EGBA Einsatzsteuer illegale staatliche Beihilfe

Für die EGBA, die European Betting and Gaming Association, ist die Einsatzsteuer in Online Casinos eine illegale staatliche Beihilfe. (Bildquelle: egba.eu)

In den letzten Wochen war die von der deutschen Politik geplante Steuer in Höhe von 5,3 Prozent auf alle Einsätze an Spielautomaten in virtuellen Spielhallen in Deutschland das große Thema in der Glücksspielbranche. Betreiber, Verbände und Studien haben mehrfach darauf hingewiesen, dass eine solche in Europa ungebräuchliche Form der Besteuerung die Auszahlungsquoten der lizenzierten Online Casinos massiv verringern würde. Eine Abwanderung großer Teil der Kundschaft in den Schwarzmarkt wäre damit vorprogrammiert. Die EGBA, die European Betting and Gaming Association, stellt nun noch ein zweites, noch schwerwiegenderes Problem in den Mittelpunkt, denn ihrer Meinung nach ist die geplante Einsatzsteuer eine illegale staatliche Beihilfe für Spielbanken und Spielhallen.

Für die EGBA ist die geplante Einsatzsteuer eine illegale staatliche Beihilfe

Zuletzt befasste sich die Studie „Nutzung von Online-Casino und Online-Poker in Duldungs- und Regulierungsphase“ von Goldmedia ausführlich mit dem Verhalten der Kunden in Deutschland in Bezug auf das Online-Glücksspiel. Hierbei wurde anhand von Kunden- und Unternehmensbefragungen festgestellt, dass bereits jetzt aufgrund der Vorgaben wie Einsatz- und Einzahlungslimits oder Spielverlangsamung eine signifikante Abwanderung in den Schwarzmarkt stattfindet. Zusätzlich wurde zudem prognostiziert, dass mit Inkrafttreten der neuen Besteuerung, die zu geringeren Auszahlungsquoten führen wird, schlussendlich fast die Hälfte aller Kunden sich vom legalen Spiel verabschieden würde. Damit stände die heftig kritisierte Steuer auf Einsätze an Spielautomaten in virtuellen Spielhallen dem Ziel der Kanalisierung der Kunden ins legale Spiel aus dem neuen Glücksspielstaatsvertrag diametral entgegen. Diese würde mehr Menschen, die auf der Suche nach lukrativen Angeboten für Glücksspiele sind, in die Arme von Anbietern treiben, die dann über deutlich geringere Maßnahmen zum Spielerschutz verfügen. Eine Entwicklung, die eigentlich der neue Glücksspielstaatsvertrag verhindern sollte.

Ein zweites Problem mit dieser Einsatzsteuer zerrte nun die EGBA ans Tageslicht und erklärte diese geplante Form der Besteuerung zu einer illegalen staatlichen Beihilfe für den stationären Glücksspielsektor aus Spielbanken und Spielhallen. Für letztere beiden Bereiche gelten nämlich je nach Bundesland deutlich geringere Steuerlasten. Anhand des Beispiels Bayern legte die EGBA dar, dass die geplante Einsatzsteuer von 5,3 Prozent rund 15-mal höher ausfiele im Vergleich zu den Spielhallen. Gegenüber den Spielbanken, bei den der Staat normalerweise schon kräftig hinlangt, wäre es immer noch ein vier- bis fünfmal höherer Steuersatz. Dieser eklatante Unterschied ist eine enorme Ungleichbehandlung und bevorteilt im extremen Maß eindeutig das stationäre Glücksspiel. Aus diesem Grund hält die EGBA die geplante Einsatzsteuer in Deutschland für eine illegale staatliche Beihilfe, die nach EU-Recht verboten ist. Um den enormen Unterschied zu verdeutlichen, hat die EGBA eine kleine Übersicht für das Beispiel Bayern erstellt. Diese zeigt, wie hoch die Steuern von Spielhallen und Spielbanken ausfallen würden, wenn für diese die gleichen Steuersätze gelten würden wie für die Spielautomaten in den virtuellen Spielhallen.

  • Spielhallen: Gegenüber 57,15 Millionen Euro läge der Gesamtsteuerbetrag bei 235,21 Millionen Euro
  • Gastronomie: Anstatt bei 16,22 Millionen Euro läge der Gesamtsteuerbetrag bei 66,75 Millionen Euro
  • Spielbanken: Gegenüber 10,68 Millionen Euro würde der Gesamtsteuerbetrag bei 76,02 Millionen Euro liegen
  • Gesamt: Anstatt 84,05 Millionen Euro würde ein Gesamtsteuerbetrag von 377,98 Millionen Euro anfallen

Die European Betting and Gaming Association will gegen die Ungleichbehandlung vorgehen

Zum einen wird die geplante Einsatzsteuer in deutschen Online Casinos für eine starke Abwanderung in den Schwarzmarkt sorgen und zum andern ist sie laut der EGBA eine illegale staatliche Beihilfe. Deshalb plädiert der Verband an die deutsche Politik, dem beispielsweise Entain, bet365, die Betsson Group oder die Kindred Group und William Hill angehören, von diesen Steuerplänen abzurücken. Hierbei verweist sie auf den Europäischen Gerichtshof. Dieser hatte in der Vergangenheit bereits laut der EGBA in verschiedenen Verfahren eine unterschiedliche Besteuerung von Angeboten in Online Casinos und Spielbanken wie in Deutschland mit der Einsatzsteuer als illegale staatliche Beihilfen beurteilt. Wenn es überhaupt eine Abweichung gäben könne, dann eher in der Form, dass die Steuer für Spielautomaten im Internet unter der im stationären Sektor liegen müsse. Im Falle Dänemarks stellte der EuGH in der Vergangenheit fest, dass Online Casinos sich im starken Wettbewerb mit dem Schwarzmarkt befinden würden. Aus diesem Grund würde eine geringere Besteuerung diese wettbewerbsfähig machen, was dazu führt, dass Kunden in das legale Spiel kanalisiert werden, was dem Spielerschutz dient. Vor diesem Hintergrund sind die Steuerpläne in Deutschland genau das Gegenteil und schwächen eher den Spielerschutz, anstatt ihn zu stärken.

Wenig überraschen will die EGBA die Pläne in Deutschland aus den oben skizzierten Gründen zu Fall bringen. Bislang setzt dabei der Verband auf Kompromissbereitschaft und bietet der deutschen Politik Gespräche an. Hier könnte der Gesetzgeber von der Kompetenz des Verbands in europarechtlichen Fragen in Bezug auf das Glücksspiel profitieren, was die EGBA nun einmal zwangsläufig hat. Immerhin vertritt der Verband seit Jahren einige der größten Glücksspielkonzerne des Kontinents in der gesamten Europäischen Union. Sollte allerdings die deutsche Politik das Gesprächsangebot ablehnen und keine Anstalten zeigen, die geplante Steuer zu überarbeiten, hat die EGBA bereits Widerstand angekündigt. In ihrer Pressemeldung schreibt sie hierzu deutlich: „Die EGBA hat der Europäischen Kommission bereits ihre Bedenken zu der vorgeschlagenen Steuermaßnahme mitgeteilt. Sollte die Steuer in der vorgeschlagenen Form verabschiedet werden, wird die EGBA alle Optionen in Betracht ziehen, einschließlich der Einreichung einer formellen Beihilfebeschwerde bei der Europäischen Kommission.“

Zusammenfassend hat sich zu dem Thema Einsatzsteuer auf Spielautomaten in deutschen Online Casinos als illegale staatliche Beihilfe auch Maarten Haijer, der Generalsekretär der EGBA, zu Wort gemeldet. Er erklärte: „Wir begrüßen die Regulierung des deutschen Online-Glücksspielmarktes und haben volles Verständnis dafür, dass eine Online-Glücksspielsteuer gezahlt werden muss. Wir fordern den Deutschen Bundestag jedoch dringend auf, den vorgeschlagenen, abstrafenden Steuersatz zu überdenken. Er wird deutsche Spieler dazu bringen, ungeschützte und unregulierte Schwarzmarkt-Onlineangebote zu nutzen und stationären Anbietern einen massiven Steuervorteil verschaffen. Auf Grund unserer Erfahrungen in anderen Jurisdiktionen der EU, die wir gerne in die aktuelle Diskussion einbringen, sind wir überzeugt, dass eine Steuerhöhe festgelegt werden kann, die die richtige Balance zwischen der Erfüllung der Bedürfnisse der deutschen Verbraucher und der Sicherstellung ausreichender Steuereinnahmen für den Staat findet. Sollte die Maßnahme wie vorgeschlagen umgesetzt werden, werden wir uns alle verfügbaren Optionen einschließlich der Einreichung einer Beihilfebeschwerde bei der Europäischen Kommission vorbehalten.“

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