Die Gauselmann Gruppe und mit ihr die Gauselmann-Tochter Casino Merkur-Spielotheken GmbH kommen nicht zur Ruhe. Erst vor Kurzem hatte das Landgericht Bielefeld im Sinne des Unternehmens geurteilt und eine Unterlassungsklage vom Bielefelder Fachverband Glücksspielsucht e.V. abgewiesen. In der Klage ging es darum, dass sich spielsüchtige Spieler nicht sperren lassen konnten. Das Landgericht Bielefeld sah dabei keine gesetzliche Regelung, die die Klage des Fachverbandes unterstützt hätte. Dementsprechend wurde die Klage auch abgewiesen. Nun aber hat der Bielefelder Fachverband Glücksspielsucht Berufung gegen das Urteil des Bielefelder Landgerichts eingereicht. Die Posse um Selbstsperren in den Casino Merkur-Spielotheken geht also in eine neue Runde und lässt Gauselmann nun doch nicht zur Ruhe kommen.
Der Wunsch von Spielern sei nachzukommen
Mit einer Berufung beim Gauselmann-Urteil hatte wohl gerade niemand mehr gerechnet. Trotzdem hat der Bielefelder Fachverband Glücksspielsucht e.V. jetzt Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Bielefeld eingelegt. Die Argumentation folgt dabei der gleichen Art und Weise, wie auch schon im Verfahren gegen die Gauselmann-Tochter Casino Merkur-Spielotheken GmbH. Denn der Fachverband will weiter darauf pochen, dass die Casino Merkur-Spielothek GmbH dem Wunsch von Glücksspielsüchtigen nachkommt, und Selbstsperren dieser süchtigen Spieler akzeptiert und auch die Kontrolle durchführt. Dabei geht es dem Fachverband Glücksspielsucht gar nicht mal nur um die Casino Merkur-Spielotheken, sondern um alle Spielhallen. Die Gauselmann-Tochter hatte in diesem Fall einfach nur Pech, dass ein betreffender Glücksspielsüchtiger sich dort sperren lassen wollte. Wobei natürlich ein entsprechendes Urteil auch Auswirkungen auf alle anderen Spielhallen in NRW hätte. So ist es ja aktuell durch das Urteil des Bielefelder Landgerichts auch.
Auch die Beurteilung des Sozialkonzeptes wird angeprangert
In der Berufung wird es aber dann wohl auch um das Sozialkonzept gehen, dass das Landgericht Bielefeld angefordert hatte. Denn dort stand drin, dass die zuständigen Behörden keine Beanstandungen bei den Casino Merkur-Spielotheken sehen, dass das Sozialkonzept nicht den Anforderungen des Glücksspielstaatsvertrages entspreche. Das aber prangert der Fachverband auch an. Denn wie die Neue Westfälische durch ein Schreiben des zuständigen Ordnungsamtes erfahren haben will, entspreche das Sozialkonzept nicht allen Anforderungen. So soll in diesem Schreiben stehen, dass das Sozialkonzept nicht vom zuständigen Ordnungsbeamten akzeptiert worden sein, was der Darstellung der Gauselmann-Rechtsanwälte Brandi und auch der Darstellungen der Casino Merkur-Spielotheken widersprechen würde. Zudem soll in dem besagten Schreiben auch stehen, dass das zuständige Ordnungsamt der Casino Merkur-Spielothek schon im August mitgeteilt haben soll, dass die Mindestanforderungen für das Sozialkonzept nicht erfüllt würden.
Inwieweit dieses Schreiben existiert oder überhaupt seine Richtigkeit hat, kann nicht gesagt werden. Die Richter hatten jedoch einen ganz anderen Eindruck. Zudem ist ja auch nicht klar, ob es sich, falls es wirklich Beanstandungen gegeben hat, überhaupt um Beanstandungen bei der Suchtprävention handelt oder aber in einem anderen Bereich. Und es ist auch nicht ersichtlich, ebenfalls im Falle von Beanstandungen, ob diese dann nicht sofort beseitigt wurden.
Es gibt keine gesetzliche Vorschrift für die Kontrolle – Face-Check kommt aber
Obwohl es noch keine rechtlichen Vorschriften dazu gibt, dass Spielhallen die Pflicht haben, Spieler zu überprüfen, außer im Fall von Zweifel über de Volljährigkeit der Besucher, setzt Gauselmann bis Ende des Jahres auf sein System Face-Check zur Einlasskontrolle. Bis Ende des Jahres sollen nämlich alle Casino Merkur-Spielotheken damit ausgestattet werden. Und damit dürfte dann eine Selbstsperre von Spielsüchtigen gar kein Problem mehr sein. Schließlich würde das dann eine Software überprüfen, ob ein Besucher sich hat sperren lassen oder nicht. Trotzdem ist das gesetzlich keine Pflicht für Spielhallen und die Spielsucht wird es sicherlich auch nicht eindämmen.
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