888 holdingsVor kurzem erst berichteten wir über den möglichen Rückzug der 888 Holdings aus dem deutschen Glücksspielmarkt. Immerhin hatte der Betreiber des 888casino und 777casino bei der Präsentation der Bilanzzahlen angekündigt gehabt, von nun an genau auf die regulatorische Entwicklung in der Bundesrepublik schauen zu wollen. Besondere Bauchschmerzen bereitete dabei der 888 Holdings ein Gerichtsurteil, welches einer Tochtergesellschaft des Unternehmens untersagt die eigenen Online Casino Spiele weiterhin in Baden-Württemberg anzubieten. Dies will der Betreiber jedoch nicht länger auf sich sitzen lassen und zieht nun vor das Bundesverfassungsgericht.

Die gute Nachricht ist: Die 888 Holdings gibt nicht kampflos auf

Ende Oktober vergangenen Jahres urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass nach deutschem Recht Online Casinos Spiele weiterhin verboten sind. Und dies, obwohl bis heute keine wirklich Rechtssicherheit darüber besteht, ob Betreiber mit einer Online Casino Lizenz eines Mitgliedslandes der EU in Deutschland diese anbieten dürfen oder nicht. Ebenfalls im Oktober bestätigte das Bundesverwaltungsgericht ein Gerichtsurteil aus Baden-Württemberg, dass die 888 Holdings über ihre Tochtergesellschaft keiner Online Casinos Spiele in diesem Bundesland mehr anbieten darf. Damit war die Büchse der Pandora geöffnet und theoretisch könnten nun sämtliche andere Bundesländer diesem Beispiel folgen, mit verehrenden Konsequenzen für den gesamten Markt. Aus diesem Grund gibt sich die 888 Holdings nicht kampflos geschlagen und zieht nun mit einer Verfassungsbeschwerde vor das Bundesverfassungsgericht um das gesprochene Urteil anzufechten und revidieren zu lassen. Als Argumentation verweist der Betreiber des 888casino auf Dienstleistungsfreiheit der EU sowie auf den Umstand, dass dieses ergangenen Urteil gegen die verfassungsmäßigen Rechte der 888 Holdings-Tochter verstoße. Zuvor sprach sich das Unternehmen mit der eigenen Rechtsabteilung aus, die wiederum dem Konzern zu diesem Schritt riet.

Hiervon allerdings erst einmal unberührt bleibt das Problem mit der womöglichen Mehrwertsteuernachzahlung in Deutschland, für die vorsichtshalber bereits Rücklagen in Höhe von rund 45 Millionen US-Dollar verbucht wurden. Dieser Posten schlug sich dramatisch auf die letzten Unternehmenszahlen aus und ist ein weiterer Grund, warum die 888 Holdings genau auf die Bundesrepublik schaut. Gleichzeitig jedoch ist Deutschland einer der wichtigsten Glücksspielmärkte des Unternehmens und ein Rückzug aus diesem dürfte kaum zu kompensieren sein.

Am Ende wird wohl wieder alles bei Europäischen Gerichtshof landen

Die Hoffnung, dass sich in dieser Sache das Bundesverfassungsgericht auf die Seite der 888 Holdings schlagen wird, dürfte im Unternehmen wohl eher gering ausgeprägt sein. Schließlich hat die oberste Justizbehörde in Deutschland bisher kaum erkennen lassen, dass der Glücksspielstaatsvertrag in ihren Augen gegen europäischen Recht verstößt. Die einzige Instanz die dies bisher auf dem Schirm hatte, war die Europäische Kommission, die Deutschland in der Vergangenheit bereits mehrfach abmahnte und sogar mit Vertragsverletzungsverfahren drohte. Dies führte immerhin im Bereich der Sportwetten zu einer geplanten Liberalisierung mit einhergehenden Lizenzen, die jedoch nie ausgegeben wurden, da das Chaos zwischen den Bundesländern dies verhinderte. Zudem sollten diese auf 20 Stück begrenzt werden, was wiederum ebenfalls gegen EU-Recht verstieß. Nun jedoch hatte sich bereits im vergangenen Dezember auch die Europäische Kommission von diesem Thema, die Dienstleistungsfreiheit in diesem Bereich durchzusetzen verabschiedet. Als Folge davon wurden sämtlicher Verfahren gegen die betreffenden Mitgliedsländer eingestellt und der bereits aufgebaute Druck, der immerhin kleine Fortschritte brachte, fiel wie ein Kartenhaus zusammen.

Mit dem Wegfall der Europäischen Kommission wird in Zukunft wird also immer der Europäische Gerichtshof als letzte Instanz Klarheit zwischen europäischen und nationalem Recht bringen müssen. Im Falle der 888 Holdings und Baden-Württemberg dürfte dies nicht anders sein, da kaum davon ausgegangen werden kann, dass die Richter des Bundesverfassungsgericht gegen das Bundesverwaltungsgericht urteilen werden. Ein Gutes hat die ganze Sache jedoch, denn dann liegt die deutsche, chaotische Glücksspielgesetzgebung endlich auf dem Tisch des Europäischen Gerichtshof, der keinen nationalen Interessen folgt. Hier zeigte sich bereits mehrfach, wie am letzten Beispiel in Ungarn, dass die Richter in Luxemburg keinerlei Probleme haben nationale Glücksspielgesetze für EU-rechtswidrig zu erklären. Bis dies jedoch im Falle der 888 Holdings und dem Bundesland Baden-Württemberg zum Glücksspielstaatsvertrag geschehen könnte und ein letztinstanzliches Urteil fällt, dürfte wohl noch locker ein bis zwei Jahre ins Land gehen.

Momentan versuchen die Bundesländer einen neuen Glücksspielstaatsvertrag auf den Weg zu bringen, dabei wollen Schleswig-Holstein und Hessen dem Modell von Dänemark und Großbritannien folgen. Ob diese sich jedoch gegen die anderen Länder, die am staatlichen Glücksspielmonopol festhalten wollen, durchsetzen, werden die nächsten Monaten hoffentlich aufzeigen. Deutsche Online Casinos mit Lizenz würden nicht nur mehr legales Angebot schaffen, zugleich würde der Staat deutlich mehr Steuern einnehmen und beim Thema Spielerschutz könnte er zugleich die Regeln festlegen und dann auch durchsetzen.

 

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