OVG Sachsen Anhalt stärk Spielerschutz

Baldiges Werbeverbot für Glücksspiel? Das OVG Sachsen-Anhalt bestärkt mit neuem Urteil den Spielerschutz. (Bildquelle: rcphotostock auf Canva)

Ist der neuste Beschluss des OVG Sachsen-Anhalt der Anstoß für das Werbeverbot in Deutschland? Wenn man den Beschluss des Gerichts vom 15. Juni 2023 liest, könnte man fast überzeugt sein, dass die zahlreichen Anträge auf Rechtsschutz, welche Glücksspielbetreiber bei Gericht einreichten, keine Wirkung erzielten. Doch ganz so ist es nicht, auch wenn die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) in Teilen Recht erhielt. Dreh- und Angelpunkt des Gerichtsentscheids waren die Nebenbestimmungen, die sich vor allem auf das Werbeverbot bezogen. Betreibern virtueller Automatenspiele und Online-Poker gingen in mehreren Eilverfahren gegen diese Bestimmungen vor und forderten Rechtsschutz. Laut der Pressemitteilung der Justizstelle erhalten Glücksspielbetreiber diesen Rechtsschutz teilweise, wobei die Anträge abgelehnt wurden. Damit unterstützt das Gericht den Spielerschutz in Deutschland!

Gerichtsurteil stärkt Spielerschutz in Deutschland

Wie geht es in Deutschland mit der Glücksspielwerbung weiter? Eine Frage, die sich vermutlich zahlreiche Betreiber von Online Casinos und Online Poker Angebote stellen. Die eingangs beschriebenen Nebenbestimmungen beziehen sich auf die Werbemöglichkeiten der Glücksspielbetreiber, welche massive Einschränkungen unterliegen. In einem im Mai angesetzten Eilrechtsschutzverfahren wurde der GGL (Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder) Recht zugesprochen. Das Urteil hebelte damit die erste Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Halle an der Saale aus und stellte die Rechtmäßigkeit der Vorgaben zur Werbung wieder her. Im Fokus des Gerichtsurteils stand im Mai das Verbot von Affiliate-Marketing, wenn der Webauftritt eine gleichzeitige Verlinkung auf unerlaubte Glücksspielseiten besitzt. Das lässt den Schluss zu, dass Unternehmen der Glücksspielbranche das Affiliate-Marketing nur bedingt nutzen können, da sie sehr genau prüfen müssten, ob die Webseite gleichzeitig illegale Glücksspielangebote unterstützt. Das Oberverwaltungsgericht stellte damals fest, dass es sich bei Affiliates, die auf Internetseiten unerlaubter Glücksspiele verlinken, um illegale Glücksspielangebote handelt. In unserem Artikel „OVG Sachsen-Anhalt entscheidet: Wie geht es mit der Werbung für Glücksspiel weiter?“, erfahren Sie mehr.

Die zahlreichen Nebenbestimmungen, die sich nicht nur auf Internetwerbemaßnahmen beziehen, sondern auch Dauerwerbesendungen einschließen, sind ein massiver Eingriff in das Marketing der Glücksspielbetreiber. Eilanträge auf Rechtsschutz sollten die Glücksspielunternehmen schützen. Jedoch entschied der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts, dass nur einzelne Regelungen wiederhergestellt werden, die Anträge der Betreiber von virtuellen Spielautomaten und Online Poker jedoch abgelehnt werden.

Nebenbestimmungen sind rechtskräftig

Der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat hinsichtlich der Beschwerde der GGL den Beschluss des Verwaltungsgerichts geändert. Daraufhin werden nur einzelne Regelungen wiederhergestellt und die Anträge der seriösen Online Casino und Online Poker Betreiber abgelehnt. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Nebenbestimmungen seien formell nicht zu beanstanden und ausreichend begründet. Demnach fallen die im Verfahren zum Rechtsschutz gebotenen Interessenabwägungen zu Lasten der Glücksspielbetreiber. Das Gericht gibt zu bedenken, dass nach formeller Prüfung die meisten Nebenbestimmungen rechtskräftig seien. Was heißt das nun alles für die Glücksspielindustrie? Der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts erläutert in seinem Urteil, dass die Verbote von Dauerwerbesendungen, der Werbung für unentgeltliche Online Casino Spiele und virtuelle Automatenspiele, der Werbung durch Streamer sowie der Affiliate-Werbung und das Influencer-Marketing für rechtlich zulässig erachtet werden kann.

Die Regelungen seien wirkungsvoll und sinnvoll, um den Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags nachzukommen. Öffentliche Werbung (Plakatwerbung und Werbung an Litfaßsäulen) sei laut dem Gerichtsurteil jedoch weiterhin erlaubt und nicht von dem Verbot betroffen. Der Jugendschutz kann durch zeitliche Begrenzungen ermöglicht werden, was jedoch nur bei digitaler Werbung wirklich umzusetzen ist. Die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts sind rechtskräftig, was ein Nachteil für die Glücksspielveranstalter ist.

OVB Sachsen-Anhalt gibt GGL recht für Nebenbestimmungen.

Die Nebenbestimmungen zum Thema Werbung sollen den Spielerschutz unterstützen und die Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags 2021 einhalten. Jedoch stellen Sie für Glücksspielbetreiber ein Problem dar, da zahlreiche Werbemittel damit untersagt werden. (Bildquelle: OmarmedinaFilmsauf Pixabay)

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