Verwaltungsgericht Halle bestätigt Verbot von Online-Lottoanbieter

Illegales öffentliches Glücksspiel in Deutschland: Lottoanbieter scheitert vor dem Verwaltungsgericht Halle mit Eilrechtsschutzverfahren gegen die GGL! (Bildquelle: sachsen-anhalt.de)

Im Zuge eines durch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) angeschobenen Verbots gegenüber einem Online-Lottoanbieter und dessen für deutsche Spieler zugänglichen Echtgeld Spielangebote ist das betroffene Unternehmen in Widerspruch gegangen. Im Rahmen eines laufenden Eilrechtsschutzverfahrens hat der Betreiber mit Sitz auf Malta den Versuch unternommen, vor der 7. Kammer des zuständigen Verwaltungsgerichts Halle in Sachsen-Anhalt gegen diese Untersagung vorzugehen. Im Gegensatz zu den bereits zu Jahresanfang erfolgreichen für ein Unternehmen der Lotteriebranche ausgegangen Eilverfahren mit ähnlichem Gegenstand hat jedoch das sachsen-anhaltische Gericht die angefochtene Untersagungsverfügung am 14. Juni 2023 bestätigt. Schließlich ist es ohne staatliche Erlaubnis nicht zulässige als Veranstalter Glücksspiele anzubieten.

Verwaltungsgericht Halle teilt die Auffassung der GGL

Die für die Regulierung des länderübergreifenden Glücksspielmarktes verantwortliche Aufsichtsbehörde GGL ist seit 1.1.2023 deutschlandweit zuständig und versucht mit staatlichen Vollzugsinstrumenten gegen das illegale Spiel vorzugehen. Um was es auch in diesem Verfahren geht? Die Glücksspielaufsicht hat einen vor dem Verwaltungsgericht Halle einen unmissverständlichen Vorbehalt auf Erlaubniserteilung für das Lottounternehmen vorgebracht. Es wurden laut Pressemitteilung des Gerichts mutmaßlich bereits zwei Genehmigungsverfahren angestrebt, jedoch wurde die Bewilligung einer Online-Glücksspiellizenz durch die Behörde in Halle (Saale) stets abgelehnt.

Dementsprechend folgt das Gericht der Auffassung, dass die zu lizenzierenden Glücksspielangebote sehr wahrscheinlich nicht mit den Glücksspielgesetzen vereinnehmbar sind und lehnt daher den Eilantrag gegen die Untersagung des nicht lizenzierten öffentlich zugänglichen Glücksspiels ab. Damit sind die Webseiten nicht erlaubt und somit deren Angebote in Deutschland illegal. Es bleibt somit für das Unternehmen verboten, seine Lottospiele oder andere Online Casino Echtgeld Glücksspielformen für deutsche Spieler zugänglich zu machen.

In den bereits in erster Instanz für Lotterieunternehmen entschiedenen Gerichtsverfahren ging es nicht um das illegale Glücksspiel im Internet. Die GGL hat vielmehr versucht, Internetdienstleister zu einer Netzsperre der Casino Seiten mit nicht zugelassenen Inhalten zu erwirken, dies ist jedoch bisher gescheitert.

Eilantrag erhält keine Zustimmung

Nicht erlaubtes öffentliches Glücksspiel bleibt in Deutschland illegal. Auch wenn es zur Antragsstellung gekommen ist, um als Online Casino mit deutscher Lizenz legal operieren zu können, ohne gültige Erlaubnis sind etwaige Angebote nicht gestattet. Argumentationen im Hinblick auf EU-Freiheiten für Dienstleitungen hat das Verwaltungsgericht Halle offensichtlich abgeschmettert. Aufgrund der zu prüfenden Spielerschutzbestimmungen sowie einem adäquaten Jugendschutz sieht das Gericht das EU-Recht auf der Seite der deutschen Glücksspielaufsichtsbehörde. Trotzt Lizenzanträgen: Angefochtene GGL Untersagungsverfügung durch den auf Malta lizenzierten Online-Lottoanbieter scheitert vor dem Verwaltungsgerichts Halle.

Mit der Begründung des Urteils ist klar, dass dieses Eilrechtsschutzverfahren im Grunde keine Chance hat, um das Verbot der Glücksspielbehörde GGL auszuhebeln. Ob Sportwetten, Poker oder Online Casino Deutschland – alle Angebote erfordern eine rechtskonforme Erlaubnis der staatlichen Behörde. Die unterstützt das europarechtliche Gesamtbild, da der Jugend- und Spielerschutz sowie auch Anti-Geldwäschepraktiken nach deutscher Rechtsauffassung erst dann greifen können, wenn Glücksspielangebote reguliert und lizenziert sind.

Hinzu kommt, dass sich das Unternehmen zwar offensichtlich regulierungswillig zeigt, da schon zwei Lizenzanträge eingereicht wurden, die behördliche Bestätigung ist jedoch nicht erfolgt. Hierin sieht das VG Halle sich in seiner immer noch anfechtbaren Urteilsfindung umso bestätigt. Schlussendlich wurde in der Vergangenheit schon doppelt geprüft, um dem Eilantragssteller für das Online-Glücksspiel zu erlauben, allerdings wurden offenbar die regulatorischen Vorschriften nicht eingehalten. Damit ist das operative Geschäft im Internet mit einer Ansprache an deutsche Spieler nicht erlaubnisfähig und der Eilantrag in der Folge abzuweisen.

GGL scheitert mit Netzsperren für Online Casinos vor Gericht

Die Glücksspielaufsicht GGL hat mehrere Instrumente zur Verfügung, um gegen illegales Glücksspiel in Deutschland vorzugehen. Erste Verfahren im Hinblick auf IP-Blocking waren nicht erfolgreich, lesen Sie in diesem Artikel mehr zu diesem interessanten Thema.

Das VG Halle argumentiert in seinem Beschluss unter anderem: „Der Erlaubnisvorbehalt sei nach Ansicht des Gerichts mit europarechtlichen Vorschriften vereinbar, weil er den unionsrechtlich legitimen Zielen des Jugend- und Spielerschutzes sowie der Kriminalbekämpfung diene. Die Behörde dürfe hier zu Recht ihre Entscheidung allein darauf stützen, dass die Antragstellerin öffentliches Glücksspiel in Deutschland ohne die erforderliche Erlaubnis veranstalte.“

Quelle: VG Halle, Beschluss vom 14. Juni 2023 – 7 B 133/23 HAL – weitere Info unter: www.sachsen-anhalt.de

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