Pokerstars Strafanzeige

Strafanzeige gegen Pokerstars. Muss das Unternehmen den Spielerinnen und Spielern in Österreich die Verluste in Höhe von 5 Millionen Euro zurückzahlen? (Bildquelle: herbinisaac auf Pixabay)

Der internationale Glücksspielkonzern Pokerstars, der virtuelle Pokerspiele anbietet, gerät im Nachbarland Österreich zunehmend unter Druck. Im Raum steht der Verdacht auf Betrug und Irreführung im Online-Glücksspiel, mit einem gemeldeten Gesamtschaden von 5 Millionen Euro. Die Rechtsanwaltskanzlei Salburg hat mit dem Prozessfinanzierer Padronus eine Strafanzeige gegen Pokerstars bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eingereicht.

Pokerstars ist ein Teil des börsennotierten Konzerns Flutter Entertainment und bietet über seine Plattform virtuelle Poker- und Casinospiele an. Gelauncht wurde die Plattform im Jahr 2001 und entwickelte sich rasch zu einer führenden Adresse für Online-Poker. In Deutschland hat die Plattform mehrere Lizenzen von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder erhalten. Darunter für virtuelle Spielautomaten, also auch für Online-Poker. Diese Lizenzierung gilt allerdings nicht für Österreich, weshalb es am Ende zu der aktuellen Situation kam.

Strafanzeige gegen Pokerstars: Fehlt dem Online Casino die Lizenz?

In den Medien wird zahlreich über die Strafanzeige gegen Pokerstars berichtet. Doch was ist wirklich dran an der Aussage, dass der Anbieter keine Konzession in Österreich hat? Wer in Deutschland das Online Casino Pokerstars aufsucht, bekommt ein breites Angebot an virtuellen Spielautomaten geboten. Auch Pokerspiele sind von Deutschland aus erreichbar. Das sieht in Österreich anders aus. Dort besitzt der Anbieter, der eine Glücksspiellizenz aus Malta besitzt, eine Konzession und darf damit die Spiele auch nicht anbieten oder bewerben. Aber genau das soll laut Padronus passiert sein. Der Prozessfinanzierer Padronus gibt in den Medien an, dass der Anschein erweckt wurde, dass die Angebote des Glücksspielkonzerns in Österreich legal sei.

Demnach wären alle Verluste von Spielerinnen und Spielern rückforderbar. Richard Eibl, Geschäftsführer von Padronus, teilt mit, dass bereits zahlreiche Urteile gegen Pokerstars erwirkt wurden, damit die Mandanten der Kanzlei ihre Verluste zurückerhalten. Der Glücksspielanbieter weigert sich jedoch, diese Urteile anzuerkennen und beruft sich auf das maltesische Gesetz (Bill 55). Dieses schränkt die Vollstreckung ausländischer Urteile gegen Glücksspielangelegenheiten ein.

Pokerstars erhält in Österreich Strafanzeige.

Die Strafanzeige gegen Pokerstars hat auch Auswirkungen auf bekannte Pokerspieler wie Fedor Holz, Matthias Eibinger oder Jessica Teusl. Denn sollte Pokerstars Insolvenz anmelden, könnten auch die Gewinner dieser Spieler zurückgefordert werden. (Bildquelle: Flutter Entertainment)

Gerichtsurteile zugunsten der Spieler – diese bleiben ohne Wirkung

Die Strafanzeige gegen Pokerstars hat weitreichende Folgen für den Konzern und die Spielerinnen und Spieler. Obwohl die österreichischen Gerichte den Spielern von Pokerstars recht geben, bleiben diese in der Praxis oft auf ihren Forderungen sitzen. Denn die Regelung „Bill 55“ mit dem Artikel 56A im Gaming Act schützt Lizenzbesitzer aus Malta vor der Vollstreckung ausländischer Urteile. Besonders bizarr in dieser Sache ist, dass der Oberste Gerichtshof (OGH) 2024 entschieden hat, dass Anbieter wie Pokerstars sogar bereits gezahlte Gewinne zurückverlangen dürfen, da die Verträge mit österreichischen Spielern nichtig sind. Eine Patt-Situation, wenn man bedenkt, dass die Verluste der Spielerinnen und Spieler bei 5 Millionen Euro liegen sollen.

Ein Gutachten des Strafverteidigers Prof. Dr. Norbert Wess unterstützt die Anzeige gegen den Glücksspielanbieter. Laut der Einschätzung nach könnte das Verhalten den Tatbestand der Täuschung (§ 108 StGB) und des Betrugs (§ 146 StGB) erfüllen.Besonders kritisiert wird die irreführende Außendarstellung, die bei Spielerinnen und Spielern den Anschein erweckt, dass die Angebote in Österreich legal seien.

Wie es in dieser Angelegenheit weitergeht, bleibt abzuwarten. Die Anzeige löst aktuell ein Vorverfahren aus. Denn die WKStA prüft aktuell, ob ein Anfangsverdacht auf Täuschung und Betrug besteht. Sollte sich dieser Verdacht bestätigen, kann es zu einem Strafverfahren gegen die Verantwortlichen kommen. Für das Glücksspielunternehmen bedeutet das vor allem ein finanzieller Schaden. Auch das Image des Anbieters könnte unter dem weiteren Verfahren leiden.

Richard Eibl, Geschäftsführer von Padronus, sagt zu dem Thema: “Der Gesamtschaden der Mandanten beträgt insgesamt über 5 Millionen Euro, weshalb die WKStA statt der Staatsanwaltschaft Wien zuständig ist.”

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