Novomatic

Novomatic verliert Plagiatsprozess vor dem BGH gegen EGT! (Bildquelle: Daniel Bone auf Pixabay)

Seit mehr als vier Jahren läuft der Plagiatsprozess zwischen der österreichischen Unternehmensgruppe Novomatic AG und EGT. Im Verbund hat der Glücksspielkonzern aus Gumpoldskirchen auch den deutschen Vertriebspartner des bulgarischen Euro Games Technology Unternehmens – Е-Systems GmbH mit verklagt. Hintergrund war die Auffassung von Novomatic, dass systematisch und in unfairer Weise wesentliche Bestandteile bekannter Novoline Spielautomaten von EGT in der Entwicklung eigener Slot-Spiele zum Tragen kommen. Dementsprechend hat der Konzern die beiden Unternehmen Euro Games Technology sowie die Е-Systems GmbH auf Schadenersatz verklagt. In der dritten und letzten Instanz hat der oberste Bundesgerichtshof in Karlsruhe den Tatbestand Mitte Oktober 2020 als unbegründet abgewiesen.

Kein Beweis für kopierte Walzen, Symbole oder Spielmechanik

Konkret ging es in der Novomatic EGT Klage um einzelne Fruit Slots des Herstellers, die unter der Marke Novoline über den Publisher Greentube in Online Casinos angeboten werden. Zu den vor Gericht benannten Novoline Automaten, die laut Klägerpartei Gemeinsamkeiten mit neuen EGT Slots aufweisen, gehören unter anderem die Titel Flaming Hot, Ultimate Hot und 5 Dazzling Hot. Zusätzlich stand auch der Olympus Glory Spielautomat zur Debatte. Die Novomatic AG geht in der Klageschrift davon aus, dass Euro Games Technology und das Partnerunternehmen D-Systems GmbH, die ebenfalls in der Klage genannt wurden.

Im Kern geht es darum, dass zentrale Spielbestandteile der von Novomatic entwickelten Automatenspiele durch EGT nachgebildet werden. Bereits im Mai 2017 wiesen diesbezüglich die Richter am Landgericht Berlin den Antrag zu diesem Plagiatsverdacht jedoch ab. Unter der Maßgabe, dass ein Anspruch auf Schadensersatz besteht, muss eine unzulässige Verwendung wesentlicher Spielelemente zu erkennen sein. Eine markenrechtliche oder wettbewerbsrechtliche Verletzung konnte die Novomatic AG als Kläger allerdings nicht nachweisen.

Novomatic verliert Plagiatsprozess in dritter Instanz

Am 15. Oktober 2020 wies der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Klage der Novomatic AG gegen die Nichtzulassung der Revision entgültig ab. Damit hat ein weiteres deutsches Gericht keinen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht oder in irgendeiner Form eine Urheberrechtsverletzung feststellen können. Somit bleibt die Entscheidung des Kammergerichts Berlin, in der ersten Instanz vom 6. Dezember 2019, bestehen. Dies hatte auch das Revisionsverfahren am Oberlandesgericht des Landes Berlin am 9. Mai 2017 befunden und alle Klagen der Novomatic AG abgewiesen. Die Richter am Kammergericht begründeten bereits vor drei Jahren den Plagiatsvorwurf im Prüfungsrecht als nicht nachweisbar.

Ein Diebstahl geistigen Eigentums konnte nicht belegt werden. In der Rechtsprechung hat das Urteil klar aufgezeigt, dass EGT weder die Markenrechte von Novomatic verletzt noch im Sinne des Wettbewerbsrechts unlauter gehandelt oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse verletzt hat. Alle Vorwürfe auf Klägerseite der Novomatic AG haben sich als nicht beweisbar und somit als unbegründet erwiesen. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist somit die dritte und letzte Instanz in dieser Angelegenheit. Demzufolge hat die höchste Instanz den Verfahrensgang abgeschlossen.

Novomatic ist seit über vier Jahren bemüht, rechtliche Ansprüche gegen Euro Games Technology und dessen Vertriebspartner Е-Systems GmbH aus Deutschland gerichtlich geltend zu machen. Das Urteil des BGH liegt nun in dritter und letzter Instanz vor und erklärt die Anschuldigungen gegenüber den Geschäftspartnern EGT und Е-Systems als unbegründet.

Ein Auszug aus der Pressemitteilung von EGT zum BGH-Urteil

„EGT verkündet die Entscheidung des Bundesgerichtshofs mit Genugtuung, da EGT stets allergrößte Sorgfalt auf die Einhaltung aller anwendbaren Gesetze, insbesondere in Bezug auf den Schutz des geistigen Eigentums, anwendet. Das Unternehmen EGT hat seine eigenen Standards in all seinen Aktivitäten in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Herstellung, Vertrieb und technische Unterstützung gewissenhaft eingehalten. Die innovativen Produkte, der qualitativ hochwertige Service und die vertrauenswürdigen Beziehungen zu allen Partnern gehörten zu den ausschlaggebenden Faktoren, die EGT an die Spitze der globalen Glücksspielindustrie gebracht haben. Auch in Zukunft wird EGT seinen Grundwerten treu bleiben, um seinen Kunden stets die bestmögliche Leistung zu bieten.“

Wie hilfreich war dieser Beitrag?

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung 0 / 5. Anzahl Bewertungen: 0

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.