GGL äußert sich zu dem neuen Glücksspielgesetzt aus Malta, welches die maltesischen Glücksspielunternehmen vor Klagen schützen soll. (Bildquelle: jessica45 auf Pixabay)
Das neue Glücksspielgesetz aus Malta (Bill No. 55) macht auch vor Deutschland keinen Halt mehr und zieht immer größere Kreise. In einer aktuellen Mitteilung dazu äußert sich die GGL (Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder). Vor einigen Wochen schon kam das Thema auf, dass Malta ein neues Glücksspielgesetz einführen möchte, um einheimische Glücksspielunternehmen vor den massiven Klagewellen zu schützen. Mit dem Bill No. 55 soll dem Inselstaat dies sogar gelungen sein. Hintergrund der ganzen Angelegenheit war, dass immer mehr Klagen aus Deutschland und Österreich auf die maltesischen Unternehmen einprasselten, in denen Spieler Schadensersatz forderten. Mit dem neuen Gesetz soll dem vorgebeugt werden.
Glücksspielgesetz Malta: Was sagt die GGL dazu?
Das neue Glücksspielgesetz in Malta sorgt für Stirnrunzeln bei den deutschen und österreichischen Spielern, die sich mit einer Klage gegen diverse Unternehmen wehrten. Bereits vor einigen Wochen konnte man den Protest aus Malta vernehmen, der sich vor allem an die Klagen wendete, welche das einheimische Glücksspiel gefährdeten. Kurz zu den Hintergründen: In den vergangenen Monaten hatten immer mehr Spieler aus Deutschland und Österreich gegen in Malta sitzende Glücksspielunternehmen geklagt. Grund dafür war, dass bis zum 30. Juni 2021 das Glücksspiel in Deutschland untersagt war, es sei denn die Unternehmen hatten eine Genehmigung aus Schleswig-Holstein. Viele der Anbieter virtueller Automatenspiele suchten auf Malta eine Alternative und fanden diese, da der Inselstaat das Glücksspiel bereits legalisiert hatten. Daraufhin drängten immer mehr Online Casinos auch auf den deutschen Markt. Es flossen Millionenbeträge, da natürlich auch zahlreiche Spieler aus Deutschland uns Österreich sich mit dem Angebot amüsierten. Jedoch waren die Online Casino Angebote in Deutschland vor dem Glücksspielstaatsvertrag illegal, wodurch auch die geschlossenen Verträge zwischen Online Casino und Nutzer keine Gültigkeit hatten. Das führte zu einer Klagewelle. Malta reagierte mit einem neuen Gesetz darauf, welches wie ein Rettungsschirm die einheimischen Unternehmen schützen sollte.
Die GGL äußert sich in einer Stellungnahme dazu: „Die GGL hat die Entwicklungen rund um das Thema „Bill No. 55" aus Malta im Blick. Wir vertreten die Auffassung, dass dieses Gesetz mit europäischen Vorgaben zur Anerkennung von Entscheidungen (Verordnung (EU) 1215/2002) nicht vereinbar sein dürfte. Die abschließende Bewertung dieser Frage obliegt jedoch nicht der GGL. Wir haben die Länder über unsere Einschätzung informiert und stehen auch sonst mit den entsprechenden Stellen im Austausch."
Wie geht es für klagende Spieler nun weiter?
Die aktuelle Lage ist noch recht ungewiss, da aktuell durch eine EU-Kommission geprüft werden muss, ob das neue Gesetz auf Malta überhaupt konform geht. Doch mittlerweile hat dieser „Rettungsschirm" den die maltesische Regierung angedacht hat, weite Kreise gezogen und auch in der Deutschen Politik einige Ohren aufhören lassen, wie Sie aus unserem Artikel dazu entnehmen können. Aktuell sind die Vollstreckungen aus Deutschland erst einmal ausgesetzt. Die GGL weist in ihrer Stellungnahme noch einmal darauf hin, dass es sich bei den Klagen um zivilrechtliche Ansprüche handelt, deren Durchsetzung nicht in das Aufgabengebiet der Behörde fällt.
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder sagt dazu: „Inwiefern sich das Berufen eines Glücksspielanbieters auf „Bill No. 55" in zivilrechtlichen Fallgestaltungen auch auf die glücksspielrechtliche Zuverlässigkeit durchschlagen kann, bleibt eine Frage des jeweiligen Einzelfalls."
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