Der neue GlüNeuRStV befindet sich in der Zielgerade, allerdings hat die Glücksspielindustrie noch bis Mitte März genügend Zeit ihre Kritik einzubringen. (Bildquelle: pixabay by MabelAmber)
Erst vor wenigen Wochen analysierten wir den letzten Gesetzesentwurf zum neuen Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrag, der vom Bundesland NRW ausgearbeitet wurde. Vielfältige Änderungen sind hierin geplant, die den gesamten Glücksspielmarkt in Deutschland umkrempeln werden. Besonders positiv am neuen GlüNeuRStV ist vor allem die Aufhebung des Verbots von Online Casinos und deren Legalisierung. Anderseits gibt es jedoch ebenso Negativpunkte, wie die Überführung des Angebots an Live Casino Spielen in die Hände der Spielbanken oder einzelner Konzessionsnehmer. Gerade an letztere Regelung gibt es immer mehr Kritik vonseiten diverser Verbände, die deutsche Online Casinos in Zukunft zu reinen Automatencasino im Bereich der typischen Casinospiele macht. Bis zum 12. März, dem nächsten Termin der Ministerpräsidentenkonferenz der Länder, haben die betroffenen Glücksspielunternehmen und Organisationen jedoch noch Zeit ihre Ideen, Zweifel und Kritik am geplanten GlüNeuRStV vorzubringen. Dann schlussendlich soll nämlich die finale Fassung vorliegen und anschließend von den Bundesländern ratifiziert werden. Doch bei welchen Regeln und Maßnahmen aus dem Entwurf bekommen die Verbände eigentlich Bauchschmerzen und wie hoch sind die Chancen, dass die geübte Kritik noch zu Anpassungen führt?
Dem DOCV gehen viele Punkte im GlüNeuRStV definitiv zu weit
Nachdem die Glücksspielkonzerne, die Politik und zahlreiche Verbände der Glücksspielbranche nun ausreichend Zeit hatten den letzten Entwurf zum neuen GlüNeuRStV zu begutachten, lohnt sich eine Bestandsaufnahme der mittlerweile geübten Kritik. Je nachdem um welche Interessenvertretung es sich dabei handelt, stehen unterschiedliche Paragrafen im Fokus und es werden Änderungen oder gar Streichungen der unliebsamen Vorgaben angemahnt. Gemein ist dabei jeder Kritik, dass bestimmte Regeln, Vorgaben und Einschränkungen dem eigentlichen Ziel, der Kanalisierung des Glücksspiels von illegal zu legal zuwiderlaufen würden. Dem DOCV, dem Deutschen Online Casino Verband, gefallen beispielsweise gleich mehrerer Punkte überhaupt nicht im neuen, geplanten GlüNeuRStV. Zum einen betrifft dies die Einführung von Unterkonten, mit den wir uns bereits in einem Artikel dazu befasst hatten. In Zukunft soll jeder Anbieter für den Kunden für jede Spielform, Sportwetten, Spielautomaten oder Poker, ein eigenes Unterkonto führen. In der Realität bedeutet dies, dass Kunden in jeder Rubrik einen anderen Datensatz über ihre Gewinne und Verluste angezeigt bekommen und eine zusammengefasste Statistik nur im Hauptspielkonto verfügbar ist. Neben dieser verwirrenden Aufsplitterung ist jedoch wohl das größte Ärgernis des DOCV zum anderen noch ein weiterer Fakt. Transaktion von Geldern aus einer Rubrik in eine andere, beispielsweise von Sportwetten zu Spielautomaten, sollen nämlich mit einer Stunde Wartezeit belegt werden. Insgesamt bemängelt hier der DOCV am neuen GlüNeuRStV, dass für den Kunden selbst ein enormes Maß an Intransparenz geschaffen wird, da dieser umständliche Schritte unternehmen muss, um überhaupt zu wissen wie viel seines Geldes sich gerade wo befindet.
Ebenfalls auf wenig Gegenliebe stößt beim DOCV die geplante Sperrfrist für den Kunden beim Wechsel der Spielform auf der Internetseite eines Betreibers. Möchte dieser nämlich beispielsweise wieder von Sportwetten zu Spielautomaten wechseln, wird dieser für eine ganze Minute ausgebremst. Der Deutsche Online Casino Verband hält diese Maßnahme für wenig zielführend und fürchtet eine Abwanderung in den Schwarzmarkt, beziehungsweise eine nicht ausreichende Abwanderung von der Illegalität hin zur Legalität. Dieser Einwurf ist nicht unbegründet, denn Statistiken zeigen immer wieder, dass es den meisten Kunden im Internet um Schnelligkeit und Komfort gehen. Im Bereich der Automatenspiele selbst ist die Kritik eher genereller Natur, da die gesamten Regularien im geplanten GlüNeuRStV als zu starr beurteilt werden. Durch diese mangelnde Flexibilität dürfte es schwierig für die zu gründete bundesweite Glücksspielaufsicht, neuen technologischen Entwicklungen Rechnung tragen zu können. Die Überführung der Live Casino Spiele in die Oberhoheit der Bundesländer mit einer eingeschränkten Anzahl an Konzessionen ist ein weiterer Punkt mit dem der DOCV wenig anfangen kann. Zum einen besitzen laut dem Verband die Spielbanken über keinerlei Erfahrung im Bereich Internet und dem Angebot von Live Roulette und anderen Tischspielen. Zum anderen ist nicht zu erkennen, warum ausgerechnet die Live Casino Spiele anders reguliert werden sollten, als alle anderen Spielformen.
Die Kritikpunkte des DOCV am GlüNeuRStV bei den Dateisystemen:
Limitdatei: Größter Kritikpunkt an der Limitdatei und dem ganzen System ist das geplante, anbieterübergreifende Einzahlungslimit von 1.000 Euro pro Monat. Dieses würde „leistungsfähige Spieler“, wie sich der Verband ausdrückt, „gravierend“ in deren „Konsumentensouveränität“ einschränken und ebenfalls zu Ausweichbewegungen in den Schwarzmarkt führen. Zusätzlich hält der Deutsche Online Casino Verband die Änderungsfrist von 7 Tagen bei der Erhöhung des selbst zu wählenden Einzahlungslimits für zu lang. Vielmehr sollte nach bereits 24 Stunden ein Wechsel von einem kleineren zu einem größeren Limit wie bereits bislang in Schleswig-Holstein gehandhabt möglich sein.
Sperrdatei: Grundsätzlich spricht sich der DOCV für die Schaffung einer zentralen Sperrdatei für die gesamte Bundesrepublik aus. Allerdings gibt es auch hier ein paar wenige Punkte, die durchaus im Sinne des Verbands noch geändert werden könnte. Bislang ist geplant, dass Kunden bei jedem Besuch eines deutschen Online Casinos oder einer Sportwettenplattform vom Betreiber anhand der Daten aus der Sperrdatei überprüft werden müssen. Hierdurch entstehen Unmengen an Abfragen. Dies könnte reduziert werden, wenn nur noch einmal am Tag ein Kunde mit der Sperrdatei durch den gleichen Betreiber abgeglichen werden müsste. Ein weitaus größeres Problem sieht der DOCV noch mit den möglichen Fremdsperren durch Anbieter, Betreiber oder Familienangehörige. Dies würde eine „Einschränkung der individuellen Geschäftsfähigkeit des Verbrauchers“ bedeuten, die juristisch kompliziert werden könnte. Um sich diesem Problemfeld nicht aussetzen zu müssen, plädiert der Verband beim neue GlüNeuRStV für ein Abschieben auf die dann zuständige Behörde, die bundesweite Glücksspielaufsicht. Sollte dann bei einem Kunden in einem deutschen Online Casino der Verdacht auf Spielsucht bestehen, würde das Unternehmen die Daten an die Aufsicht weiterleiten und eine Fremdsperre beantragen. Diese müsste dann jedoch explizit von der Glücksspielbehörde erteilt werden.
Aktivitätsdatei: Besonders kritisch sieht der DOCV im neuen GlüNeuRStV die geplante Aktivitätsdatei, die paralleles Spielen verhindern soll. Im Grundkern soll es unmöglich werden, dass Kunden gleichzeitig mehr als ein Glücksspiel beim gleichen Betreiber oder anbieterübergreifend konsumieren können. Hierfür jedoch müssen ständig Daten darüber gesammelt und gespeichert werden, wann, wo und wie lange ein Kunde beispielsweise gerade an einen Spielautomaten sitzt. Um möglichst keinen Ausfall der gesamten Datenbank bei Millionen Anfragen zu riskieren, wurde wohl die Sperrzeit von 5 Minuten erdacht, die fällig wird, sobald ein Kunden von einem Betreiber zum nächsten wechselt. In der Darstellung des DOCV kann jedoch gerade diese Sperrfrist zu noch höheren Abfragezahlen führen, da Kunden wohl mehrfach versuchen werden, herauszufinden, ob die Frist bereits verstrichen ist. Im schlimmsten Szenario könnte dies sogar dazu führen, dass die gesamte Datenbank zusammenbricht und somit auch den gesamten Glücksspielmarkt in Deutschland im Internet trockenlegen würde. Der DOCV spricht hier von einem potenziell möglichen „Stillstand des gesamten erlaubten Markts über alle Glücksspielangebote“ hinweg.
Der Verband Privater Medien VAUNET sieht wegbrechende Werbeeinnahmen
Nicht nur der Deutsche Online Casino Verband sieht im neuen GlüNeuRStV einige Regelungen, die den eigenen Wirtschaftssektor negativ betreffen könnten. Auch der Verband Privater Medien VAUNET sieht problematische Punkte, die vor allem die Restriktionen bei der Glücksspielwerbung betreffen. Gleich zu Beginn der Presseerklärung machte VAUNET deutlich, dass ein nicht unerheblicher Teil der Werbeeinnahmen aus dem Glücksspielsektor stammen. Besonders negativ stößt dem Verband auf, dass im neuen GlüNeuRStV zahlreiche Einschränkungen für die Werbung für legale Glücksspiele gemacht werden, dies jedoch im gleichen Umfang nicht für die dann illegalen Angebot gilt. Zu starke Beeinträchtigungen bei der Glücksspielwerbung könnten somit dem Kanalisierungseffekt zum legalen Spiel entgegenstehen. Zudem sind einige Punkte für VAUNET zu schwammig formuliert. Der Verband bemängelt zum Beispiel die Aussage, nachdem die Glücksspielwerbung nicht übermäßig sein darf, doch ist nicht definiert, was dies überhaupt bedeuten soll. „Subjektive Beurteilungsspielräume“ sind somit gegeben, die zu „Raum für erhebliche Rechtsspielräume“ führen. Anders ausgedrückt erwartet VAUNET in diesem Feld unzählige Rechtsstreitigkeiten. Am liebsten sollte deshalb dieser Punkt entfallen, genau wie das Verbot von Glücksspielwerbung, welche „den Eindruck erweckt, ein redaktionell erstellter Inhalt zu sein“. Laut VAUNET ist dies bereits ausführlich im Rundfunkstaatsvertrag festgeschrieben und somit überflüssig.
Den größten Kritikpunkt vonseiten VAUNET stellt das angestrebte Werbeverbot für Glücksspiele zwischen 6:00 Uhr und 21:00 Uhr dar. Ebenfalls fällt hier hinein beispielsweise das Verbot von Glücksspielwerbung auf bestimmte Sportereignisse, während dieses gerade stattfindet und live übertragen wird. Für VAUNET ist nicht nachvollziehbar, warum die Werbung von beispielsweise Sportwettenanbietern auf den Trikots und den Banden gezeigt werden darf, während gleichzeitig eigene Werbung beim Ereignis tabu sein soll. Des Weiteren sieht sich der Verband Privater Medien und seine Mitglieder einer Ungleichbehandlung ausgesetzt. Während diese nämlich zwischen 6:00 Uhr 21:00 Uhr nicht werben dürften, bleiben illegale Angebote hiervon unberührt. Erschwerend kommt noch hinzu, dass andere Fernseh- oder Rundfunksender aus dem europäischen Ausland in ihren eigenen Ländern bei der Übertragung zum Teil deutlich lockere Regularien haben. Dies könnte zu einer negativen Wettbewerbsverzerrung führen. Alles zusammengenommen könnten diese Plänen der Kanalisierung einen Strich durch die Rechnung machen. Ein weiteres Manko stellt das Werbeverbot ebenso im Internet dar, da hier ebenfalls die Sperrzeit für Glücksspielwerbung eingeführt werden soll. Allerdings geht dieser Schritt völlig an der Lebenswirklichkeit vorbei. Während beispielsweise Werbung mit Bannern oder das Aussenden von Newslettern durchaus zeitlich getaktet werden könnten, sieht dies beim Marketing in den sozialen Medien wie Facebook oder Twitter ganz anders aus. Werbung bleibt hier generell in den Post stehen und eine zeitliche Begrenzung ist hierbei nicht vorgesehen.
Zu guter Letzt kritisiert VAUNET am neuen GlüNeuRStV das Verbot der variablen Zahlung, die eine umsatz-, einzahlungs-oder einsatzabhängige Vergütung für Glücksspielwerbung im Internet sein kann. Dies gilt zum Beispiel auch für das Präsentieren eines Live-Tickers bei Partien, wenn gleichzeitig für Sportwetten geworben wird. Ausgenommen sind hiervon nur die Betreiber und Anbieter von Sportwetten selbst, die auf ihren Plattformen werben und gleichzeitig Live-Ticker anbieten dürfen. Hierin sieht VAUNET eine Unverhältnismäßigkeit, da Live-Ticker „redaktioneller Bestandteil der Online Angebote aller Medienhäuser“ sind. Dies käme praktisch „einem Verbot von Werbung für Sportwetten auf Medien-und Nachrichtenportalen gleich.“, so VAUNET in der eigenen Pressemeldung.
Deutscher Sportwettenverband hat ebenfalls diverse Vorschläge zum neuen GlüNeuRStV im Köcher
Mit dem Deutschen Sportwettenverband DSWV haben wir exemplarisch eine dritte wichtige Interessenvertretung, die nicht mit allerlei Kritik am neuen GlüNeuRStV vor dem Berg hält. Einige Punkte gleichen dabei den bereits zuvor dargelegten Sachverhalten, mit denen sowohl der Deutsche Online Casino Verband wie auch VAUNET ein Problem haben. Abseits von Einzahlungslimits und Werbebeschränkungen dreht sich jedoch die Kritik des DSWV logischerweise hauptsächlich um den Bereich Sportwetten. Hier hält die Vereinigung ebenfalls das Regelwerk sowohl im Bereich der Spielautomaten wie auch bei den Wetten für deutlich zu starr. Auf neue technologische Entwicklungen, wie sie in der Branche immer wieder vorkommen, kann deshalb regulatorisch nur unzureichend reagiert werden. Ginge es nach dem DSWV, sollten diese Bereich ähnlich wage wie Poker im Internet reguliert werden. Hierbei müsste jedoch die neu zu schaffende bundesweite Glücksspielbehörde wie beispielsweise in Großbritannien immer wieder den Markt und die Entwicklung evaluieren, die Regeln dementsprechend anpassen und vorgeben. Noch weniger erfreulich aus Sicht des Deutschen Sportwettenverbandes ist zudem die geplante Verschärfung beim Spielerschutz in den Wettshops. Während zuvor erst eine Überprüfung der Person auf eine Sperre vor der Abgabe der ersten Wette erfolgen musste, soll dies nun bereits beim Einlass geschehen. Aufwendige Systeme mit Gesichtsabgleich und anderer biometrischer Erfassung wären dann für mehr als 4.000 Wettshops mit hohem Kostenfaktor in Deutschland wohl notwendig. Gesperrte Kunden könnten dann beispielsweise auch nicht mehr mit Freunden Fußballspiele anschauen, selbst wenn diese nicht gesperrt sind.
Die weiteren Kritikpunkte des DSWV betreffen wenig überraschend ebenso die drei geplanten Dateisystem im neuen GlüNeuRStV. In der Limitdatei sieht die Interessenvertretung beispielsweise für den Spielerschutz überhaupt keinen Mehrwert. Ähnlich wie bereits zuvor der Deutsche Online Casino Verband plädiert auch der DSWV für ein flexibleres Modell an Selbstlimitierungen, welches sich an den finanziellen Möglichkeiten des einzelnen Kunden orientiert. Die Aktivitätsdatei, die das parallele Spielen unterbinden soll, wird ebenso kritisch betrachtet und vor unkalkulierbaren Gefahren gewarnt, sollte diese überlastet sein oder wegen anderen Gründen plötzlich ausfallen. Bei den geplanten Unterkonten für jede Spielform reiht sich der Deutsche Sportwettenverband ebenfalls in die Beurteilung des DOCV ein. Neben dem ungeheuren Aufwand würde dies zu einer mangelnden Transparenz über die eigenen Gelder beim Kunden führen. Zusätzlich ist es nicht ausgeschlossen, dass Kunden die Sperrfrist von einer Stunde bei Transaktionen von Geldern zwischen den eigenen Unterkonten mit einer erneuten Einzahlung überbrücken. Zu guter Letzt wurden noch die Beschränkungen bei der Glücksspielwerbung ähnlich wie durch VAUNET kritisiert.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Kritik und zum GlüNeuRStV:
Wann wird der neue GlüNeuRStV Inkrafttreten?
Geplant ist das Inkrafttreten des neuen GlüNeuRStV spätestens für den 1. Juli 2021, da am Tag zuvor der bislang gültige Glücksspielstaatsvertrag ausläuft.
- Werden deutsche Online Casinos erlaubt?
Mit dem neuen GlüNeuRStV werden Online Casinos in Deutschland legalisiert, allerdings werden Kunden in Zukunft auf die lieb gewonnen Live Casino Spiele verzichten müssen. Dieser werden dann über andere Betreiber, die Konzessionen vom entsprechenden Bundesland erhalten, im Internet angeboten.
- Kann es noch Änderungen bei neuen GlüNeuRStV geben?
Bislang handelt es sich beim neuen GlüNeuRStV um einen Entwurf. Endgültige Klärung soll jedoch erst die anstehenden Ministerpräsidentenkonferenz Mitte März bringen. Änderungen sind deshalb in Details noch möglich, wobei jedoch die Marschrichtung mit der Legalisierung der deutschen Online Casino schon feststeht.
- Was ist der DOCV und welches Mitglieder sind hierin vertreten?
Der DOCV ist der Deutsche Online Casino Verband und sieht sich selbst als Interessenvertretung der Anbieter und Betreiber von virtuellen Spielhallen in der Bundesrepublik. Zu den bekanntesten Mitgliedern gehören beispielswseise das Mr. Green Casino genauso wie das Onlinecasino Deutschland, bwin, bet-at-home, Mybet oder William Hill. Vonseiten der Entwickler von Spielautomaten sind zudem noch edict aus dem Hause Gauselmann sowie Greentube von Novomatic ebenfalls Mitglieder im DOCV. Geführt wird der Verband von Dr. Dirk Quermann als dessen Präsidenten. Zusätzlich ist dieser außerdem noch stellvertretender Präsident beim DSWV und CEO der Merkur Media GmbH.
- Was ist der DSWV und welche Mitglieder besitzt dieser?
Beim DSWV, dem Deutschen Sportwettenverband, handelt es sich ebenfalls um eine Interessenvertretung in Deutschland aus dem Bereich Glücksspiel. Zu den wichtigsten Mitgliedern gehören hier Admiral von Novomatic sowie Cashpoint und XTiP aus dem Hause Gauselmann. Hinzugesellen sich noch bekannten Namen wie bet365, bet-at-home, Betano, Betway, bwin, Interwetten sowie Tipico, Paddy Power Betfair von Flutter Entertainment, die Kindred Group mit Unibet sowie William Hill. Dem DSWV steht Matthias Dahms als Geschäftsfürher von Merkur Sports & Gaming als Präsident vor.
- Was ist VAUNET und welche Mitglieder sind dem Verband angeschlossen?
Im Verband Privater Medien, genannt VAUNET, sind zahlreiche Medienhäuser Mitglied. Hierunter fallen beispielsweise neben bekannten Unternehmen wie ASTRA Deutschland oder Antenne Bayern auch Burda, Bibel TV oder die Deutsche Telekom und Amazon. Geführt wird VAUNET durch dessen Präsidenten Hans Demmel von der Mediengruppe RTL Deutschland GmbH.
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