Mindestabstandsgesetz bei SpielhallenDas neue Mindestabstandsgesetz, das ab 1. Juli 2017 in Deutschland für alle Spielhallen gelten soll, unterscheidet sich je nach Bundesland sehr stark. Und selbst innerhalb der einzelnen Bundesländer haben Kommunen manchmal noch die Möglichkeit, eigene Entscheidungen bezüglich des Gesetzes zu treffen. So ist das auch mit dem Mindestabstandsgesetz für Spielhallen in Niedersachsen. Dort hat jetzt die Kreisstadt Jever eindrucksvoll gezeigt, dass man dieses Gesetz auch ganz eigen auslegen kann und nicht alle Spielhallen schließen müssen. Warum das nicht auch im restlichen Niedersachsen so gemacht wird, ist fraglich. Aber wahrscheinlich liegt es daran, dass viele Politiker einfach kein Interesse daran haben, eine liberale Auslegung zu schaffen, auch dann nicht, wenn dies Arbeitsplätze rettet.

Jevers Stadtrat gibt Bestandsschutz

Der Stadtrat in Jever hat nun getagt und entschieden, dass alle Spielhallen bleiben. Das Einsehen des Stadtrates ist für die Spielhallenbetreiber in Jever sicherlich eine sehr gute Nachricht. Denn ein Losentscheid über deren Zukunft wird es nun nicht mehr geben. Zwar wurde ein Mindestabstand von 250 Metern beschlossen, aber dieser wird auf die jetzt existierenden Spielhallen in Jever keinen Einfluss haben. Bisher galt noch ein Mindestabstand von 100 Metern, also deutlich weniger. Trotzdem dürfen alle Spielhallen in Jever bleiben. Alle bestehenden Betriebe bekommen nämlich einen Bestandsschutz zugesprochen und können so in eine gute Zukunft blicken. Schließlich hat der Stadtrat auch noch beschlossen, dass dieser Bestandsschutz auch noch darüber hinaus gilt, wenn die Konzessionen auslaufen. So können neue Konzessionen von den vorhandenen Betreibern ganz einfach beantragt und von der Behörde unkompliziert erteilt werden.

Grüne waren gegen den Bestandsschutz

Im Stadtrat von Jever haben sich die Stimmen um den Bürgermeister Jan Edo Albers durchgesetzt. Denn es gab auch Gegenstimmen beim Thema Bestandsschutz für die aktuellen Spielhallen. So wollten die Grünen eigentlich dafür sorgen, dass es keinen Bestandsschutz in Jever gibt. Aber damit sind sie deutlich gescheitert. Wie der Bürgermeister berichtete, hätte es dann zwar immer noch die Möglichkeit gegeben, in einem Losverfahren vom Landkreis entscheiden zu lassen, welche Spielhallen bleiben dürfen und welche Spielhallen schließen müssen. Aber das sah Albers als absolutes „Glücksspiel“ an und dadurch auch als sehr unfair. Schließlich wäre diese Losentscheidung nicht nur für die Betroffenen Spielhallen möglicherweise am Ende sehr fatal. Auch die Vermieter der jeweiligen Immobilien, in denen die Spielhallen angesiedelt sind, hätten dann bei fehlendem Glück im Losentscheid sehr leiden müssen und Konsequenzen in Form von Einbußen zu verzeichnen. Und so geht es nach Ansicht von Bürgermeister Albers nun wirklich nicht.

Neuansiedlungen aber dennoch nicht möglich

Ein Problem bringt aber auch diese Auslegung des niedersächsischen Mindestabstandsgesetzes mit sich. Denn Jever hat jetzt zwar dafür gesorgt, dass keine Spielhallen aufgrund des Gesetzes schließen müssen. Aber Neuansiedlungen dürften so wohl auch nicht mehr möglich sein. Und das wiederum ist das bekannte Problem, das es auch deutschlandweit gibt. Denn bei diesem Punkt zeigt sich im Endeffekt auch das niedersächsische Mindestabstandsgesetz nicht vereinbar mit dem EU-Recht. Schließlich wird so ein Markt blockiert und nicht geöffnet. Die Dienstleistungsfreiheit ist so nämlich auch in Jever nicht gegeben. Aber wenigstens dürfen hier alle gerade bestehenden Spielhallen bleiben. Und das ist ja schon mal ein kleiner Erfolg für die Jever Spielhallenbetreiber.

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