Hessische SpielhallenbetreiberHessische Spielhallenbetreiber müssen von nun an zittern. Denn das neue Glücksspielgesetz zu den Spielhallen geht zum 1. Juli 2017 an den Start und viele Städte haben vor, dieses Gesetz auch knallhart durchzusetzen. Andere Städte hingegen wollen alles etwas liberaler auslegen. Trotzdem werden wohl rund 50 Prozent der Spielhallen in Hessen schließen müssen, wie aktuell geschätzt wird.

Es ist ein Hoffen und Bangen

Die hessischen Spielhallenbetreiber haben gerade jetzt ein regelrechtes Chaos über sich ergehen zu lassen. Denn teilweise steht noch nicht fest, ob sie ihren Spielhallenbetrieb aufrechterhalten können oder nicht. Das neue Spielhallengesetz, das vor allem mit dem Mindestabstand für große Probleme bei den Spielhallenbetreibern sorgt, geht zum 1. Juli 2017 in Kraft. Und genau darin liegt die Ursache dafür, dass vor allem in den hessischen Städten rund 50 Prozent der Spielhallen keine weitere Genehmigung zum Betrieb mehr erhalten werden. Für die Spielhallenbetreiber ist das natürlich eine große Tragödie. Denn selbst, wenn die Spielhallen in der Vergangenheit nie negativ aufgefallen sind und immer alle Regelungen eingehalten worden, ist das keine Garantie dafür, dass die Spielhalle weiter betrieben werden darf.

Insbesondere in den Städten Kassel, Darmstadt und Frankfurt werden sehr viele Spielhallen schließen müssen. Zwar rechnen die Städte selbst nur mit rund 50 Prozent, aber am Ende dürften es wahrscheinlich doch mehr Spielhallen sein, denen der Garaus gemacht wird. In Gießen wiederum scheinen die Planungen dahin zu gehen, dass weniger Spielhallen schließen müssen. Andere Städte wie Fulda oder Wiesbaden wissen hingegen noch nicht wirklich, wie viele Spielhallen voraussichtlich schließen werden müssen. Zwar wird auf dem Land mit weniger Spielhallenschließung gerechnet, aber inwieweit sich das am Ende bewahrheitet, steht natürlich noch aus bis dahin bleibt es für die Spielhallenbetreiber eine absolute Hängepartie und ein hoffen und bangen, weil vielerorts einfach nicht klar ist, wen es treffen wird.

Mehrfachspielhallen brauchen Ausnahmegenehmigungen

Bei einigen Spielhallen wird es mit der Konzession wirklich sehr problematisch. Denn bei den sogenannten Mehrfachspielhallen, also den Spielhallen, in denen eigentlich mindestens zwei Spielhallen untergebracht sind, kann keine normale Konzession erteilt werden. Das Gesetz sieht allerdings Ausnahmegenehmigungen vor, die die Städte und Gemeinden erteilen könnten. Allerdings ist fraglich, ob sich die Kommunen gerade dafür einsetzen werden und Ausnahmegenehmigungen erteilen werden. Schließlich wollen die Politiker das Glücksspiel ja so weit wie möglich reduzieren. Und da passen Mehrfachspielhallen nun einmal auch einfach nicht ins Konzept. Hinzu kommt dann noch der Mindestabstand, der 300 Meter Luftlinie zwischen zwei Spielhallen betragen muss. Auch dieser Umstand wird am Ende dafür sorgen, dass einfach viele Spielhallen nicht überleben werden.

Automatenverband kritisiert Vorgehen

In der Automatenwirtschaft sieht man das neue Spielhallengesetz natürlich sehr kritisch. Vor allem wird kritisiert, dass scheinbar bei der Auswahl, welche Spielhalle bleiben darf und welche nicht, nicht auf objektive Maßstäbe gesetzt wird. Denn vorrangig geht es um die Spielhallengröße und dem Mindestabstand, sodass nicht zwangsläufig die Spielhallen überleben werden, die einen besseren Spielerschutz und Jugendschutz gewährleisten. Das ist natürlich sehr schade, vor allem wenn man bedenkt, dass es dem Politiker noch eigentlich gerade darum geht. Darüber hinaus plant das hessische Wirtschaftsministerium sogar noch, dass Spielhallengesetz bis Ende 2017 zu verschärfen. Ob die Politiker allerdings damit durchkommen werden, ist fraglich. Denn sicherlich werden viele unterlegene Spielhallenbetreiber den Klageweg bestreiten, um ihre Spielhalle weiter öffnen zu dürfen und ihren Mitarbeitern einen Arbeitsplatz bieten zu können.

Quelle: FNP.de

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