Glücksspielstaatsvertrag verstößt gegen Datenschutz

Laut den Datenschutzbeauftragten der Länder verstößt der neue Glücksspielstaatsvertrag 2021 wohl wegen der geplanten Sammelwut gegen den Datenschutz. (Bildquelle: pixabay by geralt)

Zum besseren Verständnis kultureller Wendepunkte und daraus resultierenden Epochen wird die Geschichte der Menschheit gern in Zeitalter wie Steinzeit oder Bronzezeit eingeteilt. Momentan, so sind sich viele Forscher einig, leben wir im Informationszeitalter, denn Daten sind das wichtigste Gut einer Gesellschaft, mit denen sich Milliarden verdienen lassen. Anders als in vielen Regionen der Welt, hatte sich die Europäische Union bereits frühzeitig international als Verteidiger der privaten Daten positioniert, die nur dann herausgegeben werden sollen, wenn es der Kunde auch tatsächlich möchte. Dieser extrem hohe Standard gilt ebenso im EU-Mitgliedsland Deutschland und könnte nun zum massiven Problem für das kommende Glücksspielgesetz im nächsten Sommer werden. Die Datenschutzbeauftragten der 16 Bundesländer sind nämlich der Meinung, dass der neue Glücksspielstaatsvertrag 2021 durch seine Sammelwut an Informationen gegen den Datenschutz verstößt.

Der neue Glücksspielstaatsvertrag verstößt gegen Datenschutz bei der Limit- und Aktivitätsdatei

Der Kampf gegen die Spielsucht soll auch im neuen Glücksspielstaatsvertrag 2021 die oberste Priorität genießen, allerdings scheint die Politik hierbei ein gehöriges Maß über das Ziel hinausgeschossen zu sein. So zumindest sehen es die Datenschutzbeauftragten der 16 Bundesländer, die der Meinung sind, dass der neue Glücksspielstaatsvertrag gegen den Datenschutz verstößt. Hierbei sind ihnen vor allem zwei Dateisysteme ein Dorn im Auge, die zu viele brisante Informationen über die Kunden in den deutschen Online Casinos sammeln sollen. Zum einen betrifft dies die geplante Limitdatei, die sicherstellen soll, dass anbieterübergreifend jeder Kunde nur maximal 1.000 Euro im Kalendermonat insgesamt einzahlen kann. Hierzu müssen jedoch jede Menge heikler, privater Informationen gesammelt werden, die zudem sogar noch 12 Monate gespeichert bleiben sollen. Darunter befinden sich beispielsweise der komplette Name des Kunden in einem deutschen Online Casino, die Wohnanschrift, das Geburtsdatum sowie jede getätigte Einzahlung. Laut Andreas Schurig, dem Datenschutzbeauftragten von Sachsen, verstößt damit der Glücksspielstaatsvertrag gegen den Datenschutz. Glücksspiel, ohne dass der Staat davon weiß, wäre somit nicht mehr möglich. Dies geht jedoch deutlich zu weit und Schurig fordert deshalb die Politik auf, beziehungsweise die 16 Länder, auf solch eine ausgestaltete Limitdatei zu verzichten.

Momentan hat Sachsen den Vorsitz in der Datenschutzkonferenz der Bundesländer und die nun laut gewordenen Kritik wurde an die Staatskanzlei in NRW übermittelt. Diese hatte eine zentrale Rolle bei der Ausgestaltung des neuen Glücksspielstaatsvertrags und bei den Verhandlungen zwischen den Ländern gespielt.

Ebenfalls Kritik an der Aktivitätsdatei

Nicht nur mit der Limitdatei verstößt der neue Glücksspielstaatsvertrag gegen den Datenschutz, sind sich die Datenschutzbeauftragten der 16 Länder einig. Auch die Aktivitätsdatei steht heftig in der Kritik. Hiermit soll in Zukunft überwacht werden, welcher Kunde sich gerade in einem Online Casino einloggt, damit dieser nicht gleichzeitig bei einem anderen Anbieter ebenfalls Runden an Spielautomaten drehen kann. Zusätzlich soll beim Wechsel von einem Online Casino zum anderen sogar noch eine Sperrzeit eingeführt werden. Damit dieses System reibungslos funktioniert, müssen auch hier wieder Personendaten wie Name, Wohnort und Geburtsdatum erfasst und an die Aktivitätsdatei übermittelt werden. Zusätzlich kommen hier noch hinzu der Betreiber, bei dem gespielt wird und wann sowie wie lange dieser Vorgang dauert. In Kombination mit der bereits zuvor kritisierten Limitdatei, ist der gläserne Bürger in Sachen Glücksspiel geschaffen, der keine Privatsphäre mehr besitzt. Deshalb verstößt der neue Glücksspielstaatsvertrag auch hier gegen den Datenschutz, sind sich Schurig und seine Kollegen einig. Zu guter Letzt steht ebenfalls der Passus zu den geplanten Algorithmen zur Erkennung von Spielsucht, den Online Casinos haben müssen, im Fokus. Die Datenschutzbeauftragten sind der Meinung, dass der Absatz im neuen Gesetz zu unpräzise formuliert sei und deshalb wohl kaum mit der DSGVO vereinbar sein dürfte.

Der nun an die Staatskanzlei in NRW übermittelte Brief der Datenschutzbeauftragten der Länder ist eine ziemliche Ohrfeige für die geplante, grenzenlose Überwachung aller Kunden in deutschen Online Casinos. Die Politik wird deshalb wohl zügig einige Punkte aus dem geplanten Glücksspielstaatsvertrag überarbeiten müssen, wenn sie nicht Gefahr laufen will, sich gleich zu Beginn des Inkrafttretens einer Welle von Klagen gegenüberstehen zu sehen.

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