Glücksspielriese Novomatic EGTDer österreichische Glücksspielriese Novomatic, den Zocker vor allem durch seine bekannten Novoline Spielautomaten kennen, musste nun vor Gericht eine herbe Schlappe einstecken. Im Oktober vergangenen Jahres beschuldigte das Unternehmen den bulgarischen Konkurrenten EGT Plagiate eigener Automatenspiele oder wichtige Komponenten einzusetzen und zu vertreiben. Gleichzeitig wurde ebenfalls gegen den deutschen Vertriebspartner der EGT Spielautomaten D-Systems die Vorwürfe erhoben, die angeblichen Plagiate in Deutschland an den Mann zu bringen. Novomatic reichte Klage vor dem Landgericht in Berlin ein, welches sich daraufhin etwas mehr als ein halbes Jahr für die Beurteilung des Falles Zeit lies. Die Österreicher forderten dabei in ihrer Anklage den sofortige Vertriebsstopp der betreffenden Spielautomaten sowie Schadensersatz. Zudem bereitete das Unternehmen, nach eigenem Bekunden weitere Klagen in anderen europäischen Ländern gegen EGT vor. Jetzt jedoch kam das Landgericht in Berlin zu dem Schluss, dass die Plagiatsvorwürfe nicht aufrechtzuerhalten sind und wies die Klage von Novomatic deshalb ab.

Über die Jahre hat sich der bulgarische Spielautomatenhersteller EGT mit Sitz in Sofia zu einem ernstzunehmenden Konkurrenten in Europa entwickelt. 2002 wurde der Markt für klassische Automatenspiele für Spielbanken und Spielotheken betreten und seither laufen die Geschäfte hervorragend. Zudem ist EGT im Bereich der Online Casinos ebenso vertreten und bietet seine Spielautomaten sogar in dem Novoline Casino Quasar Gaming an.

Mehrere Spielautomaten von EGT sollten Novoline-Plagiate sein

Novomatic warf im vergangenen Jahr dem bulgarischen Spielautomatenhersteller EGT vor, verschiedenste Elemente, bis hinzu kompletten Walzenstreifen einfach kopiert zu haben. Dabei ging es um die Automatenspiele „ULTIMATE HOT“, „OLYMUS GLORY“, „FLAMING HOT“, „5 DAZZLING HOT“, „LUCKY HOT“ und „EXTREMELY HOT der Bulgaren. Wie EGT nun mitteilte, erfolgte bereits am 9. Mai eine mündliche Anhörung zu dem Fall im Berliner Landgericht. Nach sorgfältiger Prüfung des Sachverhaltes und der betreffenden Spielkomponenten, stellte sich jedoch die Justiz nicht aufseiten von Novomatic. Denn die Richter sahen hier, anders als die Österreicher, keinen Verstoß gegen das Marken- oder Wettbewerbsrecht. Ebenfalls konnte das Landgericht Berlin keine Verletzung gegen das Urheberrecht feststellen. Ein Grund für diese Einschätzung könnte sein, dass es sich bei fast allen genannten Spielautomaten um reine Früchte-Slots handelt. Wenn eine Firma Spielautomaten mit Symbolen in Form von Obst kreiert, ist es fast unmöglich, diese Früchte anders darzustellen, als sie nun einmal sind. Eine Banane wird immer eine Banane bleiben und ein Kirsche nun mal eine Kirsche. Ebenfalls konnte Novomatic nicht nachweisen, dass spezielle Eigenkreationen bei der Spielmechanik kopiert wurden. Novoline Spielautomaten bieten grundsätzlich wenige einzigartige Bonusfeatures an, die nicht bereits zuvor auf tausend anderen Automatenspiele in gleicher oder ähnlicher Form zu sehen waren. Dies dürfte ein weiterer Grund für die abgewiesene Klage darstellen. Denn jedem Spielautomaten liegt ein ureigene Gestaltung und Mechanik zugrunde. Es ist ein Walzenspiel, auf dem sich Symbole drehen. Diese Symbole wiederum bringen anhand ihres Erscheinen mögliche Gewinne. Zusätzlich sind Freispiele Gang und Gebe und funktionieren über Scatter fasst überall gleich, mit nur geringen Unterschieden.

Novomatic gehört in der Branche zu den am streitlustigsten Unternehmen. Fast jede Woche bekommt die Rechtsabteilung und deren Anwälte etwas zu tun. Mal wird Novomatic zur Zahlung von Schadensersatz für Spielsüchtige verklagt und manchmal versucht das Unternehmen selbst Vorteile über die Gerichte zu erlangen. Gerade wenn es um die Klagen gegen illegale Spielautomaten in Österreich geht.

Das Urteil aus Berlin könnte andere Klagen von Novomatic auf Eis legen

Mit dem Aufkommen der digitalen Gesellschaft, ist das Urheberrecht zum absoluten Streitthema geworden und treibt nicht selten kuriose Blüten. Eines der absurdesten Beispiele ist dabei der seit Jahren anhaltende Rechtsstreit zwischen Apple und Samsung über abgerundete Ecken bei Smartphones. Es ist nicht immer einfach für Richter festzustellen, wo geistiges Eigentum beginnt und allgemeingültige Inhalte oder Designs enden. Mit der nun getroffenen Entscheidung in Berlin, die Klage abzuweisen, dürften die Aussichten für andere angestrebte Verfahren des Konzerns in anderen Ländern deutlich sinken. Können sich diese doch nun auf das Urteil des Landgerichts stützen. Ob Novomatic nun trotz der Niederlage weiterhin prozessieren möchte und die nächste Instanz anrufen wird, werden nun die nächsten Tage und Wochen zeigen müssen. Denn bisher gab es zu diesem Urteil noch keine Stellungnahme vonseiten der Österreicher. Für viele Entwickler von Automatenspielen dürfte dieses Urteil ebenfalls ein Grund zur Freunde sein. Denn wäre Novomatic mit seiner Klage durchgekommen, wäre ein großer Teil an Produkten plötzlich unter Beschuss. Denn wer sich sämtliche Spielautomaten aller möglichen Hersteller genauer anschaut, der findet immer wieder Übereinstimmungen. Diese ergeben sich zwangsläufig aus dem gewählten Thema, der zugrundeliegenden Mechanik eins Automatenspiels und den von den Zockern erwarteten Extras. Trotz dessen stellen sie im Grund genommen keine Plagiate dar. Denn niemand würde bei Filmen oder Büchern auf die Idee kommen, sie als Kopien zu bezeichnen, nur weil ein Detektiv einen Mordfall aufzuklären hat.

Der CEO Vladimir Dokov von EGT zeigte sich äußerst zufrieden mit der abgewiesenen Klage von Novomatic. So sagte er: “Wir waren sehr zuversichtlich, dass das Gericht in Berlin die Forderung ablehnen würde. Wir haben die Vorwürfe von Anfang an als unbegründet betrachtet, denn unsere Produkte sind sehr innovativ und unsere F & E-Abteilung konzentriert sich auf aktuelle und moderne Technologien. Wir werden unsere Marktposition auf Basis unserer eigenen Entwicklungen und fortschrittlichen Know-how weiter ausbauen.”

 

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