Gauselmann Cashpoint Geldwäsche

Die Gauselmann Tochter Cashpoint erhielt in Dänemark gleich zwei Rügen wegen Verstößen in Bezug auf die Regularien zur Geldwäsche. (Bildquelle: gauselmann.de)

Dänemark gilt seit einigen Jahren als das Musterbeispiel einer gelungenen Regulierung des Glücksspiels mit einem an qualitativen Kriterien orientierten Lizenzsystems. Damit dies auch tatsächlich funktioniert und der Spagat zwischen Liberalität und Spielerschutz gelingt, bedarf es einer durchsetzungsfähigen Glücksspielaufsichtsbehörde. Die Spillemyndigheden ist dafür bekannt, ihre Aufgaben konsequent wahrzunehmen und schreckt auch vor großen Namen der Branche nicht zurück. Dies musste nun auch Cashpoint erfahren, die Tochter des deutschen Glücksspielkonzerns Gauselmann, die nun wegen Verstößen zur Geldwäsche in Dänemark mit gleich zwei Rügen bedacht wurde.

Bisherige Maßnahmen gegen Geldwäsche von Gauselmann Tochter Cashpoint waren unzureichend

Kaum einem anderen Land ist bislang die schwierige Balance zwischen restriktiven Regeln zum Spielerschutz und einer liberalen Haltung für Glücksspielunternehmen und Konsumenten so so gut gelungen wie Dänemark. Kein Wunder, dass viele privaten Online Casino Anbieter gern in Deutschland die gleiche Regulierung gesehen hätten. Bekanntlich hat die Bundesrepublik sich für eine härter Gangart entschieden und bekleckert sich mit seiner Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder auch nach mehr als einem Jahr nicht gerade mit Ruhm. Was dem großen Nachbarn nämlich weiterhin fehlt, abgesehen von den immer noch nicht erteilten Online Casino Lizenzen, ist eine durchsetzungsfähige Behörde, die auch tatsächlich den Glücksspielmarkt kontrolliert. Dänemark ist hier gleich mehrere Schritte weiter, wie nun auch Cashpoint, die Tochter aus dem Glücksspielkonzern Gauselmann, feststellen musste und sich zwei Rügen wegen Verstößen zur Geldwäsche einhandelte. Spillemyndigheden erklärte in einer Pressemitteilung, dass der Schritt notwendig wurde, weil der Betreiber gegen mehrere Richtlinien zu diesem so sensiblen Thema nicht eingehalten hat. Zum einen wirft die Glücksspielbehörde Cashpoint vor, in Bezug auf Kundentypen, Produkte und Zahlungsmethoden die Risiken nicht ausreichend identifiziert zu haben. Zum anderen wurden wichtige Abläufe innerhalb des Unternehmensgeschäfts nicht klar ersichtlich beschrieben. Hierbei geht es um die Frage wie, wann und von wem bestimmte Tätigkeiten auszuführen sind, um die Einhaltung der Rechtsvorschriften sicherzustellen. Dass die Gauselmann Tochter Cashpoint mit zwei Rügen und keiner Geldstrafe wegen den Verstößen zur Geldwäsche belegt wurde, ist der schnellen Reaktion des Glücksspielanbieters zu verdanken. Wie Spillemyndigheden weiter mitteilte, wurde nämlich mittlerweile bereits eine aktualisierte Risikobewertung mit Risikoszenarien und aktualisierten Geschäftsabläufen übermittelt.

Gerade beim Thema Geldwäsche versteht die dänische Glücksspielbehörde wie im Falle von Cashpoint keinen Spaß. Dies erfuhr nur wenige Tage vorher auch das bekannte Mr Green Casino, welches wegen ähnlichen Problemen ebenfalls gerügt wurde. Im vergangenen Dezember wiederum traf es mit Unibet ebenso einen bekannten Anbieter von Sportwetten und Spielautomaten.

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