Spielerhilfe CASAG Datenschutz

Laut dem Verein Spielerhilfe hat sich die CASAG in einer Stellungnahme gegenüber der Behörde für Datenschutz widersprüchlich geäußert. (Bildquelle: pixabay by pixel2013)

Wie der Verein Spielerhilfe berichtet, soll die CASAG ein erhebliches Problem mit dem Datenschutz haben und sogar Informationen über Kunden zwischen den einzelnen Tochterunternehmen austauschen. Während die Casinos Austria AG behauptet, dass dies nur dem Spielerschutz dienen würde, vermutet der Verein, dass dies eher der Gewinnmaximierung sowie der Absicherung eventueller Spielerklagen dient. Hierbei verweist Spielerhilfe auf Aussagen von Whistleblowern.

Aussagen der CASAG zum Thema Datenschutz laut Spielerhilfe widersprüchlich

Noch in 2019 behauptete die CASAG, die mittlerweile zum tschechischen Glücksspielkonzern Alwyn gehört, früher Sazka Gruppe, dass es keinen Datenaustausch über Kunden zwischen den eigenen Tochterunternehmen geben würde. Deshalb hätte ein Kunde, der bei den Spielautomatencasinos von WINWIN fast 100.000 Euro verlor, ungehindert weiter bei den österreichischen Spielbanken der CASAG sein Geld in die dortigen Automatenspiele stecken können. Insgesamt verlor der anonym bleibenden Kunde so mehr als 600.000 Euro. Die Selbstsperre des Kunden bei WINWIN hätte aufgrund des Datenschutzes nicht für die Casinos übernommen werden können, da unterschiedliche Lizenznehmer keine Spielerdaten austauschen dürfen. Dieser Auffassung zum Datenschutz war sogar das Finanzministerium in einer Stellungnahme gegenüber dem Magazin Profil, auf die der Verein Spielerhilfe hinweist. Da WINWIN über die Österreichischen Lotterien betrieben werden und die Spielbanken über die CASAG würde gäbe es hier zwei unterschiedliche Gesellschaften mit unterschiedlichen Konzessionen handeln. Bislang konnte sich die CASAG auf diese Regelung zurückziehen, wann immer der Glücksspielmonopolist wegen seinen fragwürdigen Spielschutzmaßnahmen in die Kritik geriet. Nun jedoch, so der Verein Spielerhilfe, verstrickt sich die CASAG zu diesem Thema immer stärker in Widersprüche. Dies soll aus einer Stellungnahme des Glücksspielkonzerns gegenüber der Datenschutzbehörde hervorgehen, die dem Verein in Gänze vorliegen soll.

Bereits im vergangenen November hatte der Verein Spielerhilfe in einer einberufenen Pressekonferenz schwere Vorwürfe gegen die CASAG in Sachen Spieler- und Datenschutz erhoben. Es wurde vom „System Casinos Austria“ gesprochen, welches die Spielsucht seiner Kunden fördert. Zuletzt startete der Verein sogar eine Medienkampagne gegen den österreichischen Glücksspielmonopolisten.

Zuvor verneinter Datenaustausch findet doch statt

Momentan ist bei der Datenschutzbehörde in Österreich ein Verfahren gegen die CASAG anhängig. Dem Glücksspielmonopolisten wird vorgeworfen, gegen Paragraf 51 des Glücksspielgesetzes zu verstoßen. Hierin ist ein Austausch von Daten über Kunden zwischen unterschiedlichen Lizenznehmern verboten. Wie bereits erwähnt, bestritt in 2019 die Casinos Austria AG in Bezug auf Spielerklagen noch vehement, dass es solche Informationsflüsse zwischen Tochtergesellschaften gäben würde. Nun jedoch behauptet der Verein Spielerhilfe, dass es diesen doch gibt und der Glücksspielkonzern dies sogar gegenüber der Datenschutzbehörde in einer Stellungnahme einräumte. Dieser würde jedoch nur dem Spielerschutz dienen. Der Verein wiederum verweist hier erneut auf die Informationen von sogenannten Whistleblowern. Wöchentlich soll es zu Treffen von Mitarbeitern zahlreicher Tochterunternehmen kommen, in denen direkt über einzelne Kunden gesprochen wird. Anders als jedoch die CASAG, geht Spielhilfe davon aus, dass die hier geteilten Informationen eben nicht dem Spielerschutz dienen. Vielmehr soll es um Gewinnmaximierung sowie die Risikoabsicherung in Bezug auf eventuelle Spielerklagen gehen. Um diese These zu untermauern, verweist der Verein auf die Teilnahme von Juristen bei diesen wöchentlichen Treffen. In der Stellungnahme gegenüber der Datenschutzbehörde gibt die CASAG das Beisein der Juristen sogar zu, behauptet aber wie immer, dass all dies natürlich nur dem Spielerschutz dienen würde. Des Weiteren bestreitet der Glücksspielkonzern, dass es einen generellen Informationsaustausch geben würde, sondern nur einzelne Fälle zu Kunden besprochen würden. Gegen Paragraf 51 des Glücksspielgesetzes würde nicht verstoßen, da es nur um anhängige Spielerschutzverfahren gehen würde und zudem sämtliche teilnehmenden Mitarbeiter eine Geheimhaltungserklärung unterzeichnet hätten. Ob nun die Beurteilung der CASAG zum Datenschutz oder eher die Einschätzung von Spielerhilfe zutrifft, muss demnächst die Behörde entscheiden. Das Verfahren ist jedoch noch nicht abgeschlossen und bis zur Entscheidung dürften wohl noch einige Wochen oder Monate ins Land gehen.

Seit längerer Zeit kritisiert der Verein Spielerhilfe die CASAG auf mehreren Ebenen, den österreichischen Monopolisten bei den Online Casinos, Spielbanken und beim Lotto. Neben dem Datenschutz konzentrieren sich die Vorwürfe vor allem auf den in den Augen des Vereins mangelhaften Spielerschutz.

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