Novomatic zur Rückzahlung

Erst zocken und verlieren, dann behaupten, spielsüchtig gewesen zu sein. So läuft es in einem “Rechtsstaat” – Jackpot gewonnen dank Doktor!

Wer träumt nicht einmal davon, irgendwann einen progressiven Jackpot an einem der Spielautomaten zu knacken und somit in den erlauchten Kreis der Millionäre aufzusteigen. Für einen Spieler in Wien ist dieser Traum von Millionen Euro auf dem Konto nun in Erfüllung gegangen, allerdings vor Gericht und nicht direkt am Geldspielgerät. Das Landgericht Wiener Neustadt folgte nämlich der Argumentation des Spielsüchtigen im Prozess und verdonnerte Novomatic zur Rückzahlung der gesamten Einsätze. Rund 2,5 Millionen Euro sollen deshalb von Novomatic zurück in die Taschen des Klägers wandern.

Die illegalen Novoline Spielautomaten in Wien kommen Novomatic weiterhin teuer zu stehen

Obwohl seit 2014 in Wien das „kleine Glücksspiel“, der Zock an Spielautomaten, verboten ist, müssen sich jedoch die Gerichte immer noch mit zahlreichen Klagen beschäftigen. Diese betreffen die damals aufgestellten Novoline Spielautomaten in der Stadt, die bis zum Verbot über Nebeneinsätze die gültigen Regeln für das Automatenspiel nicht einhielten. So konnten Einsätze über 0,50 Euro und Gewinne über 20 Euro ermöglicht werden, was jedoch verboten war. Hierzu urteilte dann im vergangenen Jahr der Oberste Gerichtshof, dass sämtliche Novoline Spielautomaten im Zeitraum vor 2014 als illegal zu betrachten waren. Dies führte zu einer Klagewelle von zahlreichen Kunden, die nun über die Justiz ihre Einsätze zurückerhalten wollen. Dabei dreht es sich vor allem um die beiden Punkte Spielsucht und illegale Spielautomaten.

Im neusten Fall betrifft es wieder das Landgericht Wiener Neustadt, welches auf Basis der vorangegangenen Rechtsprechung des OGH nun einem Spielsüchtigen rund 2,5 Millionen Euro zukommen lässt. Darin sind enthalten rund 2 Millionen Euro an Einsätzen an den Novoline Spielautomaten in Wien, zuzüglich der bis heute angefallenen Zinsen, die noch einmal rund eine halbe Million Euro ausmachen. Das Gericht glaubte dem Kläger, dass dieser im Zeitraum bis 2014 und dem Verbot des „kleinen Glücksspiels“ in Wien spielsüchtig war und damit ebenfalls nur eingeschränkt geschäftsfähig. Novomatic hätte bei Gesamteinsätzen von etwas mehr als 2 Millionen Euro zudem erkennen müssen, dass hier ein pathologisches Spielverhalten mit Kontrollverlust vorliegt und den betreffenden Kunden sperren müssen. Dies ist jedoch vonseiten des Novoline Spielautomatenherstellers nicht erfolgt. Zusätzlich wies das Gericht ebenso noch  einmal daraufhin, dass zum Zeitpunkt, an dem der Kunde Book of Ra und Co zockte, die Slots nicht den Regularien entsprachen und somit illegal waren.

Selbstverständlich gibt Novomatic bei einer solch hohen Summe nicht klein bei und hat bereits Berufung gegen das Urteil eingelegt, wobei die Chancen der Rückzahlung zu entgehen recht gering erscheinen. Seit dem Urteil des OGH musste Novomatic bereits mehrfach Einsätze in sechsstelliger Höhe an Spielsüchtige zurückerstatten und wird auch in den nächsten Jahren wohl noch einige Klagen verlieren. Vorsorglich hat der Spielautomatenhersteller hierfür bereits Rücklagen in Millionenhöhe in der Bilanz verbucht.

Ex-Partner Thomas Sochowsky darf nicht als Anwalt auftreten

Mutmaßlich ins Rollen gebracht hat die ganze Prozesslawine gegen Novomatic Thomas Sochowsky, ein ehemaliger Betreiber von Glücksspieltempeln und Ex-Partner des Glücksspielkonzerns. Seine Klage vor dem OGH war es, die zu dem immer noch nachwirkenden Urteil über die Illegalität der Novoline Spielautomaten in Wien bis 2014 führte und seitdem Novomatic schon viel Geld gekostet hat. Dies ist jedoch noch nicht alles, was Thomas Sochowsky für den österreichischen Glücksspielkonzern zu einem peinigenden Stachel im Fleisch werden lässt. Dieser vertritt nämlich seit Jahren ebenso unzählige Spieler, die über ihn an ihre verlorenen Einsätze heranwollen. Dafür übernimmt er ihre Klagen, die fast immer auf den zwei wichtigen Punkten Spielsucht und illegale Novoline Spielautomaten in Wien aufgebaut werden. Sochwosky ist dabei so erfolgreich, dass Novomatic ihn immer wieder versucht, über die Gerichte aufzuhalten oder zumindest auszubremsen.

Erst Ende August gelang Novomatic ein Teilerfolg gegen Thomas Sochowsky vor dem OGH, welches in diesem Fall sich auf der Seite des Novoline Spielautomatenherstellers positionierte. Es untersagte Sochowsky weiterhin als eine Art Rechtsanwalt aufzutreten und Leistungen anzubieten, die normalerweise in die Ausübung eines solchen fallen. Dies betrifft zum einen eine Art Rechtsberatung, um gegen den Verlust der eigenen Einsätze in Wien zu klagen und zum anderen das Anbieten eigener Dienste gegen eine finanzielle Beteiligung bei einem erfolgreichen Urteil. Zusätzlich zu den Verboten kam noch eine Zahlung in Höhe von 16.240 Euro hinzu, die Sochowsky für die aufgelaufenen Prozesskosten berappen muss. Allerdings ist schon jetzt zu vermuten, dass sich der federführende Kläger gegen Novomatic in seinem Feldzug gegen den Glücksspielkonzern kaum bremsen lassen wird. Immerhin sind noch weitere Klagen in Verhandlung und so dürfte das Pendel dann wieder einmal zugunsten von Sochwosky ausschlagen und Novomatic eine ganze Stange Geld kosten.

 

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