In Norwegen verschärft sich das Vorgehen der Glücksspielaufsicht gegen Online Casinos. Jetzt hat die Behörde Zahlungssperren gegen namhafte Betreiber erlassen.
In Deutschland gibt es seit einigen Monaten eine hitzige Debatte um den neuen Glücksspielstaatsvertrag sowie um den bislang recht reibungslosen Zahlungsverkehr zwischen Online Casinos und Banken. Immer wieder taucht dabei die Forderung durch einige Politiker auf, das Glücksspielmonopol der Länder doch durch Zahlungssperren durchzusetzen und zu schützen. Zum Glück jedoch für alle Kunden ist dies aufgrund der rechtlichen Grauzone zwischen nationalen Gesetzen und der Dienstleistungsfreiheit in der EU momentan kaum umsetzbar. In Norwegen herrscht eine ähnliche Situation, was jedoch die dortige Glücksspielaufsicht nicht davon abhält, nun mit äußerst harten Bandagen gegen die ihrer Meinung nach illegalen Online Casinos im Land vorzugehen. Wie jetzt bekannt wurde, erließ die Behörde Zahlungssperren gegen diverse namhafte Online Casinos großer Betreiber, denen sämtliche Banken Folge leisten müssen.
Banken dürfen keine Zahlungen an Online Casinos namhafter Betreiber in Norwegen ausführen
Bereits seit einiger Zeit geht die Glücksspielbehörde von Norwegen im Land hart gegen die Online Casinos ausländischer Betreiber vor. Zuerst wurden die unbeliebten Netzsperren eingeführt und nun kommen sogar noch Zahlungssperren gegen namhafte Betreiber und deren Plattformen hinzu. Wie die Times of Malta schreibt, sind hiervon neu die Betsson Group, Co-Gaming Ltd, die L & L Europe Players Ltd sowie die Gaming Innovation Group von der Maßnahme betroffen. Bereits einige Wochen zuvor wurden ebenfalls Zahlsperren gegen die Kindred Group und die Lucky Dino Gaming Ltd. erlassen. Hierdurch ist es in Zukunft sämtlichen norwegischen und ausländischen Banken sowie Zahlungsdienstleistern in dem Land untersagt, Transaktionen zwischen den Online Casinos und deren Kunden auszuführen. Dies betrifft natürlich nur Spieler, die in Norwegen über ein Bankkonto verfügen, da die Glücksspielaufsichtsbehörde alle Anbieter ohne Online Casinos Lizenz aus Norwegen als illegal betrachtet.
Interessanterweise begann die norwegische Behörde nicht gerade mit kleinen Fischen, um den Feldzug gegen die unliebsame Konkurrenz für das staatliche Glücksspielmonopol zu starten. Die Betsson Group gehört mit dem namensgleichen Buchmacher sowie NordicBet und Betsafe zu den größten Anbietern von Sportwetten im Internet und besitzt außerdem noch das bekannte Casinoeuro. Die Co-Gaming Ltd ist wiederum eine Tochterfirma von Cherry AB und betreibt in Skandinavien und Europa die bekannten Online Casinos ComeOn, Mobilebet sowie das neue Pay N Play Casino Blitzino für den deutschsprachigen Markt. Die Gaming Innovation Group ist der dritte dicke Fisch und betreibt beispielsweise das Rizk Casino und Guts, während die Kindred Group hinter Unibet, Roxy Palace und 32Red steht. Allein die Tatsache, dass sich die norwegische Glücksspielaufsicht zum Beginn ihrer restriktiven Kampagne gleich vier Schwergewichte ausgesucht hat, lässt vermuten, dass hier ein deutliches Zeichen in der Branche gesetzt werden soll. Zusätzlich verstärkt diesen Eindruck noch der Fakt, dass die Ankündigung der Zahlungssperren ebenfalls an die mga in Malta übermittelt wurde, von der die Betreiber hauptsächlich ihre Online Casino Lizenzen erhielten.
Die Kindred Group hat bereits angekündigt gegen das norwegische Glücksspielgesetz vorgehen zu wollen
Allein in den letzten 12 Monaten erließ die norwegische Glücksspielaufsicht zahlreiche Maßnahmen gegen ausländische Betreiber von Online Casinos. Netzsperren wurden eingerichtet, Werbung stark eingeschränkt und nun auch noch Zahlungsblockaden erlassen. All dies, um das Glücksspielmonopol der beiden einzigen Anbieter im Land mit Lizenzen, Norsk Tipping A S und Norsk Rikstoto, aufrechtzuerhalten. Die Kindred Group wiederum will sich dies nicht gefallen lassen, denn nach ihrer Meinung verstößt die norwegische Glücksspielgesetzgebung gegen die Dienstleistungsfreiheit der EU. Zwar ist Norwegen kein Mitglied der Europäischen Union, doch gehört dieses Land zum Europäischen Wirtschaftsraum und ist über Verträge ebenso an diese so wichtige Regelung gebunden. Genau aus diesem Grund fühlt sich die Kindred Group in ihrem freien Marktzugang eingeschränkt.
Ein weiterer Punkt, den die Kindred Group anführt ist, dass die betroffenen Unternehmen ihren Hauptsitz im Ausland haben und vor dort operieren. Eine Verhinderung der angebotenen Dienstleistungen, dazu gehören eben auch Transaktionen zwischen Anbieter und Kunden, ist eine ungerechte Behandlung und zudem ein massiver Eingriff in die gewährte Dienstleistungsfreiheit. Des Weiteren argumentiert der Glücksspielkonzern, dass es in Norwegen unmöglich ist, eine Online Casino Lizenz zu erhalten, was eine weitere Ungleichbehandlung darstellt. Ob dies zutrifft und ob Norwegen tatsächlich ausländischen Betreibern mit einer Konzession aus einem Mitgliedsstaat der EU Zugang zum eigenen Glücksspielmarkt gestatten muss, wird zuerst das Gericht in Oslo entscheiden müssen. Allerdings ist schon jetzt klar, dass egal wie das Urteil am Ende lauten wird, es wohl schlussendlich durch alle möglichen Instanzen gehen wird. Deshalb ist davon auszugehen, dass erst die Vorlage am Europäischen Gerichtshof, wie bereits in ähnlichen Fällen zuvor, wirklich Klarheit über die Rechtmäßigkeit der Zahlungssperren bringen wird. Bis dahin dürften allerdings wohl noch einige Jahre der Ungewissheit ins Land gehen.
Eine ähnliche Problematik gab es auch in Deutschland bei den Sportwetten. Der Glücksspielstaatsvertrag sah keine Vergabe von Lizenzen an private ausländische Anbieter vor. Der Europäische Gerichtshof sah dies als ungerechtfertigten Eingriff in die Dienstleistungsfreiheit an und erklärte deshalb das Gesetz zum Teil für EU-rechtswidrig. Daran hatte auch die Überarbeitung im 1. Glücksspieländerungsstaatsvertrag nichts geändert, da diese eine Limitierung der Lizenzen vorsah. Da in Norwegen die beiden staatlichen Betreiber selbst Online Casino Spiele und Sportwetten anbieten und bewerben, könnte hier der Europäische Gerichtshof durchaus zu einer ähnlichen Beurteilung kommen.
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