Presserat Werbung Casinos Austria

Der Presserat hat den „Kurier“ und die „Kronen Zeitung“, da diese die Werbung der Casinos Austria nicht als solche gekennzeichnet hatten. (Bildquelle: presserat.at)

Erst vor gut einer Woche musste sich die Casinos Austria AG, der österreichische Glücksspielmonopolist heftige Kritik in Bezug auf durch ein Institut festgestellten mangelhaften Spielerschutz im eigenen Online Casinos win2day gefallen lassen. Nun, nur wenige Tage später, gibt es erneut Ungemach, auch wenn es dieses Mal die CASAG nur indirekt betrifft. Wie der österreichische Presserat nun in einer Presseaussendung mitteilte, wurden positive Beiträge über die Casinos Austria AG sowohl im „Kurier“ wie auch in der „Kronen Zeitung“ nicht als Werbung gegenzeichnet. Damit wurde zum einen gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse verstoßen und zum anderen die Leser „in die Irre geführt“.

Werbung der Casinos Austria war laut Presserat als solche nicht gekennzeichnet

Seit Jahren entbrennt immer wieder die Diskussion darüber, ob der heutige Journalismus überhaupt noch seinen einstigen Grundsätzen entspricht, nämlich der Unparteilichkeit und der klaren Trennung zwischen Nachrichten, Meinung und der Werbung. Im Zeitalter der Moralität, auch Haltung zeigen genannt, verschwimmen diese einstmals klaren Grenzen immer stärker und Leser sollen immer weniger informiert, dafür jedoch immer stärker beeinflusst werden. Besonders problematisch wird dies, wenn Werbung im eigentlichen Sinne im Mantel der Berichterstattung daherkommt, wie dies nun im Falle der Casinos Austria AG laut der Einschätzung des Presserats geschehen ist. Äußerst wohlwollend wurde im „Kurier“ und in der „Kronen Zeitung“ unter dem Titel „Der Mensch im Fokus“ beziehungsweise „Mensch im Fokus“ nahezu wortgleich über das soziale Engagement der CASAG und den Österreichischen Lotterien berichtet. Hierbei wurde die Unterstützung mehrerer sozialer Einrichtungen wie das Wiener Neunerhaus, die Caritas oder Wien Work benannt und vorgestellt. Des Weiteren wurde auf die Partnerschaft mit dem Roten Kreuz bei der Aktion „Österreich impft“ verwiesen und hierzu in beiden Beiträgen das gleiche Bild verwendet. Anders als beim „Kurier“ und der „Kronen Zeitung“ erschien ein ebenfalls nahezu wortgleicher Text zu diesem Thema noch bei der Tageszeitung der „Standard“, hier jedoch ordentlich als Werbung deklariert. Einem Leser war dieser Unterschied aufgefallen und wandte sich deshalb mit einer Beschwerde an den Presserat.

Der neue Österreichische Presserat wurde erst 2010 erneut gegründet und dient der freiwilligen Selbstkontrolle der Medien im Land durch die Erstellung und Einhaltung eines Ehrenkodexes. Obwohl dieser keine echten Strafen aussprechen kann, liegt seine Kraft vor allem in der negativen Berichterstattung über den Delinquenten, die eine gewisse erzieherische Wirkung entfalten soll.

Verstößen gegen gleich zwei elementare Punkte

Die Beschwerde des Lesers über die nicht deklarierte Werbung für die Casinos Austria AG aus dem März dieses Jahres wurde durch den dritten Senat des Österreichischen Presserates überprüft. Dieser bestand aus dem Vorsitzenden Dr. Eva-Elisabeth Szymansk und den Mitgliedern Mag. Birgit Entner-Gerhold, Mag Heide Rampetzreiter sowie Mag. Michael Jungwirth und Christa Zöchling. Der Presserat kam zu dem Schluss, dass es sich bei den Artikeln in den beiden Zeitungen um Werbung für die Casinos Austria AG handelte und gleich gegen zwei wichtige Punkte durch die Medien verstoßen wurde. Zum einen war dies Punkt drei des Ehrenkodex. Hierin wird auf die Unterscheidbarkeit für den Leser zwischen Nachrichten, Kommentaren und Berichten durch Dritte großen Wert gelegt. Des Weiteren wurden Verstöße gegen Punkt vier gefunden, die Einflussnahme auf redaktionelle Inhalte. Interessant ist hierbei die Begründung durch das Gremium. Das soziale Engagement der Casinos Austria wird laut Presserat wie in einer Werbebroschüre präsentiert und ebenfalls überwiegt die typische Sprache aus der Werbung. Der nahezu gleiche Wortlaut in unterschiedlichen Medien legt zudem die Vermutung nahe, dass es zu einer Einflussnahme von Außen kam. Erhärtet wird dies außerdem dadurch, dass im „Standard“ der Text als Werbung deklariert wurde. Zu guter Letzt hätten die beiden Zeitungen den Beitrag ebenso als Werbung kennzeichnen müssen, da „die Gestaltung und das Schriftbild wie redaktionelle Artikel aufbereitet wurden.“ Für den Leser war somit nicht ersichtlich, dass es sich nach Ansicht des Presserates um Werbung handelte und nicht um einen „echten“ redaktionellen Inhalt.

In der Presseaussendung fordert der Presserat den „Kurier“ und die „Kronen Zeitung“ auf, die ausgesprochene Entscheidung auch selbst zu veröffentlichen. Allerdings kann dies nur auf freiwilliger Basis erfolgen, da das Gremium keine Weisungsbefugnis besitzt.

Hier finden Sie den Ehrenkodex für die österreichische Presse!

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