Novomatic Schenkungen

Weitere Details zu den Schenkungen von Novomatic Gründer Johann F. Graf zeigen, dass diese an Harald Neumann und andere Personen noch umfangreicher waren. Bildquelle: pixabay by geralt)

Am 4. Juni soll es endlich losgehen mit dem groß angelegten Untersuchungsausschuss im österreichischen Parlament. Die Abgeordneten hoffen mit diesem Schritt endlich ein wenig Licht ins Dunkel um den Skandal rund um Novomatic, CASAG und die FPÖ zu bringen. Mit einem schnellen Ergebnis ist jedoch nicht zu rechnen, schließlich füllen allein die Akten zu sämtlichen Vorfällen und Entdeckungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft mittlerweile wohl ganze Schränke. Wie es nun scheint, dürfte dieser Berg bis zur ersten Sitzung Anfang Juni sogar noch deutlich anwachsen, denn nun sind wieder neue Informationen aufgetaucht, aus denen sich wieder einmal brisante Fragen ergeben. Es geht um unzählige Schenkungen, die der Gründer von Novomatic, Johann F. Graf, in den letzten Jahren aus seinem Privatvermögen diversen Personen hat zukommen lassen. Einer davon war Harald Neumann, der ehemalige CEO des Spielautomatenherstellers, der gleich mindestens zweimal eine Million Euro erhielt.

Insgesamt rund 160 Schenkungen vom Novomatic Gründer liegen mittlerweile auf dem Tisch

Vor wenigen Tagen erst wurde bekannt, dass der Gründer von Novomatic eine ziemlich soziale Ader zu haben scheint, immerhin wurde den österreichischen Medien eine Liste mit 36 Schenkungen zugespielt. Prominentester Name und den Beglückten war hierbei Harald Neumann, der noch in seiner Zeit als CEO des Glücksspielkonzerns gleich zweimal von Johann F. Graf aus seinem versteuerten Privatvermögen bedacht wurde. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der brisanten Informationen war nur klar, dass die Mindestsumme der Schenkungen des Gründers von Novomatic mindestens 100.000 Euro pro Zahlung betragen haben müssen. Unter dieser Summe lief es beim zweitreichsten Österreich einfach nicht. Wie der Standard nun jedoch vermeldet, gibt es hierzu neue Informationen. So soll laut dem Nachrichtenmagazin der damalige CEO Harald Neumann nicht die Mindestsumme erhalten haben, sondern gleich zweimal eine Million Euro, die neben seinem ohnehin schon üppigen Gehalt zusätzlich auf seinem Bankkonto landeten.

In diesem Zusammenhang wurde ebenfalls bekannt, dass es bei Weitem nicht nur 36 Schenkungen durch den Gründer von Novomatic gab, sondern rund 160. Beglückt wurden dabei zahlreiche Familienmitglieder des Milliardärs, sowie Mitarbeiter des Glücksspielkonzerns und viele Frauen von hochrangigen Funktionären, die beispielsweise Aufsichtsratsposten innehatten. Namen nannte der Standard zwar nicht, doch es soll neben Harald Neumann darunter mindestens eine Frau eines Managers sein, der mittlerweile bei Admiral Sportwetten im Aufsichtsrat sitzt. Ebenso soll eine weitere Frau auf der Liste geben, die nicht nur mit Johann F. Graf verwandt ist, sondern pikanterweise auch im Kabinett von Nehammer arbeitet, dem Innenminister von Österreich. Harald Neumann äußerte sich mittlerweile selbst zu den Schenkungen, der im Zuge des Skandals rund um Novomatic, CASAG und FPÖ angeblich aus privaten Gründen beim Novoline Spielautomatenhersteller als Geschäftsführer zurücktrat. Über seinen Anwalt Norbert Wess lies er ausrichten, dass es sich bei den Zahlungen um eine rein private Sache handeln würde, und zwar nur zwischen ihm und Johann F. Graf.

Bislang ergeben sich gewisse Merkwürdigkeiten aus den Schenkungen des Gründers von Novomatic, die zwar keinen Beweis einer Korruption darstellen, aber durchaus Fragen aufwerfen:

  • Warum erhält der Geschäftsführer des Unternehmens Harald Neumann von Johann F. Graf gleich zwei Millionen Euro privat, obwohl dieser bereits Gehalt bezieht?
  • Stehen diese Zahlungen an den ehemaligen CEO in Zusammenhang mit dem Vorwurf der WKStA, dass der Glücksspielkonzern unbedingt eine Online Casino Lizenz in Österreich wollte?
  • Handelt es sich hierbei womöglich um eine Bonuszahlung an der Steuer vorbei?
  • Warum schenkte der Gründer von Novomatic hohe Summen an Frauen von Aufsichtsratsmitgliedern des eigenen Unternehmens und nicht direkt an die Aufsichtsräte?
  • Handelte es sich hierbei womöglich ebenfalls um Zahlungen für erbrachte Leistungen oder sollten diese womöglich sogar weitergereicht werden?

Die WKStA muss all diesen Fragen auf den Grund gehen

Österreich ist eines der wenigen Länder, in den anders als beispielsweise in Deutschland Schenkungen nicht versteuert werden müssen. Was im ersten Augenblick wie eine gute Sache für einfache Bürger klingt, wenn Eltern beispielsweise ihren Kindern etwas Gutes tun wollen, entpuppt sich jedoch bei genauerer Betrachtung als Einfallstor für potenzielle Korruption. Im Falle der Schenkungen des Gründers von Novomatic muss nun die WKStA genau diesem Problem nachgehen und herausfinden, ob hier tatsächlich alles mit rechten Dingen zuging. Gerade die Zahlungen an einen Geschäftsführer sowie an Ehe- und Lebenspartner von Aufsichtsräten machen hier stutzig. Allzu viel sollte jedoch von den Ermittlern nicht erwartet werden, denn zu beweisen, dass den Zahlungen auch tatsächlich Gegenleistungen vorangingen, dürfte äußerst schwierig werden. Hier müssten schon handfeste Beweise wie Dokumente sowie Chatprotokolle oder anderweitige, nachvollziehbare Kommunikation zwischen den Beteiligten gefunden werden, was jedoch illusorisch erscheint. Allerdings reiht sich dieser Fakt nahtlos in die ganzen Ungereimtheiten ein, die seit dem Ibiza-Video als Auslöser bislang ans Licht kamen.

Trotz der schwierigen Ausgangslage ermittelt natürlich die WKStA in diesem Zusammenhang wegen Korruption sowie wegen möglicher Abgabenhinterziehung weiter. Erste Ergebnisse hierzu dürften dann bereits am 4. Juni im Untersuchungsausschuss den Mitgliedern vorgelegt werden. Hierbei kann Novomatic und Johann F. Graf nur hoffen, dass nicht wieder brisante Informationen, die eigentlich bei der WKStA als Verschlusssache geführt werden, einmal mehr den Weg in die Medien finden. Schon zuvor bezeichnete der Anwalt des Gründers von Novomatic es als Skandal, dass die Liste mit den Schenkungen überhaupt in die Öffentlichkeit gelangte. Wie die Tiroler Tageszeitung hierzu ausführt, wollte dieser sogar bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft erreichen, dass dieses Thema aus dem Ermittlungsakt entfernt wird. Wenn dies nicht möglich wäre, hätte die Behörde zumindest sämtliche Namen und personenbezogenen Informationen schwärzen sollen. Dies lehnte jedoch die WKStA ab und so ist wohl auch in Zukunft damit zu rechnen, dass neue brisante Details über das Gebaren von Novomatic und seines Gründers der Öffentlichkeit zugänglich werden.

Der Antrag des Anwalts von Johann F. Graf stammte laut der Tiroler Tageszeitung vom 22. April. Die WKSta lehnte diesen jedoch aus mehreren Gründen ab. Zum einen vermuten die Ermittler, dass es sich nicht um Schenkungen des Novomatic Gründers handeln würde, sondern vielmehr könnten dies Zuwendungen in Form eines Bonus sein. Die Deklarierung als Schenkung hätte in dem Fall nur der Verschleierung gedient. Zum anderen geht die WKStA der Frage nach, ob die Zahlungen beispielsweise an die Partner von Aufsichtsräten und anderen Personen womöglich weitergeleitet werden sollten und der Bestechung dienten. Vor diesem Hintergrund verneinte die Behörde den Antrag des Anwalts von Johann F. Graf, der das ganze als reine Privatsache seines Mandanten abtun wollte.

Wenn Glücksspielkonzerne parlamentarische Anfragen beantworten helfen

Ein weiteres fragwürdiges Detail aus dem Wust aus neuen Informationen rund um Novomatic betrifft zwar nicht die Schenkungen des Gründers, wirft jedoch ebenfalls Fragen auf. Wie jetzt bekannt wurde, gab es in der Vergangenheit eine Kommunikation über einen Chat zwischen einer nicht näher genannten Mitarbeiterin im Finanzministerium und dem damaligen CEO Harald Neumann. Dieser bot Hilfe bei der Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage an, die vom damaligen Abgeordneten Peter Pilz stammte. Die Mitarbeiterin bejahte schließlich ihr Interesse an dieser Hilfeleistung. Einige Tage später wiederum wurde es dann konkret und Harald Neumann erkundigte sich bei ihr, ob es den vorangehen würde. Daraufhin bat die Mitarbeiterin im Finanzministerium den Geschäftsführer des Glücksspielkonzerns, ob dieser nicht einige Antworten auf die gestellten Fragen aus der Parlamentarischen Anfrage senden könne. Salopp beantwortete er dies mit einem Ja und erklärte, dass ein Rechtsanwalt von Novomatic dies übernehmen würde. Hieraus könne sie dann sich selbst aussuchen, welche Teile sie verwenden möchte.

Dieser Vorgang wirft wie die Schenkungen ebenfalls kein positives Licht auf Novomatic, allerdings ebenso wenig auf das Finanzministerium. Letzteres hielt sich auf Anfrage zu dem Vorfall äußerst bedeckt und erklärte, dass kein Kommentar zu einer Kommunikation abgegeben werden kann, die dem Ministerium nicht bekannt ist. Bekannt ist ihnen hingegen nur, dass die Parlamentarische Anfrage von Peter Pilz im Jahr 2017 ordnungsgemäß beantwortet wurde.

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