
Verbundspielhallen müssen Beschluss vom OVG Lüneburg nachkommen. Zweite Aufsicht und Spieler erst ab 21. Jahren. (Bildquelle:
scholacantorum auf Pixabay)
Während Online Casinos weiterhin ab 18 Jahren betreten werden dürfen, sieht es für die Spielhallen in Niedersachsen etwas anders aus. Laut den aktuellen Entwicklungen dürfen Verbundspielhallen Personen erst ab 21 Jahren den Zutritt gewähren. Ebenso muss eine zweite Aufsicht vor Ort sein. Diese Informationen gehen aus mehreren Medienberichten hervor, die sich um den aktuellen Beschluss des OVG Lüneburg befassen. Der Beschluss geht bereits auf den April 2023 zurück, wie der Justiziar des Nordwestdeutschen Automaten Verbandes, Prof. Dr. Florian Heinze berichtet. Aktuell sind die Prüforganisationen dabei, die Zertifizierung der neuen Verbundspielhallen umzusetzen. Die Genehmigungen sind von den Glücksspielunternehmen bis Ende September bei den jeweiligen Behörden vorzulegen. Mit diesen neuen Regelungen unterschieden sich die Spielhallen in Niedersachsen massiv von den Online Casinos und deren Regelungen zur Erlaubniserteilung. Während also ein Spieler in Niedersachsen ein Online Casino ab 18 Jahren besuchen darf, wird er erst mit 21 Jahren die Spielhalle betreten dürfen.
Spielhallen Niedersachsen müssen Bedingungen erfüllen
In einem Beschwerdeverfahren hat das OVG Lüneburg (Oberverwaltungsgericht) entschieden, dass Verbundspielhallen in Niedersachen dazu aufgefordert sind die Altersgrenze auf 21 Jahre anzuheben und eine zweite Aufsicht in der Spielhalle einzuführen. (OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. Juni 2023, Az. 11 ME 84/23). Hintergrund des Verfahrens sein die Zertifizierungsvorschrift des § 5 NSpielhG. Grundsätzlich sei zu bedenken, dass die Verbundspielhallen, wie alle anderen Spielhallen auch, nach § 2 NSpielhG zertifizierungspflichtig sind. Laut dem § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 und Nr. 5 NSpielhG muss mindestens eine Person vor Ort sein, welche die Aufsicht hat und der Zutritt der Besucher ist erst ab der Vollendung des 21. Lebensjahres möglich.
Die Abgabe der neuen Regulierungsbescheide war auf den 31. März 2023 gelegt worden. Jedoch kam es aufgrund der Akkreditierung der Prüforganisation bei der DAkkS zu einer Verlängerung der Frist. Demnach beschloss das Niedersächsische Wirtschaftsministerium eine Fristverlängerung bis zum 30.September 2023 zuzulassen. Betreiber von Verbundspielhallen gingen nun davon aus, dass die Umsetzung der geforderten Veränderungen ebenso einen Aufschub erhielt. Dem ist jedoch nicht so. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat in einem Eilverfahren entschieden, dass Spielhallenbetreiber die Regelungen mit der Wirksamkeit zum 01. April 2023 umzusetzen hätten.
Beschwerdeverfahren brachte keine Erfolge
Das Beschwerdeverfahren, welches beim OVG Lüneburg vorlag, wurde abgeschmettert. Demnach gäbe es keinen Anhaltspunkt, dass die Gewährleistungspflicht aus § 5 NSpielhG nur dann bestehe, wenn eine Erlaubniserteilung bestünde. Demnach müssen Betreiber von Verbundspielhallen seit dem 01. April 2023 eine zweite Aufsicht vorweisen können. Zusätzlich ist das Betreten der Spielhallen nur noch ab der Vollendung des 21. Lebensjahres möglich. Diese Bedingungen stehen nicht im Kontext des Erlaubnisverfahrens, welches vermutlich erst Ende September abgeschlossen sein wird. Die aktuelle Entwicklung gilt für Einzelspielhallen mit Altgenehmigung nicht.
Prof. Dr. Florian Heinze erklärt: „Mehr und mehr Spielhallen mit neuer Genehmigung – wie insbesondere Verbundspielhallen – werden bereits von den akkreditierten Prüforganisationen zertifiziert, damit die Zertifizierungsverfahren spätestens am 30. September 2023 abgeschlossen sind. Die erteilten Zertifikate sind den Genehmigungsbehörden vor Ort unaufgefordert spätestens zum 30. September 2023 vorzulegen. Anderenfalls erlöschen die Erlaubnisse für zertifizierungspflichtige Spielhallen (§ 18 Abs. 2 NSpielhG).“
Müssen Verbundspielhallen in Niedersaschen schließen?
Die Frage, welche sich in diesem Zusammenhang stellt, ist, ob Verbundspielhallen schließen müssen, wenn sie diese Anforderungen nicht umsetzen. Ähnliche Entwicklungen waren zuletzt bei den Sportwettenbüros und Spielhallen in Bremen zu finden. Dort mussten zahlreiche Betreiber schließen, weil sie die Abstandsregelungen nicht erfüllen konnten. Die Gauselmann Gruppe erhob deswegen Verfassungsbeschwerde. In unserem Artikel „XTip Verfassungsbeschwerde: Gauselmann Tochter erzielt Erfolg vor Verwaltungsgericht“ können Sie mehr dazu erfahren. Ob den Spielhallen in Niedersachsen nun ein ähnliches Schicksal droht, bleibt abzuwarten. Jedoch kann schon jetzt gesagt werden, dass Betreiber, die eine Zertifizierung unter Beweispflicht der eingehaltenen Regelungen nicht erfüllen, mit Sicherheit den Spielbetrieb nicht fortsetzen dürfen.





























