Glücksspielwerbung

Online Casino Anbieter wie DrückGlück mit Lizenz aus SH schalten ihre Glücksspielwerbung bundesweit. Dies gefällt der Glücksspielaufsicht von Hamburg gar nicht. (Bild von Falkenpost auf Pixabay)

Eigentlich schienen die diversen Probleme mit den Online Casinos in Deutschland durch die Verlängerung der Lizenzen in Schleswig-Holstein vorerst gelöst. Die Betreiber hatten wieder einen legalen Status und die Glücksspielwerbung konnte ebenfalls wieder geschaltet werden. Nun jedoch gibt es Streit zwischen Hamburg und dem Rebell in Sachen Online Casinos in Schleswig-Holstein. Die Hansestadt forderte das Bundesland nun auf, endlich gegen die bundesweite Glücksspielwerbung seiner Lizenznehmer vorzugehen, die laut der Glücksspielaufsicht in Hamburg verboten wäre.

Hamburg möchte keine Glücksspielwerbung von Online Casinos in der Stadt

Schleswig-Holstein ist bislang das einzige Bundesland, welchem es in der Vergangenheit gelang, ein Glücksspielgesetz zu erlassen, das tatsächlich in allen Punkten die Kriterien des EU-Rechts erfüllt. Eigentlich hätte deshalb das Regelwerk für Online Casinos sowie für Sportwetten eine hervorragende Blaupause für eine bundesweite Regulierung abgegeben mit allgemeingültigen Online Casino Lizenzen. Allerdings pfeifen viele andere Bundesländer seit Jahren lieber auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs, auf die Dienstleistungsfreiheit in der EU und klammern sich an ihr lieb gewonnenes Glücksspielmonopol. Hamburg gehört als freie Hansestadt zu den Bundesländern, die am liebsten Online Casinos in Deutschland komplett verbieten würden und schon lange ist der SPD-geführten Regierung das Treiben in Schleswig-Holstein ein Dorn im Auge. Wie der NDR nun berichtet hat Hamburg ein neues Feld gefunden, um gegen die unliebsamen Nachbarn in Sachen Online Casinos vorgehen zu können, die Glücksspielwerbung.

In gleich mehreren Schreiben soll die Glücksspielaufsicht in Hamburg das Innenministerium in Schleswig-Holstein aufgefordert haben, beim Thema Glücksspielwerbung strenger gegen deren Lizenznehmer vorzugehen. Stein des Anstoßes ist, dass Betreiber mit einer Konzession aus SH wie das DrückGlück Casino bundesweit Werbung im Fernsehen schalten. Zwar wird in den Spots immer darauf hingewiesen, dass sich das Angebot nur an Einwohner von Schleswig-Holstein richtet, doch dies ist der Glücksspielaufsicht in Hamburg zu wenig. Denn viele Online Casinos mit Lizenz aus SH nehmen auch Einwohner aus anderen Bundesländern über ihre Konzession aus Malta auf. Wegen diesem Umstand forderte die Glücksspielaufsicht in Hamburg Schleswig-Holstein auf, dass jede Glücksspielwerbung für Online Casino auf das betreffende Bundesland beschränkt bleiben soll.

Die Hamburger Glücksspielaufsicht hat sich nicht nur an das Innenministerium von SH wegen dem Problem gewandt, sondern ebenso an die Landesmedienanstalt, die für die Überwachung der Werbung im Allgemeinen zuständig ist. Gleichzeitig informierte die Behörde in der Hansestadt sämtliche weiteren Glücksspielaufsichtsbehörden in Deutschland sowie alle Landesmedienanstalten über das Problem.

Hamburg zweifelt Gültigkeit des Glücksspielgesetzes in Schleswig-Holstein an

Nicht nur der zum Teil raue Ton in den Schreiben der Hamburger Glücksspielaufsicht an das Innenministerium von Schleswig-Holstein überrascht, sondern ebenso eine weitere Aussage der Behörde. Diese bezweifelt nämlich die Gültigkeit des Geldspielgesetzes in SH, welches die Vergabe der Online Casino Lizenzen regelt. Laut der Hamburger Behörde habe das Bundesland in der Vergangenheit den Glücksspielstaatsvertrag ratifiziert und damit einem Verbot der virtuellen Spielhallen zugestimmt. Absurderweise verweist hier Hamburg auf die Einhaltung eines Gesetzes, welches bereits mehrfach sogar vom Europäischen Gerichtshof in Teilen als EU-rechtswidrig eingestuft wurde. Andererseits spricht die Glücksspielaufsicht von Hamburg dem Glücksspielgesetz von SH die Legitimität ab, obwohl dieses noch nie beanstandet wurde und sogar ausdrücklich beim Inkrafttreten in der Vergangenheit wegen seiner EU-Rechtskonformität gelobt wurde. Dies zeigt deutlich, dass es seit Jahren in dem gesamten Streit zwischen den Bundesländern wenig um tatsächliches Recht oder den viel zitierten Spielschutz geht, sondern knallhart um die Verteidigung des Glücksspielmonopols. Hierbei sollte nicht vergessen werden, dass gerade die Parteien durch zahlreiche lukrative Pöstchen bei den Lottogesellschaften besonders von dieser Situation profitieren.

Das Innenministerium von Schleswig-Holstein hingegen zeigte sich verwundert über die Schreiben aus Hamburg. Zugleich verwies die Behörde auf die zahlreichen Regularien zum Thema Glücksspielwerbung, die im eigenen Glücksspielgesetz enthalten sind. Allerdings, so räumte das Innenministerium ein, ist ebenso bekannt, dass einige Betreiber wie das DrückGlück Casino mit Lizenz aus SH auch in anderen Bundesländern mit dem eigenen Marketing auf Kundenfang gehen. Hierzu wird es wohl noch weiteren Klärungsbedarf geben oder gar Fälle über Glücksspielwerbung vor Gericht landen. Zum einen könnte dann entschieden werden, dass der Hinweis ausreicht, dass die Teilnahme nur für Personen aus Schleswig-Holstein erlaubt ist. Zum anderen jedoch könnte ebenso geurteilt werden, dass die Glücksspielwerbung auf Schleswig-Holstein begrenzt bleiben muss. Dies würde dann Marketingistrumente wie die bekannte Casino-Show in Sport1 von DrückGlück unmöglich machen. Bevor jedoch mit einer endgültigen Entscheidung zu rechnen sein wird, dürften noch viele Wochen oder gar Monate vergehen.

An dem Streit zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein zeigt sich wieder einmal sehr deutlich, wie wichtig endlich eine deutschlandweite Regulierung der Online Casinos ist. Doch leider ist vor Mitte 2021 kaum ein großer Wurf zu erwarten, wenn ein neuer Glücksspielstaatsvertrag erlassen werden muss. Vielmehr mehren sich die Zeichen, dass es wohl zu unterschiedlichen Regularien bei den Bundesländern kommen wird. Einige wie SH, NRW und Hessen werden sicherlich Online Casino erlauben, wie sie das bereits mehrfach ankündigten. Andere hingegen sich wohl weiter der Moderne versperren.

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