Deutschland

Sucht- und Drogenbeauftragter Burkhard Blienert fordert einen Paradigmenwechsel in Deutschland bei der Werbung für Glücksspiel, Alkohol und Tabak! (Bildquelle: bundesdrogenbeauftragter.de)

Der Beauftragte für Sucht- und Drogenfragen der Bundesregierung Burkhard Blienert appelliert an die deutsche Politik, Maßnahmen gegen Alkohol, Tabak und Glücksspiel zu ergreifen und dabei den Schutz der Jugend in den Mittelpunkt zu stellen. Im Rahmen des neuen Digitalportals hat der Bundesdrogenbeauftragte darauf hingewiesen, dass die deutschen Gesetze in Bezug auf Suchtmittel sowie Glücksspielformen von Online Casinos bis hin zu Sportwetten zu den lockersten in Europa gehören, was jedes Jahr zu Hunderttausenden von Opfern führt. Der Drogenbeauftragte hat bereits ein erstes Werbeverbot und weitere gezielte Maßnahmen gegen anstößige Kategorien vorgeschlagen. Die Werbeindustrie hat sich hingegen schnell gegen die meisten Vorschläge positioniert und bezweifelt, dass ein gesetzgeberisches Eingreifen notwendig sei.

Glücksspielsucht bleibt ein umstrittenes Thema in Deutschland

Scharfe Kritik an Sportwetten gab es auch von Blienert, der auf einen verbesserten Jugend- und Verbraucherschutz pochte. Der Beauftragte weist darauf hin, dass jeder achte Erwachsene in Deutschland spielsüchtig ist. Er räumte ein, dass die Bundesregierung in dieser Hinsicht das letzte Wort habe, und empfahl ein Verbot jeglicher Sportwettenwerbung vor 21 Uhr sowie entsprechende Einschränkungen für Online Casinos.

Bei dieser Gelegenheit versucht Blienert nicht zum ersten Mal, das Bewusstsein für das Thema Spielsucht zu schärfen. Im September 2022 schloss er sich der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung an und forderte ein Verbot von Glücksspielwerbung in der Öffentlichkeit. Er äußerte sich besorgt über die rasante Zunahme der Werbung für Sportwetten und Glücksspiele, insbesondere im Internet, wo das Risiko der Spielsucht wesentlich höher ist. Wobei deutsche Online Casinos durch den Glücksspielstaatsvertrag strengen Regeln unterliegen und im Grunde dieselben engmaschigen Glücksspielaufsichtssysteme nutzen müssen wie lokale Spielstätten.

Bedeutende Änderungen in Bezug auf die Einschränkung des Glücksspiels würden wahrscheinlich die Mitwirkung der neuen bundesländerübergreifend verantwortlichen Aufsichtsbehörde erfordern. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) konzentriert sich derzeit auf die Erteilung von Lizenzen an vertrauenswürdige Anbieter und die Bekämpfung illegaler Glücksspielangebote. Sobald der anfängliche Ansturm auf den Markt abgewickelt ist, wird sie sich voll und ganz der Durchsetzung der bestehenden Vorschriften widmen können und zweifellos eine wichtige Rolle bei künftigen Gesetzesänderungen spielen.

Hierzu erklärt Burkhard Blienert, der der Sucht- und Drogenbeauftragte der Bundesregierung in einer Pressemeldung: „Mit dem Portal stehen in Zukunft allen die wichtigsten aktuellen Informationen und Zahlen zur Verfügung – unabhängig, übersichtlich und professionell aufbereitet. Denn zu einem wirklichen Paradigmenwechsel gehört eben auch ein transparenter Umgang mit dem Wissen, auf das wir uns stützen.“

Der Staat geht relativ locker mit Suchtgefahren um

Nach Ansicht von Blienert behandeln nur wenige andere europäische Länder Alkohol und Tabak so großzügig wie Deutschland. Jährlich seien 150.000 Todesfälle durch Suchtmittel zu beklagen, und die Auswirkungen auf die Jugend in den Bundesländern würden weiter zunehmen, so Blienert weiter. Der Alkoholkonsum ist in Deutschland derzeit mit 14 Jahren unter elterlicher Aufsicht erlaubt. Blienert forderte umfassende Gegenmaßnahmen für die Alkohol- und Tabakindustrie, beginnend mit einem vernünftigen Jugendschutz und Werbebeschränkungen.

Sein unmittelbares Ziel wäre es, die Werbung im Internet und in den klassischen Medien zumindest zur Hauptsendezeit zu unterbinden, wenn nicht sogar ganz zu verbieten. Außerdem schlägt der Drogenbeauftragte vor, dass die Gewinne aus der Besteuerung von Alkohol und Drogen in Programme zur Suchtprävention sowie für Beratungszwecke fließen sollten. Ähnlich wie es bereits mit der Glücksspielsteuer im Internet passiert, wo auf Online Spielautomaten Steuern zu bezahlen sind und auch auf Pokerspiele.

Auch die ersten Portale haben bereits umfassende Maßnahmen ohne den Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen in die Wege geleitet. Im Vordergrund stehen hierbei jedoch Einschränkungen für Online Casinos und Wettanbieter, die beispielsweise bei Facebook neue Werberegeln zu beachten haben. Im Hinblick auf die Ansichten des Sucht- und Drogenbeauftragten wurden von Seiten der werbetreibenden Industrie bereits Einwände eingebracht, die sich über die Notwendigkeit weiterer Schutzmaßnahmen hinwegsetzen. Alkoholwerbung sei bereits hinreichend eingeschränkt und die Ansprache von Jugendlichen strikt verboten, so das Argument. In keiner der Kategorien seien neue Regelungen erforderlich, da die bestehenden Gesetze bereits solide seien und Selbstregulierungsvorschriften enthielten.

Werbung für Glücksspiel und das Kanalisierungsziel

Um wirklich alle Spieler in Deutschland in legale Bahnen lenken zu können, ist Werbung unvermeidlich. Illegale Glücksspielangebote finden schlussendlich immer einen Weg, im Internet für sich zu werben und haben keine Sanktionen zu befürchten. Ein ausgewogenes Regelwerk ist somit von großer Bedeutung, um am Markt ein hohes Maß an Sicherheit gewährleisten zu können.

Einen ersten Rückschlag musste die Glücksspielaufsichtsbehörde in der Bekämpfung von illegalem Glücksspiel im Internet erst kürzlich hinnehmen. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat eine Sperrungsanordnung gegenüber einem Zugangsvermittler für die Angebote eines ausländischen Glücksspielanbieters abgewiesen und für unrechtmäßig erklärt.

Hier finden Sie den neuen Jahresbericht 2022 des Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen der Bundesregierung Burkhard Blienert im Digitalportal des IFT!

Einen Forschungsbericht zur Glücksspielteilnahme und glücksspielbezogene Probleme in der Bevölkerung und die Ergebnisse des Glücksspiel-Survey 2021 finden Sie hier als PDF!

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