Ein Thema, welches spaltet: Erst wird gespielt und das Geld verzockt und dann weigern sich die Spieler zu zahlen. Ist das die Schuld der Banken oder ist der Spieler für sich selbst verantwortlich?
Das Glücksspiel im Internet ist in Deutschland generell verboten. Dennoch gibt es natürlich unzählige Online-Casinos, in denen auch deutsche Spieler mitspielen können und sogar Casinos, die mit einer Glücksspiellizenz aus Schleswig-Holstein ausgestattet sind und somit sogar in diesem Bundesland legal betrieben werden können. Für Spieler gibt es also viele Möglichkeiten, um trotzdem im Internet mitzuspielen, was für manche Zocker allerdings nicht so gut ist. Denn auch Spielsüchtige bekommen so problemlos die Möglichkeit immer und überall ihrer Sucht nachzugehen und verzocken dabei nicht selten alles, was sie haben und sogar noch weitaus mehr. So ging es auch einem Spieler, bei dem die Landesbank Berlin vor dem Amtsgericht München nun versucht hatte, die Schulden aus dem Online-Glücksspiel gerichtlich einzutreiben. Das Urteil war für die Landesbank Berlin aber sicherlich eine Überraschung. Die Richter gaben nämlich dem Beklagten Recht und nicht der Bank. Doch was war eigentlich passiert?
Gericht folgt der Argumentation des Beklagten
Der beklagte Spieler hatte im Internet in Online-Casinos mitgespielt und dabei Einzahlungen auf das Casinokonto über seine Kreditkarte laufen lassen. Um das Kreditkartensaldo wieder auszugleichen, sollten Lastschriften von seinem Konto abgehen. Diese konnten allerdings nicht eingelöst werden. Daraufhin schaltete die Berliner Landesbank ein Inkassounternehmen ein, um die Schulden beim Beklagten gerichtlich einzutreiben. Sicherlich ist das ein ganz normales Vorgehen, doch der Beklagte wusste sich zu wehren. Mit der Argumentation, dass die Bank ja schließlich wissentlich und willentlich das unerlaubte und illegale Glücksspiel gefördert habe, hätte demnach niemals eine Forderung bestanden, dass Schulden beglichen werden müssen. Dieses sehr simple Argument beruht aber eben auf gesetzlichen Grundlagen und wurde daher von den Richtern vom Amtsgericht München ebenfalls vertreten. Als Begründung sahen die Richter an, dass einerseits gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag die Vermittlung von Glücksspiel im Internet verboten ist und dass die Bank in diesem Zusammenhang gegen den § 4 Abs. 1 Satz 2 Glücksspielstaatsvertrag verstoßen habe, weil sie Zahlungen im Zusammenhang mit illegalen Glücksspiel genehmigt habe. Für die Richter stand damit fest, dass die Klage nur abgewiesen werden konnte.
Rückforderungen können möglich sein
Das Urteil vom Münchner Amtsgericht könnte aber noch weitere Folgen haben. Denn einerseits können sich Spieler nun darauf berufen, dass die Banken die Zahlung gar nicht hätten anbieten dürfen, was dann eben dazu führt, dass Schulden aus dem Glücksspiel nicht eingetrieben werden können. Andererseits besteht so wahrscheinlich auch die Möglichkeit, bereits beglichene Schulden von den Banken zurückzufordern. Das wäre für viele Casino Spieler sicherlich ein sehr interessanter Aspekt, um tätig zu werden und sich ihr Geld zurückzuholen. Insgesamt ist dieses Urteil für die Verbraucher in jeder Hinsicht positiv. Für die Zahlungsanbieter dürfte dies allerdings sehr ärgerlich sein, vor allem wenn nun eventuell einige Spieler ihr Geld zurückfordern werden.
Der Glücksspielstaatsvertrag muss dringend überarbeitet werden
Für Kenner der Branche ist das Urteil vom Münchner Amtsgericht gerechtfertigt. Ihrer Ansicht nach beteiligen sich die Banken aktiv und wissentlich am illegalen Glücksspiel im Internet, um sich zu bereichern und ihre Gewinne zu maximieren. Allerdings zeigt das Urteil natürlich auch, dass der Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland ganz dringend reformiert werden muss und sich die Bundesländer endlich zusammenschließen müssen, um einen gemeinsamen Konsens zu finden und das Online-Glücksspiel zu kontrollieren. Aber vielleicht hatte sie auch gerade so ein Urteil gebraucht, um die Politiker an ihre Aufgaben zu erinnern. Denn es ist wohl davon auszugehen, dass sicherlich einige Personen aus den Chefetagen der einen oder anderen Bank Druck auf die Politik ausüben werden, damit die Banken am Ende nicht die Zeche zahlen müssen.
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