Glücksspielgesetz Deutschland EU-Recht

Laut Martin Lycka, Direktor für regulatorische Angelegenheiten von GVC, verstößt das neue Glücksspielgesetz in Deutschland gegen EU-Recht. (Bildquelle: gvc-plc.com)

Wenn sich zwei Seiten extrem weit voneinander positioniert haben, dann stellt ein hart errungener Kompromiss meist weder Fisch noch Fleisch dar. In Sachen neues Glücksspielgesetz, welches in Deutschland am 1. Juli 2021 Inkrafttreten soll, sieht die GVC Holdings genau darin ein massives Problem und hält in einigen Bereichen die neuen Regeln mit dem EU-Recht für unvereinbar. Gleich mehrere Punkte bereiten dem Unternehmen und ihrem Vertreter Martin Lycka, der beim Online Casino Betreiber die Funktion des Direktors für regulatorische Angelegenheiten innehat, Kopfzerbrechen. Die Rücksicht auf die Gegner eines modernen, privaten und EU-rechtskonformen Glücksspielmarkts unter den 16 Bundesländern würde die eigentlichen Ziele des neuen Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrags gefährden. Neben der erneuten Kollision mit dem EU-Recht würde das neue Glücksspielgesetz in Deutschland zudem ebenso eher dem Schwarzmarkt in die Hände spielen, anstatt ihn trockenzulegen.

GVC warnt vor massiven Problemen durch das neue Glücksspielgesetz in Deutschland mit dem EU-Recht

Über die letzten beiden Dekaden hat die chaotische Glücksspielregulierung in der Bundesrepublik nur eine einzige Konstante offenbart. Die Politik war bislang in Deutschland unfähig auch nur ein einziges Glücksspielgesetz zu diesem Thema zu erlassen, welches nicht komplett oder in Teilen gegen geltendes EU-Recht verstößt. Anstatt endlich die Lehren aus dieser Misere zu ziehen, sind anscheinend einige Bundesländer noch stolz auf das jahrzehntelange Ignorieren von supranationalen Gesetzen. Am liebsten würden sie die Gesetzes- und Rechtsbrüche auch in Zukunft gern weiterführen, um den eigenen staatlichen Lottogesellschaften weiterhin die Taschen zu füllen, die diese dann in den Staatssäckeln der Bundesländer ausschütten. Das geplante neue Glücksspielgesetz in Deutschland im nächsten Jahr hätte endlich der große Wurf werden und auch den Glücksspielmarkt mit dem EU-Recht vereinbar gestalten können. Leider wurde jedoch auf Rücksicht auf die vor allem SPD-regierten Länder nur ein Kompromiss erzielt, der zwar einige Probleme löst, dafür jedoch wieder völlig andere schafft.

Die gravierendsten Probleme des neuen Glücksspielgesetzes, die sich zum einen mit der Unvereinbarkeit mit dem EU-Recht und zum anderen mit den Auswirkungen auf den Schwarzmarkt beschäftigen, präsentierte Martin Lycka von der GVC Holdings. In einem Artikel, der sowohl auf Politico wie auch auf der Homepage der GVC Holdings erschien, beschäftigte er sich zuerst mit dem Problem der Unvereinbarkeit. Die Pläne zum neuen Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrag sehen vor, dass in Zukunft Online Casinos nur noch Poker, Spielautomaten und Sportwetten anbieten dürfen, aber keine Live Casino Spiele wie Live Roulette. Hierfür sollen die Bundesländer eigene Lizenzen vergeben oder dieses sogar in ihrem Hoheitsgebiet ganz verbieten dürfen. Wie diese dann durch das neue Glücksspielgesetz entstehenden Monopole oder Oligopole einiger weniger Anbieter in Deutschland mit dem EU-Recht vereinbar sein sollen, ist mehr als fraglich. Hierbei ist keine Kohärenz erkennbar, wenn zugleich Spielautomaten, Poker sowie Sportwetten einheitlich und ohne Limitierung bundesweit angeboten werden dürfen. Des Weiteren wird die allumfassende Speicherung enormer Daten, wann, wo oder wie lange ein Kunde spielt und wie viel Geld er ausgibt, wohl kaum mit dem Datenschutz vereinbar, der in der EU einen enorm hohen Stellenwert besitzt. Bereits zuvor hatten sowohl das Bundesverfassungsgericht wie auch der EuGH eine „Aufbewahrung von Telekommunikationsverkehrsdaten als besonders schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte“ bezeichnet, so Lycka. Die Beurteilung dürfte bei der Datensammelwut durch das neue Glücksspielgesetz in Deutschland, die Spielsüchtige von anderen Konsumenten nicht trennt, in Bezug auf dieses EU-Recht wohl nicht anders ausfallen.

Auf das massive Problem mit dem Datenschutz hatte bereits die Datenschutzbeauftragten der 16 Bundesländer unter der Schirmherrschaft Sachsens hingewiesen. Sowohl die Limitdatei, die die Einhaltung der maximal 1.000 Euro pro Monat überwachen soll, wie auch die Aktivitätsdatei seien mit der DSVGO nicht vereinbar. Letztere Datei überprüft permanent, in welchem Online Casino der Kunde sich gerade befindet und wie lange er dort spielt sowie wann er ein Glücksspielgenre oder zu einem anderen Anbieter wechselt.

Die GVC warnt außerdem vor einem Geschenk an den Schwarzmarkt

Abseits der Problematik, dass das neue Glücksspielgesetz in Deutschland wohl kaum mit dem EU-Recht vereinbar sein dürfte, warnte Lycka ebenfalls vor einer enormen Unattraktivität des Angebots, welches nur dem Schwarzmarkt zu Gute kommen dürfte. Zum einen müssen Kunden, die sowohl Spielautomaten wie auch gern Live Casino Spiele konsumieren, plötzlich mehrere Anbieter nutzen. Im schlimmsten Fall, falls das Bundesland, in dem der Betreffenden wohnhaft ist, Live Dealer Games überhaupt nicht erlaubt, müsste dieser sogar komplett darauf verzichten. Der Nachbar im nächsten Ort hinter der Landesgrenze wiederum dürfte seiner Passion für Live Roulette oder Live Blackjack hingegen ungestört nachgehen. Hier wird eine Fragmentierung durch das neue Glücksspielgesetz in Deutschland geschaffen, die nicht nur in Bezug auf das EU-Recht fragwürdig erscheint, sondern an der Lebensrealität der Bürger völlig vorbeigeht. Ein weiterer Punkt betrifft die enorme Unattraktivität durch Verlangsamung. In Zukunft soll jeder Dreh an einem Spielautomaten in den Online Casinos mindestens 5 Sekunden dauern. Möchte der Kunden zwischendurch möglicherweise zum Poker auf der gleichen Seite wechseln, muss dieser sogar eine ganze Minute Wartezeit akzeptieren. Noch verrückter wird es, wenn der Kunde beispielsweise vielleicht vom CasinoClub zum Mr. Green Casino wechseln möchte. Hier muss er dann nämlich gleich 5 Minuten warten.

Weitere Punkte, die ebenfalls die dann legalen Online Casinos in Deutschland durch das neue Glücksspielgesetz äußerst unattraktiv machen, egal ob diese mit dem EU-Recht vereinbar sind, betreffen die willkürlichen Limits. Egal wie die finanzielle Situation eines jede einzelnen Kunden aussieht, mehr als 1.000 Euro pro Monat sind das Maximale, was anbieterübergreifend eingezahlt werden darf. Während für einige bei dieser Summe schon ernste Gefahren lauern, werden andere gut betuchte Kunden wiederum ausgebremst. Hinzukommt hier sogar noch die Limitierung von maximal 1 Euro pro Spin an den Spielautomaten, denn höher Beträge sind ebenfalls nicht mehr erlaubt. Wird hier noch die abschreckend wirkende Datensammelwut mit in Betracht gezogen, ist die Warnung der GVC Holdings mehr als berechtigt. Am Ende sind es nämlich die Kunden, die entscheiden, in welchem Online Casino diese sich anmelden und ihre Zeit verbringen wollen. Entscheidend ist hier ein stimmiges Angebot. Wenn jedoch die virtuellen Spielhallen, die sich nicht den deutschen Regeln unterwerfen und keine Lizenz beantragen wegen besserem Angebot bevorzugt werden, geht die ganze Regulierung nach hinten los. Vor diesem Hintergrund kann tatsächlich von einem Geschenk an den Schwarzmarkt gesprochen werden.

Nicht nur bei dem EU-Recht und bei den Online Casinos sieht der Vertreter der GVC Holdings beim neuen Glücksspielgesetz in Deutschland Probleme, sondern ebenso bei den Sportwetten. In Zukunft dürfen Buchmacher nämlich keine Fußballspiele mehr ihren Kunden in Streams anbieten. Ebenfalls sind Livewetten nur noch auf End- oder Halbzeitergebnisse erlaubt.

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