Novoline SpielautomatenEs kommt Knüppeldick für Novomatic!

Nach Jahren des Prozessierens flatterte nun endlich das ausstehende Urteil über die Frage ein, ob die Novoline Spielautomaten am Wiener Prater bis zum Verbot Anfang 2015 illegal betrieben wurden. Und der Oberste Gerichtshof, als höchste richterliche Instanz des Landes Österreich entschied, dass dem tatsächlich so war. Die damals aufgestellten Novoline Spielautomaten aus dem Hause Novomatic waren nach geltender Rechtslage illegal. Denn die Richter sahen es als gegeben an, dass die Geldspielgeräte des Konzerns durch die Zusatzspiele wie „Wiener Würfel“, oder „Action Games“ die minimalen Einsatz- und Gewinnlimits pro Spiel aushebelten. Damit folgte der OGH der Meinung der Erstinstanz, dem Landesgericht Wiener Neustadt. Dieses Gericht kam bereits zuvor zu dem gleichen Schluss, dass Novoline Spielautomaten bis zum Verbot des „Kleinen Glücksspiels“ in Wien gegen geltendes Recht verstießen und somit illegal waren. Aufgrund dieses zuerst ergangenen Urteils, zog damals Novomatic vor das Oberlandesgericht Wien und bekam hier das Recht auf der eigenen Seite zugesprochen. Anders als noch zuvor das Landgericht, meinte das Oberlandesgericht, dass die Novoline Spielautomaten durch die damals erteilten Konzessionen der Stadt Wien als legal zu betrachten wären. Schließlich hatte die Wiener Magistratsabteilung (MA 36) die Geldspielgeräte genehmigt gehabt. Und aufgrund zweier völlig gegensätzlicher Urteile, blieb es nun dem OGH als letzte Instanz vorbehalten, ein endgültige Klärung herbeizuführen. Doch anders als vielleicht durch Novomatic erhofft, schlug sich der OGH auf die Seite der Kläger mit enormen Konsequenzen für den Glücksspielkonzern.

Das nun ergangenen Urteil ist ein weiterer Erfolg von Thomas Sochowsky, der seit Jahren gegen Novomatic ins Feld zieht. Er vertritt seit Jahren unzählige Spieler in Österreich, die von Novomatic ihr Geld wieder haben wollen. Mal geht es dabei um Spielsucht, die die betreffenden Spielhallen hätten erkennen müssen, oder wie im nun erfolgten Urteil um illegal betriebene Spielautomaten.

Urteil könnte zu einer wahren Prozesslawine gegen Novomatic führen

Besonders pikant an dem nun zugestellten Urteil gegen Novomatic ist, dass dieses als Grundsatzurteil für viele weitere Klagen herhalten könnte. Denn in den besagten Prozess forderte ein Spieler 107.000 Euro samt Zinsen vom Konzern. Dieses Geld konnte er nachweisen, im Admiral Prater Casinos, bevor das Verbot des „Kleinen Glücksspiels“ in Kraft trat, verzockt zu haben. Aufgrund der Entscheidung des OGH, dass die Novoline Spielautomaten hier illegal waren, muss der Konzern dem Kläger nun diesen Betrag innerhalb von 14 zurückerstatten. Angestrengt hatte diesen Prozess der bekannte Thomas Sochowsky, der so etwas wie den Erzfeind von Novomatic darstellt. Denn seit Jahren geht er gegen den Konzern vor und prozessiert im Namen zahlreicher Spieler. Dabei konnte er bereits verschiedenste Gerichtsentscheidungen für sich verbuchen. Unter anderem Rückerstattungen von Verlusten nachweislich spielsüchtiger Zockern, die nie in Spielotheken von Novomatic hätten daddeln dürfen. Anders jedoch als in den vorangegangenen Fällen, hat dieses neue Gerichtsurteil weitaus höhere Sprengkraft. Denn während bei Spielsüchtigen diese Krankheit zweifelsfrei vor Gericht bewiesen werden muss, um Verluste erstattet zu bekommen, ist dies bei illegalen Spielautomaten nicht der Fall. Das Urteil des OGH bescheinigt, dass die Novoline Spielautomaten im Wiener Prater nicht legal waren und deshalb sämtliche Verluste erstattet werden müssen. Einziges Problem hierbei für die Spieler ist, dass sie definitiv belegen müssen, dass sie bis Ende 2014 hier Geld verloren haben. Die ist schwierig, aber wieder dieser Fall mit den 107.000 Euro zeigt, nicht unmöglich. Erschwerend kommt für Novomatic hinzu, dass nun ebenfalls andere Spielotheken in Wien, die durch den Konzern bis zum Verbot betrieben wurden, ins Visier geraten könnten. Dadurch könnte über die nächsten Jahre eine wahre Prozesslawine ins Rollen geraten, die zu Millionen an Euro von Rückerstattungen führen könnten.

In den langjährigen Auseinandersetzungen zwischen Sochwosky und Novomatic konnte jedoch ab und an ebenfalls der Konzern gewinnen. So wurde erst im Januar dem Automatenjäger vom Handelsgericht Wien verboten, Novomatic weiterhin als kriminell zu bezeichnen. Zudem musst dieser einen Widerruf in den Zeitungen tätigen, denn dieser hatte außerdem Novomatic als „größte kriminelle Organisation in Österreich“ bezeichnet.

Warum jedoch erklärt der OGH die Novoline Spielautomaten für illegal?

Auf den ersten Blick erscheint das Urteil des OGH und die damit verbundene Beurteilung der Novoline Spielautomaten merkwürdig. Denn warum sind Geldspielgeräte illegal, wenn sie zuvor von der zuständigen Behörde, der Wiener Magistratsabteilung (MA 36), genehmigt wurden. Hier steckt der Teufel im Detail. Denn laut den obersten Richtern von Österreich hat die Konzession für die Novoline Casinospiele nur den allgemeinen Betrieb erlaubt, ohne zu präzisieren, welche Geräte genau damit verbunden sind. Und da keine genauen Gerätetypen erlaubt waren, sondern nur generell, waren auch die Regelverstöße bei den Einsatz- und Gewinnlimits nicht von der Konzession gedeckt. Aus diesem Grunde waren die Novoline Spielautomaten im Wiener Prater illegal. Betrieben wurde der Glücksspieltempel damals von Admiral Prater Casinos, die zu 100 Prozent zum Novomatic Konzern gehört. Deshalb gerät nun ebenfalls die Muttergesellschaft und ihr Eigentümer Johann Graf ins Visier der Gerichte. So soll nun das Erstgericht die erhobenen Vorwürfe der Anklage prüfen, ob der Besitzer oder Novomatic selbst in diese Regelverstöße involviert waren. Außerdem soll der Frage nachgegangen werden, ob der Mutterkonzern oder Graf selbst an der Strategie des Einsatzes von illegalen Novoline Spielautomaten am Wiener Prater beteiligt waren. Zuvor hatten beide vorangegangenen Instanzen diesen Teil der Klage zurückgewiesen. Nun jedoch eröffnet der OGH genau diesen Themenkomplex, sehr zur Freude der Kläger. Dazu gab Peter Ozlberger, der Thomas Sochowsky vor Gericht als Anwalt vertrat, gegenüber dem Online Portal „Die Presse“ eine kurze aber knackige Aussage. Diese lautete: „Wenn bewiesen werden kann, dass diese beiden vorsätzlich am illegalen Glücksspiel beteiligt waren, haften sie auch!“ Sollte dies tatsächlich gelingen, dürften schwere Zeiten auf Novomatic und Johann Graf persönlich zukommen. Vielleicht sollt die Finanzabteilung des Konzerns schon einmal damit anfangen genügend Rücklagen für die nächsten Jahre zu bilden.

Mittlerweile hat der Konzern Novomatic ebenfalls gegenüber dem Portal „Die Presse“ Stellung bezogen. So würde es sich bei diesem Gerichtsurteil, laut des Konzerns, nur um eine Einzelfallentscheidung handeln. Aufgrund der Tatsachen, dass zuvor alle Novoline Spielautomaten durch das Magistrat in Wien genehmigt wurden, wäre das nun erfolgte Urteil eher als Kritik am Wiener Behördenverfahren zu sehen. Ebenfalls behält sich Novomatic vor, die Stadt Wien zu verklagen, um an das verlorene Geld zukommen, da diese ja die Konzessionen erteilt hatte. Selbst einen Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte behält sich der Konzern vor, weil angeblich das Urteil gegen ein faires Verfahren verstoßen würde.

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