Bill No. 55 EU-Kommission

EU-Kommission reicht Vertragsverletzungsverfahren gegen Malta ein. Bill No.55 ist Ziel der Kritik. (Bildquelle: jorono auf Pixabay)

Die EU-Kommission hat am 18.Juni 2025 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Malta eingereicht. Im Fokus dieses Verfahrens steht das Gesetz „Bill No. 55“. Dieses ist seit 2023 aktiv und sorgt seitdem auch für reichlich Diskussionen, in der europäischen Glücksspiellandschaft. Doch was genau wird Malta vorgeworfen. Laut der EU-Kommission stellt sich Malta mit dem Gesetz gegen die zentralen Prinzipien des EU-Rechts. Der Vorwurf lastet schwer und hat zudem enorme Konsequenzen. Malta hat nun zwei Monate Zeit, um eine Stellungnahme einzureichen. Sollte die dortige Regierung ihren Kurs nicht ändern wollen, kann der aktuelle Fall vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) landen.

Worum ging es in dem Gesetz Bill No. 55?

Das eingeführte Bill 55 Gesetz soll dafür Sorge tragen, dass maltesische Glücksspielunternehmen vor Schadensersatzansprüche aus dem Ausland geschützt werden. Was heißt das konkret. Ein gutes Beispiel hierfür ist die aktuelle Schadensersatzklage gegen Pokerstars. Die Plattform für virtuelle Pokerspiele verfügt über zahlreiche Glücksspiellizenzen, jedoch nicht in Österreich. Trotzdem konnten Spieler von dort aus die Angebote nutzen. Pokerstars wird aufgefordert, die Verluste an die Spieler zurückzuzahlen. Wir berichteten über die Schadensersatzklage in Höhe von 5 Millionen Euro. Der Glücksspielgigant beruft sich jedoch auf Bill No. 55, da er eine Lizenz aus Malta besitzt.

Im Klartext heißt das, dass die maltesischen Gerichte alle Anerkennungen und Vollstreckungen ausländischer Urteile ablehnen, wenn die Firmen eine gültige maltesische Glücksspiellizenz besitzen.

EU-Kommission hat Vertragsverletzungsverfahren gegen Malta eingeleitet.

Das Vertragsverletzungsverfahren gegen Malta bringt ein heikles Thema auf die europäische Agenda. Die Frage ist, darf ein Mitgliedsstaat nationale Interessen verfolgen, ohne dabei grundlegende Prinzipien des Binnenmarkts zu beachten. (Bildquelle: Tumisu auf Pixabay)

EU-Kommission schreitet jetzt ein

Warum hat sich die EU-Kommission dazu entschlossen, nun doch einzuschreiten? Aus Sicht dieser verstößt Malta mit seinem Gesetz gegen die EU-Verordnung 1215/2012, welche zentrale Regelungen zu grenzüberschreitenden Zuständigkeiten beinhaltet. Vor allem in Bezug auf die Anerkennung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen. Besonders schwer wiegt die systematische Ablehnung ausländischer Urteile, sowie die Einschränkung des Zugangs für ausländische Kläger zu maltesischen Gerichten.

Die Kommission argumentiert zusätzlich, dass Malta das Verbot versetzt, ausländische Entscheidungen nochmals zu prüfen. So entsteht ein rechtliches Schlupfloch, welches Unternehmen gezielt, für sich nutzen. Doch was hat das nun alles konkret mit den Glücksspielsektor zu tun? Kurz gesagt: Alles! Der Auslöser für das Vertragsverletzungsverfahren ist die Glücksspielbranche. Malta gehört mit zu den wichtigsten Standorten für Online Casino Anbieter. Viele Anbieter, die von dort aus operieren, bieten ihre Dienste auch in Deutschland an, teilweise ohne eine gültige Lizenz. Dadurch entfallen auch alle regulatorischen Maßnahmen, wodurch Spielerinnen und Spieler sich einem echten finanziellen Risiko aussetzen. Wird dann auf eine Rückzahlung der Verluste geklagt, kann es dazu kommen, dass dieser Schadensersatz niemals ausgezahlt wird, weil sich die Unternehmen auf das Gesetz Bill No. 55 fokussieren.

Die Diskussionen zu dem maltesischen Gesetz sind auch in Deutschland groß. Im vergangenen Jahr hat die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder Zweifel an der Vereinbarkeit von Bill 55 mit EU-Recht geäußert.

Michael Barth, Geschäftsführer der Bremer Toto und Lotto GmbH, sagt zu dem aktuellen Verfahren: „Ein wichtiges Signal für die Achtung europäischer Rechtsprinzipien und für den Schutz der nationalen Glücksspielordnungen“. Wir setzen auf eine zügige Klärung, die weiterhin der hohen Bedeutung individueller, nationaler Schutzmaßnahmen im Bereich der Glücksspielregulierung Rechnung trägt.“

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