Netzsperren in ÖsterreichDie goldene Zeit des Freien Internets ist vorbei und überall mehren sich die Zeichen, dass Staaten und deren Regierungen anfangen, die Kontrolle über Inhalte und was wir Bürger zusehen bekommen zu übernehmen. Einer der mächtigsten Waffen ist dabei die Netzsperre, die Menschen daran hindern soll, auf Internetseiten zugreifen zu können, die dem betreffenden Staat ein Dorn im Auge sind. Galt dieser Ansatz, unliebsame Inhalte für den eigenen Bürgern zu sperren, in der Vergangenheit noch bei so gravierende Verstöße gegen Gesetze wie bei Kinderpornografie oder Gewaltverherrlichung, geraten nun zunehmend die Online Casinos ins Visier. Die Schweiz hat es in ihrem neuesten Glücksspielgesetz bereits vorgemacht und will mit Hilfe von Netzsperren die unliebsame Konkurrenz der eigenen Casino-Industrie vom Markt fernhalten. Doch anders als im Nachbarland können wohl die Österreicher die Pläne mit Netzsperren vom neuen Finanzminister Hartwig Löger nicht mit einer Volksabstimmung doch noch zu Fall bringen.

Der Gesetzesentwurf von Löger hat es in sich

In den gerade einmal rund 2 Monaten, die der neue Finanzminister Hartwig Löger in Österreich in seinem Amt ist, kann ihm eines sicherlich nicht vorgeworfen werden, nämlich untätig zu sein. Denn wie nun in einer Presseaussendung des Finanzministeriums bekannt wurde, brachte Löger einen Entwurf zur Änderung des Glücksspielgesetzes ein, der nun zur Überprüfung vorliegt. Und dieser hat es wirklich in sich. So möchte Hartwig Löger in Zukunft die extrem stark kritisierte Waffe der Netzsperre gegen sämtliche Online Casinos einsetzen, die über keine österreichische Lizenz verfügen. Betroffen wären hiervon sämtliche Internetcasinos, bis auf Win2day vom teilstaatlichen Monopolisten CASAG. Umgesetzt werden soll das Ganzen, nach den Plänen im Entwurf, durch die TKK, die Telekom-Control-Kommission, die dann die Provider zwingen kann, dass ihre Kunden die betreffenden Seiten der Online Casinos nicht mehr aufrufen können. Kritiker sahen in diesem Gebaren schon in der Schweiz das Öffnen der Büchse der Pandora und erwaren, dass andere heimische Konzerne oder Wirtschaftszweige über Netzsperren ebenfalls gegen unliebsame Konkurrenz ins Feld ziehen könnten. Doch die Pläne von Neu-Finanzminister Hartwig Löger gehen sogar noch deutlich schärfer in die falsche Richtung. So sollen laut dem Entwurf, sofern er denn so zum Gesetz werden könnte, sämtliche abgeschlossenen Verträge zwischen den Online Casino ohne österreichische Lizenz und Spielern in Österreich nichtig werden. Außerdem sollen Kunden sogar ihre sämtlichen Einsätze wieder erhalten und dies auch noch rückwirkend. Wie dies mit europäischem Recht vereinbar sein soll, dass weiß wohl nur das Finanzministerium selbst.

Der neue Finanzminister Hartwig Löger äußerte sich in der Presseaussendung selbst zu den Zielen, die er mit diesen Maßnahmen verfolgt. So schreibt er: „Nachdem lizenzlose Anbieter von Online-Glücksspiel in Österreich ohne die erforderliche nationale Genehmigung Glücksspiele anbieten, werden bedeutende Ziele des Allgemeininteresses gefährdet.“ Weiterhin führt er aus: „Im Kampf gegen illegales Internet-Glücksspiel wird mit der Glücksspielgesetz-Novelle 2018 ein weiterer wichtiger Schritt im Sinne des Jugend- und Spielerschutzes gesetzt.“

Ein klarer Interessenkonflikt tritt hier im Finanzministerium zu Tage

Kampf gegen Spielsucht und mehr Spieler- und Jugendschutz sind die immer gleichen Floskeln aus der Politik, die mantraartig vorgebetet, so ziemlich jeden Angriff auf die persönlichen Freiheit in Sachen Glücksspiel rechtfertigen sollen. Sei es die Netzsperre oder die Aufrechterhaltung des staatlichen Glücksspielmonopols, mit der Sorge ums Wohlergehen der eigenen Schäfchen lässt es sich halt wunderbar hausieren gehen. Doch in Wirklichkeit geht es wohl vielmehr um das eigene Monopol. Dies zeigt sich schon allein an dem Interessenkonflikt in Bezug auf auf die Casinos Austria AG, die als einzige die Lizenz in Österreich besitzen, ein Online Casinos mit Namens win2day zu betreiben. Der Witz an der ganzen Sache ist jedoch, dass der Staat Österreich über die ÖBIB selbst mit rund 33 Prozent am Konzern beteiligt ist. Allein für das letzte Geschäftsjahr werden rund 600 Millionen Euro aus der CASAG für das ewig klamme Staatssäckel erwartet. Somit ergibt sich in der Alpenrepublik die merkwürdige Situation, dass der Lizenzvergeber und zugleich oberste Regulierungsbehörde in Sachen Glücksspiel selbst an dem einzigen Unternehmen beteiligt ist, welches eine Online Casino Lizenz erhalten hat. Deshalb stellt sich hierbei vielmehr die Frage, ob das Finanzministerium in Person von Hartwig Löger nicht in Wirklichkeit nur die eigene 33-prozentige Beteiligung im Blick hat. Denn geht es der CASAG  gut und diese erwirtschaftet zu dem, auch Dank Hilfe des Monopols, deutlich mehr Geld, so profitiert hiervon auch der Staatshaushalt. Geht also nun eher darum, die sprudelnde Einnahmequelle vor unliebsamer Konkurrenz zu schützen? Zudem macht der Sachverhalt, dass Hartwig Löger von 2011 bis 2017 Vorstandvorsitzender des Versicherers UNIQA war, die ganze Sache auch nicht besser. Denn UNIQA war ebenfalls bis vor kurzem Anteilseigner der Casinos Austria AG, bevor sie ihre Aktien an die tschechische Sazka Gruppe verkauft hatten und somit diesen die Mehrheit ermöglichten. Mit all diesen kleinen Details im Rücken, wirkt die ewige Mantra: „Alles diene nur einem besseren Spielerschutz“, wirklich mehr als nur vorgeschoben.

Wie kann es in einem Rechtsstaat überhaupt möglich sein, dass der Regulator (Finanzministerium) nur eine einzige Lizenz zum Betrieb von Online Casinos an eine Firma (CASAG) erteilt, an der er selbst beteiligt ist? Genau das gleiche Szenario zeigt sich ebenfalls bei der Vergabe der Konzessionen für terrestrische Casinos, die ebenso in Österreich nur die teilstaatliche CASAG betreiben darf. Noch gravierender zeigt sich dieser Interessenkonflikt bei den Video Lottery Terminals, die mit einer Lotto-Lizenz im Rücken, die Verbote des „Kleinen Glücksspiels“ komplett aushebeln. Auch hier genießt die CASAG eine quasi „politischen Schutz.“

Ärger mit der EU schon jetzt vorprogrammiert

Sollte dieser Entwurf von Finanzminister Hartwig Löger zur Beibehaltung des staatlichen Glücksspielmonopols in Österreich tatsächlich so durch das Parlament kommen, droht schon jetzt Ärger mit der EU. Denn hier kommt wieder einmal die Dienstleistungsfreiheit innerhalb der Europäischen Union zum Tragen, auf die sich so ziemlich alle ausländischen Online Casino Anbieter mit einer Lizenz aus einem Mitgliedsstaat berufen. Diese gewährt nämlich Freizügigkeit beim Anbieten eigener Dienstleistungen in der gesamten Union, wenn die betreffende Firma in einem Mitgliedsstaat rechtlich einwandfrei tätig ist. Allerdings kann diese durchaus national eingeschränkt werden, wie im Falle von Glücksspiel, sofern berechtigte Gründe auf eine Gefährdung des Allgemeinwohls bestehen. Hierauf hätte sich Österreich, genau wie Deutschland, bei seinen Einschränkungen berufen können, sofern sie sich selbst an die eigenen, aufgestellten Regeln halten würden. Und genau hierbei hapert es sowohl in Österreich wie auch in Deutschland gewaltig. Denn wenn als Grund zur Einschränkung ein Dienstleistung wie Online Casinos das Thema Kampf gegen Spielsucht als Grund herangeführt wird, dann muss dieser auch konsequent verfolgt werden und dies von allen Teilnehmern. Schon mehrfach hat die EU angemahnt, dass staatliche Anbieter fleißig für das Glücksspiel werben und damit die eigenen Ziele, wie den Kampf gegen Spielsucht oder Spielerschutz selbst konterkarieren. Entweder sie stellen die Werbung ein oder buhlen halt weiterhin um neue Kundschaft, nur müssen sie dies dann auch anderen Markteilnehmern zugestehen. Eine einseitige Marktabschottung unter fadenscheinigen Argumenten verstößt gegen geltendes EU-Recht. Nur wen scheint heute noch in diesen unruhigen Tagen, die Gesetze der EU zu interessieren auf die sich einmal alle Staaten geeinigt hatten.

Mit diesem neuen Entwurf begibt sich sowohl Hartwig Löger, wie auch das Finanzministerium auf sehr dünnes Eis. Denn es ist davon auszugehen, dass sich unzählige Betreiber letzt-instanzlich an den Europäischen Gerichtshof wenden werden und hier werden dann die Probleme mit der eigenen Werbung offen zu Tage treten. Und bei der derzeitigen Situation könnte dies am Ende sogar ein Schuss ins eigne Knie werden und das gesamten Glücksspielgesetz auf den Prüfstand kommen.

 

 

Wie hilfreich war dieser Beitrag?

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung 0 / 5. Anzahl Bewertungen: 0

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.