Streit in der Hauptstadt: Kracht es jetzt zwischen den Wettanbietern und den Spielhallen in Berlin? Eine berechtigte Frage! Aktuell sieht es tatsächlich danach aus. Doch kommen wir zu den Fakten, die es im aktuellen Hauptstadt-Thema gibt. Medien berichten, dass es für Wettanbieter in Berlin immer schwerer wird eine Genehmigung für den Standort zu erhalten. Grund seien die neuen Regelungen in der Hauptstadt, die sich darauf beziehen, dass zwischen einem Wettbüro und einer Spielhalle in Berlin mindestens 500 Meter Abstand vorhanden sein müssen. Das Berliner Verwaltungsgericht prüft in diesem Zusammenhang nun die zahlreichen Klagen, die es von den stationären Wettanbietern gibt. In den vergangenen Wochen gab es einige Klagen in verschiedenen Bundesländern, darunter in Niedersachsen, wo Spielhallen Betreiber gegen die neuen Bestimmungen vorgehen wollen. In Bremen klagte sogar die Gauselmann Tochter XTip, welche sich ebenfalls gegen die Abstandsregelungen beschwerte.
Wettanbieter gegen Spielhallen in Berlin?
Die Wettanbieter, welche in Berlin eine Standortgenehmigung wünschen, klagen natürlich nicht gegen die Spielhallen in Berlin, sondern gegen die behördlichen Bestimmungen. Demnach muss zwischen den beiden Glücksspielunternehmen ein Mindestabstand von 500 Meter bestehen. Dies scheint in der Hauptstadt kaum vorstellbar zu sein, wie zahlreiche Wettbetreiber bemerkten. Die Kläger haben ihren Hauptsitz auf Malta und wollen mit einer entsprechenden Standortgenehmigung und einer Lizenz in Deutschland die Hauptstadt Berlin erobern. Leichter gesagt als getan, denn ein Wettbüro darf nicht neben einer Spielhalle eröffnen, wenn nicht mindestens 500 Meter Abstand besteht. In den aktuellen Verfahren werden einerseits die bereits erteilten Genehmigungen für Spielhallen in den verschiedenen Berliner Bezirken beanstandet und andererseits verlangen die Wettbetreiber, dass ihnen selbst eine Genehmigung erteilt wird.
Neben der Lizenz ist eine Standorterlaubnis wichtig
Wer in Deutschland über eine Konzession verfügt, darf als Anbieter für Sportwetten seit 2020 Sportwetten im Internet und auf dem stationären Markt anbieten. Dazu müssen die Anbieter die Ausführungsgesetze zum Glücksspielstaatsvertrag 2021 erfüllen. Ebenso wie die zahlreichen Spielhallen in Berlin. Wettanbieter müssen neben dieser Konzession auch eine konkrete Standorterlaubnis. In diesem Zusammenhang spielt dann auch der Mindestabstand eine entscheidende Rolle.
Wettanbieter wurden in diesem Rahmen laut Medienberichten sehr kreativ. So wurden etwa Eingänge extra verlegt, damit ein Mindestabstand von 500 Meter zur erlaubten Spielhalle existiert. Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten haben nach eigenen Angaben seit 2022 zahlreiche Anträge abgelehnt, weil die Mindestabstände unterschritten wurden. Gegen dieses Vorgehen wehren sich nun zahlreiche Wettanbieter. Dem Verwaltungsgericht liegen ungefähr 100 vergleichbare verfahren vor, wobei es im Wesentlichen um die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Reinickendorf, Berlin Mitte und Neukölln geht. Das Urteil vom 14.Juli 2023 zeigt deutlich, dass Wettanbieter schlechte Karten bei ihrer Klage haben. Denn laut dem Land Berlin sei an den Mindestabständen nichts zu beanstanden. Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts hat an zwei Musterkomplexen sämtliche Anträge und Klagen der Wettanbieter abgewiesen.
Klagen gegen die aktuellen Regelungen gibt es nicht nur in Berlin, sondern auch in Bremen und Niedersachsen. In Bremen hat die Gauselmann Tochter XTip eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Grund waren die Abstandsregelungen, die viele Anbieter nicht einhalten können. Das hat zur Folge, dass viele der Glücksspielanbieter schließen müssen. (Bildquelle: gauselmann.de)
Gehen Wettanbieter nun den Online Weg?
Aufgrund der aktuellen Lage stellt sich die Frage, ob die Wettanbieter nun den Online Weg einschlagen, wie viele anderen Glücksspielunternehmen. Laut GGL, welche die Whitelist führt, haben sich mehr als 20 Anbieter für Online Casinos lizenzieren lassen. Diesen Betreibern steht nun die Möglichkeit im Raum, virtuelle Spielautomaten anzubieten. Zu den bekanntesten Anbietern im deutschen Raum gehört wohl die Gauselmann Gruppe mit den Merkur Casinos. In den vergangenen Monaten kamen jedoch auch bekannte Marken wie das Drückglück Casino hinzu.
Im Rahmen der Sportwetten kann die GGL ebenfalls eine recht beeindruckende Liste an zugelassenen Anbietern vorweisen. Auch hier befinden sich weit über 20 Marken, darunter die NOVO INTEERACTIV GmbH Marke Admiralbet. Gehen die Wettanbieter nun einen anderen Weg als den stationären? Vermutlich nicht, denn auch der terrestrische Sportwettenmarkt ist ein wichtiger Bestandteil vieler Unternehmen.
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