Novomatic und Strache

Gegen die Mitte August vollzogenen Razzien gegen Novomatic und FPÖ-Politiker Heinz-Christian Strache haben beide Parteien nun vor Gericht Beschwerde eingelegt. (Bild von Ivana Divišová auf Pixabay)

Waren die Razzien gegen Novomatic und mehrere FPÖ-Politiker rechtens oder nicht? Dieser Frage werden schon bald die Staatsanwaltschaften und womöglich Gerichte nachgehen müssen. Wie jetzt bekannt wurde, haben sowohl Novomatic wie auch der ehemalige Vizekanzler Heinz-Christian Strache nun Beschwerde gegen die Hausdurchsuchungen eingelegt.

Novomatic und Strache wehren sich mit einer Beschwerde

Razzien dienen immer dem Ziel, mögliche Beweise in Ermittlungen zu sichern, bevor diese womöglich verschwinden. Allerdings müssen diese Hausdurchsuchungen, wie im Fall gegen Novomatic und mehrere FPÖ-Politiker, verhältnismäßig sein und der zugrunde liegende Verdacht diese Maßnahme rechtfertigen. Genau diesen jedoch erkennen sowohl der Glücksspielkonzern und Hersteller der bekannten Novoline Spielautomaten sowie Heinz-Christian Strache von der FPÖ nicht. Beide haben deshalb nun über ihre Anwälte Beschwerde gegen die Razzien Mitte August eingelegt, bei denen zahlreiche Datenträger und Handys für eine Auswertung beschlagnahmt wurden. Bei Novomatic betraf dies sowohl den amtierenden CEO des Glücksspielkonzerns Harald Neumann sowie den Firmengründer Johann F. Graf. Aufseiten der FPÖ gab es zum einen wiederum Hausdurchsuchungen bei Heinz-Christian Strache und Johann Gudenus, die beide über das Ibiza-Video stolperten. Zum anderen betrafen dies auch den ehemaligen Staatssekretär im Bundesfinanzministerium Hubert Fuchs sowie Peter Sidlo, dessen Berufung in den Vorstand der CASAG Gegenstand von Ermittlungen ist.

Sowohl Novomatic wie auch Heinz-Christian Strache halten die Razzien für nicht rechtens, da die in der anonymen Anzeige vorgebrachten Beschuldigungen ihrer Meinung nach nicht zutreffend sind. Strache selbst forderte sogar ein Ende der Ermittlungen vonseiten der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Die Beschwerde reichte dieser vor dem Oberlandgericht Wien über seinen Anwalt ein, der in seinem Schreiben als Begründung mit einer Rechtsverletzung argumentierte. Weiterhin sah der Anwalt von Strache keine belastbaren Indizien gegen seinen Mandaten, welche die Vermutung einer begangenen Straftat begründen würden. Deshalb hätte die Razzia gegen Strache nicht bewilligt werden dürfen. Hierbei richtet sich der Vorwurf weniger gegen die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, sondern vielmehr gegen den Richter, der die Hausdurchsuchungen bewilligt hatte. Weiterhin führte der Anwalt von Strache aus, dass seiner Meinung nach die vorgebrachten Anschuldigen in der anonymen Anzeige wenig plausibel wären. Dies jedoch muss zuerst einmal das Gericht beurteilen.

Eine kleine Niederlage musste Heinz-Christian Strache allerdings vorerst in Hamburg in Deutschland hinnehmen. Die Generalstaatsanwaltschaft der Stadt hatte nun bekannt gegeben, dass die Ermittlungen gegen den „Spiegel“ eingestellt wurden. Strache hatte Anzeige erstattet gegen alle Personen, die mit der Herstellung sowie der Verbreitung des Ibiza-Videos zu tun hatten. Die Generalstaatsanwaltschaft in Hamburg sah allerdings keinen begründeten Tatverdacht und stellte das Verfahren ein. Dagegen hat Strache nun ebenfalls Beschwerde eingelegt. Zusätzlich ist noch eine weitere Anzeige von ihm gegen die Süddeutsche Zeitung in München anhängig. Hier ist allerdings noch nicht entschieden worden, ob Ermittlungen eingeleitet werden oder es ebenso zu einer Einstellung kommen wird.

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