Spielerhilfe Pressekonferenz Spielerschutz

Der Verein Spielerhilfe bescheinigt auf der letzten Pressekonferenz dem Bundesland Oberösterreich einen mangelhaften Spielerschutz. (Bildquelle: pixabay by neshom / ejaugsburg)

Ende vergangenen Jahres beschäftigte sich der Verein Spielerhilfe in Österreich zuletzt mit dem aus ihrer Sicht mangelhaften Spielerschutz der CASAG und gab hierzu eine Pressekonferenz mit dem eingängigen Namen „Das System Casinos Austria“ in Wien. Nun, einige Monate später, widmet sich der Verein einem weiteren Problembereich in Sachen österreichischem Glücksspiel zu, den terrestrischen Spielhallen, Casinos und den Gaststätten, in denen Spielautomaten aufgestellt sind. Auch hier sieht die Spielerhilfe enorme Defizite beim Spielerschutz und legte diese nun ebenfalls am Beispiel für Oberösterreich bei einer einberaumten Pressekonferenz in Linz den Medienvertretern dar. Sowohl die Novomatic-Tochter Admiral Casinos & Entertainment wie auch die Casinos Austria AG kamen dabei nicht gerade glimpflich davon.

Spielerhilfe beklagt in einer Pressekonferenz den mangelnden Spielerschutz in Oberösterreich

Oft rühmen sich gerade Glücksspielanbieter in staatlicher Hand ihres angeblich so hohen Spielerschutzes, der bekanntlich die negativen Auswirkungen von Spielsucht möglichst gering halten soll. Dass es beim teilstaatlichen Konzessionär und Monopolisten bei den Casinos, der CASAG, in diesem so wichtigen Punkt eher unrund läuft, hat der Verein Spielerhilfe bereits auf einer Pressekonferenz vor gut einem halben Jahr ausführlich dargelegt. Um Politik und Medien auf das Gebaren des Glücksspielkonzerns hinzuweisen, startete der Verein sogar eine Aufklärungskampagne gegen die Casinos Autria AG in den Medien. Nun scheint es für die Spielerhilfe an der Zeit, sich weiteren Problemfeldern im österreichischen stationären Glücksspiel zuzuwenden. Hierbei zeigt Christoph Holubar, der Sprecher des Vereins, anhand zahlreicher Beispiele, dass der oftmals angeblich bessere Spielerschutz in Spielhallen und Spielbanken wohl eher dem Wunschdenken der betreffenden Firmen entstammt denn der Realität. Dies ist ein wichtiger Punkt, schließlich sehen sich gerade Online Casino Betreiber immer wieder mit dem Vorwurf konfrontiert, dass Online-Glücksspiel weniger streng mit seinen Kunden umgehen würde. Gleich zu Beginn der rund 45-minütigen Pressekonferenz stellt der Sprecher der Spielerhilfe zahlreiche Fälle dar, in denen der vorgegebene Spielerschutz in Oberösterreich torpediert wird. Kunden von Spielhallen konnten beispielsweise trotz Sperre weiter an den Spielautomaten die Walzen kreisen lassen oder fiel die Prüfung der Einkommensverhältnisse oder eines womöglich laufenden Privatinsolvenzverfahrens äußerst mangelhaft aus. Namentlich genannt wurden in der Pressekonferenz zum Spielerschutz des Vereines Spielerhilfe die Firmen Excellent Entertainment AG, die Marke Joker’s der PA Entertainment AG sowie die CASAG, der Glücksspielmonopolist bei den Casinos und Spielautomaten mit Bundeslizenz. Im Falle von Joker’s soll es einem Kunden möglich gewesen sein, trotz seiner Insolvenz seit 2014 noch bis vor einer Woche in den Spielstätten der PA Entertainment AG an den Automaten zu sitzen und zu spielen. In Gaststätten wiederum, in denen Automaten der Excellent Entertainment AG stehen, sollen Wirte gar ihre Identität zur Verfügung gestellt haben, damit eigentlich gesperrte Kunden weiter ihre Lieblingsslots konsumieren konnten. Hierfür wurden Spielerkarten weitergereicht oder mit einem Fingerabdruck das Geldspielgerät für den Gast einfach freigeschalten.

Diese großen Aufsteller sind in Oberösterreich aktiv:

Admiral Casinos & Entertainment AG:

  • Lizenz für maximal 363 Spielautomaten
  • 10-50 Geräte pro Standort
  • maximaler Einsatz 5 Euro
  • maximaler Gewinn 5.000 Euro

Joker’s von PA Entertainment AG:

  • Lizenz für maximal 363 Spielautomaten
  • 10 bis 50 Geräte pro Standort
  • maximaler Einsatz 5 Euro
  • maximaler Gewinn 5.000 Euro

Excellent Entertainment GmbH:

  • Lizenz für maximal 450 Spielautomaten
  • 1 bis 3 Geräte pro Standort (meist Gastronomie)
  • maximaler Einsatz 1 Euro
  • maximaler Gewinn 1.000 Euro

WINWIN der CASAG:

  • Bundeslizenz gilt auch in Ländern mit Spielautomatenverbot
  • circa 200 Spielautomaten im Betrieb
  • maximaler Einsatz 10 Euro
  • maximaler Gewinn 10.000 Euro

Casino Linz der CASAG:

  • Spielbank
  • rund 95 Spielautomaten im Betrieb
  • maximaler Einsatz 1.000 Euro
  • maximaler Gewinn 2 Millionen Euro

Gesetzliche Regelungen unzureichend

Für die weiter oben aufgezeigten Fallbeispiele machte der Sprecher der Spielerhilfe auf der Pressekonferenz in Linz nicht allein die betreffenden Glücksspielfirmen verantwortlich, sondern ebenso die Politik und Behörden. Gerade Letztere würden viel zu selten wirklich vor Ort kontrollieren und zudem sind die Glücksspielgesetze nicht immer auf der Höhe der Zeit. Beispielsweise gibt es weder in Oberösterreich noch im ganzen Land eine zentrales Sperrsystem, wie dies in anderen europäischen Staaten längst zum Alltag gehört. Ebenfalls gibt es keine einheitliche Regelung über die Dauer einer Sperrfrist, egal ob diese nun selbst beantragt oder durch Dritte gefordert wird. Alles Dinge, die gerade im Internet in den Online Casinos wie zum Beispiel in Deutschland längst Realität sind. Erschwerend kommt für die Betroffenen noch hinzu, dass laut Spielerhilfe einige Betreiber und Aufsteller von Spielhallen oder Gastwirte versuchen, die Kunden von einer Selbstsperre abzuhalten. Sollte dies stimmen und beweisbar sein, wären dies klare Verstöße gegen den gesetzlich verordneten Spielerschutz. Ein weiterer großer Kritikpunkt der Spielerhilfe, der auf der Pressekonferenz zum Thema Spielerschutz in Oberösterreich angesprochen wurde, betrifft etwaige Klagen gegen die Glücksspielbetreiber, die von Spielsüchtigen angestrebt werden. Damit überhaupt nachvollziehbar ist, ob ein Kunden Anzeichen einer Spielsucht gezeigt hat und das betreffende Unternehmen dies hätte erkennen müssen, benötigt es Daten vor allem von den Gewinnen und Verlusten sowie der Häufigkeit des Spiels. Laut Spielerhilfe sind die Betreiber von Glücksspielen wie die CASAG oder Novomatic dazu verpflichtet, nach Artikel 15 der DSGVO dem anfragenden Kunden sämtliche gespeicherten Kundendaten über ihn innerhalb von 30 Tagen zur Verfügung zu stellen. In vielen Fällen erhalten die Betroffenen jedoch nicht die so wichtige Gewinn-und Verlust-Rechnung, die oft als Grundlage für angestrebte Spielerklagen gilt, sondern inhaltlich nahezu deckungsgleiche Anschreiben von den Unternehmen. Hierin ist die Rede, dass eine Anzeige wegen Urkundenfälschung bei der Staatsanwaltschaft Linz angedroht wird, mit der Begründung, dass die Anfrage zur Auskunft nicht vom betroffenen Kunden selbst stamme. Dieser Sachverhalt in wenigen Zeilen lässt sich in all den auf der Pressekonferenz zum Thema Spielerschutz des Vereins Spielerhilfe vorgestellten Antwortschreiben der Unternehmen Admiral, Joker’s und Excellent finden. Womöglich scheint es Ziel zu sein, etwaige klagefreudige Kunden von einem Gang vor Gericht abzuhalten.

Zuwendungen an die OÖ-Spielsuchtambulanz pro mente zwischen 2016 und 2018:

Spenden 400
  • CASAG: 75.000 Euro
  • Ö-Lotterien: 75.000 Euro
  • Admiral: 123.000 Euro

Auf der Pressekonferenz der Spielerhilfe zum mangelhaften Spielerschutz im terrestrischen Glücksspiel in Oberösterreich warf deren Sprecher ebenfalls die Frage auf, ob Novomatic beispielsweise ein seriöser Lizenznehmer wäre. Zur Beantwortung der Frage griff er auf Ereignisse aus der jüngeren Vergangenheit zurück. Am 29. Mai 2017 befand der Oberste Gerichtshof in seinem Urteil, dass die eingesetzten Geldspielgeräte des Konzerns in Wien bis 2015 nicht den Vorgaben entsprachen und somit illegal waren. Interessant ist hierzu eine Passage aus einem Schreiben des Novomatic-Rechtsanwalts Dr. Peter Zöchbauer an den Verein Spielerhilfe in Bezug auf deren Anfragen zu den Vorwürfen in Sachen Spielerschutz. Christoph Holubar legte hierzu einen Auszug vor mit den Worten: „Die Novomatic sowie die Admiral Casinos & Entertainment AG beachten alle gesetzlichen und behördlichen Vorgaben. Wenn Sie in Ihrer Pressekonferenz am 28. April 2022 gegenseitiges behaupten oder auch nur andeuten sollten, so werden wir die Hilfe der Gereichte in Anspruch nehmen.“ Zu sehen ab Minute 43 der Pressekonferenz.

Beim Spielerschutz von den Online Casinos lernen?

Unwillige Politik, mangelnde Kontrollen, praxisuntaugliche Glücksspielgesetze sowie Glücksspielunternehmen aus dem terrestrischen Sektor, denen Geld über Spielsucht geht, sind die großen Probleme in Oberösterreich und im ganzen Land. So zumindest könnte man die Pressekonferenz des Vereins Spielerhilfe zum Thema Spielerschutz zusammenfassen. Wer jedoch kritisiert, sollte zugleich auch Lösungen im Gepäck haben und tatsächlich stellte der Sprecher des Vereins zum Ende der Veranstaltung dar, wie die Organisation das Thema angehen würde. Interessanterweise lehnt sich das Gesamtkonzept in Teilen an dem Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrag aus dem Nachbarland Deutschland an. So befürwortet die Spielerhilfe die Schaffung einer zentralen Sperrdatei, in die sich zudem Kunden der Glücksspielanbieter mit dem Willen zur Selbstsperre einfach via App eintragen können. Ebenfalls findet sich der maximale Einsatz pro Spin in Höhe von 1 Euro wie auch die Verlangsamung der Drehs wieder. Anstatt 5 Sekunden wie in Deutschland forderte die Spielerhilfe hier nur 3 Sekunden. Deutlich weiter als das Nachbarland gehen dann jedoch einige weitere Punkte, wie eine Minimierung der Glücksspielwerbung oder dem Glücksspielverbot für Empfänger von Sozialleistungen. Ebenfalls erlaubt Deutschland das Marketing mit einem Casino Bonus oder mit Gratis-Wetten, die nach den Vorstellungen des Spielerschutzvereins ebenfalls zur Disposition gehören. All diese Dinge sind sicherlich hilfreich bei der Bekämpfung der Spielsucht, befinden sich jedoch immer im Konflikt mit dem Ziel, möglichst viele Menschen von den illegalen zu den legalen Anbietern zu kanalisieren. Ein Ausweg aus diesem Dilemma könnten neue Technologien bieten, die in Online Casinos beispielsweise seit einigen Jahren zum Standard gehören. Zentrale Sperrdateien gibt es für das Online-Glücksspiel in vielen Ländern bereits seit vielen Jahren genau wie die Analyse des Spielerverhaltens eines jeden Kunden mithilfe von KI’s und Algorithmen. In Spielhallen und Spielbanken hingegen müssen sich gefährdete Kunden bis heute oftmals auf das Wohlwollen der Angestellten verlassen, wirklich ihrer sozialen Verantwortung gerecht werden zu wollen. Spielhallen wiederum werden häufig mit wenig Personal betrieben und die technischen Ressourcen beschränken sich gerne auf ein einfaches Managementsystem zum Betrieb der Spielautomaten. Vor diesem Hintergrund noch immer zu behaupten, dass das terrestrische Glücksspiel, ob nun in privater oder staatlicher Hand, deutlich besseren Spielerschutz bietet, ist so nicht haltbar. Abgeschaltete Spielerschutz-Software beim österreichischen Online Casino der CASAG oder das Ignorieren von Selbstsperren, wie sie nun die Spielerhilfe in ihrer Pressekonferenz in Sachen Spielerschutz aufgezeigt hat, sprechen eher für das Gegenteil.

Neben den zuvor genannten Punkten für ein Spielerschutzkonzept nach Vorstellungen der Spielerhilfe hatte Christoph Holubar noch ein weiteres Anliegen an die Politik. Diese solle die Glücksspielbetreiber verpflichten, in Zukunft ihre Sozialkonzepte offenzulegen und volle Transparenz eingefordert. In diesen sind die von den Unternehmen getroffenen Maßnahmen vermerkt, mit denen problematisches Spielverhalten frühzeitig erkannt werden soll.

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