Die Gauselmann Tochter XTiP Sportwetten Shops GmbH reichte Ende Juni beim Verwaltungsgericht in Bremen Beschwerde gegen die aktuellen Regelungen für Wettanbieter und Spielhallen ein. Anlass der Klage waren die überzogenen Restriktionen und existenzbedrohenden Regelungen, welche das Unternehmen dazu veranlassen müsste, zu schließen. Schon im Vorfeld gab es Eilverfahren, um gegen neue Abstandsregelungen und Altersgrenzen vorzugehen. Die ab 1. Juli 2023 geltenden Gesetze sorgten für Unmut und vor allem für Schließungen in der Hansestadt. Das Gauselmann Tochterunternehmen XTiP Sportwetten Shops GmbH wäre ebenfalls von den neusten Regulierungsmaßnahmen betroffen und hätte seine Wettbüros schließen müssen. Um dieser Entwicklung vorzubeugen, hat XTip Verfassungsbeschwerde eingereicht. Mit Erfolg, wie sich aus aktuellen Medienberichten entnehmen lässt.
XTip Verfassungsbeschwerde: Schließung in Bremen erst einmal aufgehoben
Die Gauselmann Tochter XTiP Sportwetten Shops GmbH hat beim Verwaltungsgericht in Bremen gegen das neue Glücksspielgesetz Klage eingereicht. Grundlage für die Klage war die drohende Schließung der drei Sportwettenshops. Wie hätte es zu diesen Schließungen kommen können? Seit dem 1. Juli 2023 gelten in Bremen neue Glücksspielregelungen für den terrestrischen Glücksspielmarkt. Dazu gehören auch die zahlreichen Wettbüros, die sich in der Hansestadt befinden. Demnach dürfen Glücksspieleinrichtungen nicht mehr öffnen, wenn sie beispielsweise den Mindestabstand von 500 Metern zu öffentlichen Einrichtungen wie Schulen unterschreiten. Schon vor der Klage beim Verwaltungsgericht hatte die XTiP Sportwetten Shops GmbH gegen die Versagung des Weiterbetriebs in Bremen geklagt und das mit zunehmendem Erfolg. Denn die drei Bremer Standorte dürfen vorläufig weiterhin öffnen. Das Verwaltungsgericht in Bremen hat die aufschiebende Wirkung der Klage mit einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren veranlasst.
Wie geht es für die Wettbüros nun weiter?
Schon vor gut einem Jahr standen die Wettbüros in Bremen zur Debatte. Damals verlangte Bremens Innensenator Ulrich Mäurer die Schließung aller 32 Sportwettenbüros. Grundlage für diese Äußerung war die Neuregelung des Glücksspielgesetzes. Demnach hätten laut dem Glücksspielstaatsvertrag die Wettanbieter darlegen müssen, woher ihre Gelder für die Geschäftsgründung stammen. Bremen hatte diese Verpflichtung ausgeweitet und eine ähnliche Offenlegung von den Wettvermittlern verlangt. Zum damaligen Zeitpunkt schlossen alle Wettbüros, um eine strafrechtliche Verfolgung zu verhindern. Gauselmann hatte die damaligen Anforderungen erfüllt und lückenlos den rechtmäßigen Betrieb nachweisen können.
Nachdem sich die Lage beruhigte erfolgt, nun die nächste Hürde. Mit der Klage geht die Gauselmann Tochter deutlich gegen die neuen Beschlüsse vor. Laut den Medienberichten habe die Bremische Innenbehörde noch keine über den 30. Juni 2023 hinausgehenden Erlaubnisse erteilt. Aufgrund des aktuellen Beschlusses des Verwaltungsgerichts dürfen die drei Wettbüros der Gauselmann Tochter öffnen.
Wie genau es jetzt für die Glücksspielunternehmen in Bremen weitergeht ist noch nicht ersichtlich. Vieles hängt sicherlich auch von den Entscheidungen des Verwaltungsgerichts ab. Fakt ist jedoch, dass zahlreiche Unternehmen den Standort Bremen schließen müssten. Aktuell geht man davon aus, dass nach den neuen Regelungen lediglich 30 Glücksspielstandorte erhalten bleiben können. Alle anderen Wettbüros und Spielhallen müssten schließen. Nach Schätzungen wären das über 100 Standorte. Mit zu berücksichtigen ist, dass nicht nur die Geschäfte an sich schließen, sondern dass zahlreiche Mitarbeiter dadurch ihre Anstellung verlieren.
Die Gauselmann Gruppe ist mit der Marke XTip seit 2013 auf dem Markt zu finden. Neben einem stationären Angebot hat das Unternehmen für sein Sportwetten auch eine Online-Präsenz aufgebaut. Dort vorzufinden sind unter anderem auch virtuelle Automatenspiele, welche das Angebot der Merkur Casinos ergänzen. Im Jahr 2020 gliederte sich die XTiP Sportwetten Vertrieb GmbH in die Merkur Sportwetten GmbH ein. (Bildquelle: gauselmann.de)
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