Novomatic Gericht Peter Barthold

Erneut muss Peter Barthold vor Gericht eine Schlappe gegen Novomatic einstecken. Keine Hinweise auf Beeinflussung vor dem Ibiza-Ausschuss. (Bildquelle: pexels by Ekaterina Bolovtsova)

Würde es sich bei der mittlerweile über Jahre andauernden Fehde zwischen Novomatic und Peter Barthold um ein Fußballspiel handeln, wäre der Spielautomatenhersteller, nachdem alles nach einem Unentschieden aussah, noch kurz vor Schluss in Führung gegangen. Das Gericht in der Wiener Neustadt hat nämlich jetzt entschieden, dass Peter Barthold eine bestimmte Aussage gegen Novomatic nicht mehr öffentlich wiederholen darf. Hierbei ging es um den Vorwurf, dass der Spielautomatenhersteller in der Vergangenheit angeblich versucht hatte, den ehemaligen Torhüter von Rapid Wien dazu zu drängen, vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss eine dem Unternehmen freundlich gesinnte Aussage zu tätigen. Sollte Barthold dem zuwiderhandeln, dürfte ihm ein saftiges Bußgeld drohen.

Peter Barthold unterliegt Novomatic erneut vor Gericht

Seit dem Ende des „Kleinen Glücksspiels“ in Wien liegen Peter Barthold und Novomatic im Streit, der beide Parteien bereits mehrfach vor Gericht führte. Dabei ging es immer um schwere Vorwürfe, die medial für enormes Aufsehen sorgten. Was zuerst als möglicherweise ausbleibende Zahlungen eines Glücksspielkonzerns an seinen ehemaligen Geschäftspartner anfing, steigerte sich später zu einem regelrechten Krimi mit angeblichen Bestechungsgeldern. So behauptet Peter Barthold in der Vergangenheit, dass der damalige CEO von Novomatic Franz Wohlfahrt ihm Geld versprochen hatte, um die Verluste aus dem Verbot des kleinen Glücksspiels in Wien zu kompensieren. Wohlfahrt und der Glücksspielkonzern bestritten jedoch vehement eine solche mündliche Vereinbarung jemals getroffen zu haben und zahlten keinen Cent. Daraufhin folgte der nächste Angriff gegen den Spielautomatenhersteller, der sich nun plötzlich einem Bestechungsvorwurf gegenübersah. Peter Barthold behauptete nun nämlich sogar vor Gericht, dass er in der Vergangenheit für Novomatic als eine Art Drehscheibe für illegale Parteienspenden fungiert hätte und angeblich Umschläge mit Geld über ihn zur BZÖ gewandert wären. Beweisen konnte dies der ehemalige Fußballprofi jedoch nie, weshalb später das Verfahren gegen den Glücksspielkonzern eingestellt wurde und selbst die WKStA als Ermittlungsbehörde immer größere Zweifel an Barthold hegte.

Wer Novomatic kennt, der weiß, dass der Konzern Anschuldigungen egal ob nun vonseiten der Politik oder aus der Öffentlichkeit gar nicht mag und oftmals zum Gegenpressing neigt und später meist noch auf Gegenangriff schaltet. So verwunderte es nicht, dass sich schließlich Peter Barthold selbst als Beschuldigter vor Gericht wiederfand und Novomatic ihm sogar Erpressung vorwarf. So solle der Ex-Profi mit der Veröffentlichung von brisantem Material gedroht haben, wenn der Glücksspielkonzern nicht ein paar Milliönchen über den Tisch reichen würde. Auch für diese Beschuldigung gab es am Ende nicht genug Beweismaterial, weshalb auch dieser Vorfall schließlich zu den Akten gelegt wurde. Immerhin ein beachtliches Unentschieden für David gegen Goliath, zumindest bis der Ibiza-Untersuchungsausschuss seine Arbeit aufnahm. Peter Barthold erklärte nämlich im Zuge seiner Vorladung vor den Ausschuss, dass er vonseiten Novomatics bedrängt worden wäre, sich positiv über den Konzern zu äußern. Im Gegenzug sei ihm Hilfe bei seinem Insolvenzverfahren versprochen worden. Eine mögliche Beeinflussung eines Zeugen vor dem Ausschuss, der den womöglich größten Skandal der letzten Jahrzehnte abarbeitet, schlug natürlich ein wie eine Bombe. Es folgte eine Anzeige, Novomatic stand wegen den Aussagen von Peter Barthold erneut vor Gericht und hatte obendrein über Monate mit einem negativen Image in der Presse zu kämpfen. Nun jedoch befand das Landgericht in der Wiener Neustadt, dass an den Aussagen Peter Barthold nichts dran ist und verdonnerte ihn zur Unterlassung dieses Vorwurfs der angeblichen Beeinflussung vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss. Was den ehemaligen Torhüter von Rapid Wien zu all diesen erfolglosen Bemühungen gegen den größten Glücksspielkonzern Europas in den letzten Jahren antreibt, bleibt weiterhin ein Rätsel.

Dr. Peter Zöchbauer, der Rechtsanwalt von Novomatic, wie noch einmal in seiner Pressemeldung auf die mittlerweile stark angeknackste Glaubwürdigkeit von Peter Barthold vor Gericht und bei der WKStA hin. So zitierte er die frühere Begründung der WKStA für die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Glücksspielkonzern. Hierin stand: „Letztlich sind die Angaben des KR Peter Barthold vielfach widersprüchlich und nicht lebensnah. Insgesamt ist das Bestreben erkennbar, der Novomatic AG bzw den für sie handelnden Personen strafbares Verhalten anzulasten. Bezeichnend ist insoweit auch die sukzessive Erweiterung der Vorwürfe, die im Hinblick auf die zeitliche Abfolge dem Verfahrensverlauf des von ihm angestrengten Zivilverfahrens gegen die Novomatic AG geschuldet zu sein scheint.“

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