der Diskussionen auch zu der Frage, ob unter der neuen Regulierung ein „Mehr an Werbung „durch den Gesetzgeber als möglich einzustufen ist. Diese Frage verneinte Schuhmacher. Bestätigt fühlt sich Schuhmacher durch die aktuellen Entwicklungen in Hinblick auf Werbung der Glücksspielbranche. Zuletzt entschied sich das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt dafür, die Rechtsmäßigkeit der Nebenbestimmungen zur Werbung zu bestätigen.

Demnach ist das Schalten von Werbemaßnahmen auf Webseiten die auch illegale Anbieter führen, verboten. Damit wird die Meinung und das Vorgehen der GGL unterstützt. Mit diesem Hintergrund werden die Forderungen aus der Glücksspielbranche für mehr Raum in Hinblick auf Werbung kritisch betrachtet.

Demnach sein es ein falsches Signal, legalen Anbietern die Werbemöglichkeit zu ermöglichen, um damit gegen das illegale Glücksspielangebot vorzugehen. Jedoch schließt Schuhmann die Werbung in diesem Wirtschaftsbereich nicht ganz aus. Das Thema ist also noch lange nicht von Tisch, wobei vermutlich neue Regelungen erforderlich sind.

Glücksspielwerbung weiterhin ein Diskussionsthema.

In den letzten Monaten wurde immer wieder über ein generelles Verbot für Glücksspielwerbung gesprochen. Dazu gehörten auch die Überlegungen die Trikotwerbung bei sportlichen Events zu streichen. (Bildquelle: JESHOOTS-com auf Pixabay)

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