Novomatic Klage gegen Krismer

Auch in der zweiten Instanz vor dem Oberlandesgericht Wien wurde die Klage vom Glücksspielkonzern Novomatic gegen Helga Krismer von den Grünen abgewiesen. (Bilsquelle: pixabay by geralt)

Wenn es in Österreich eine Partei gibt, die Novomatic im Heimatland seit Jahren das Leben schwer macht, dann sind dies die Damen und Herren von den Grünen. Denen ist nämlich seit jeher das Glücksspiel und im ganz Besonderen die Spielautomaten ein großer Dorn im Auge. In dieser mehr als ein Jahrzehnt umfassenden Fehde waren es vor allem die Grünen, die es fertigbrachten, dass in einigen Bundesländern wie in Wien tatsächlich das sogenannte „Kleine Glücksspiel“ verboten wurde und somit Novomatic einiger lukrativer Einnahmequellen beraubt wurde. Vor diesem Hintergrund ist es wenig verwunderlich, dass sich beide Seiten oftmals gegenseitig vor Gericht brachten und mit Prozessen überzogen. Im neusten Fall ging es um eine Klage von Novomatic gegen Helga Krismer, die Chefin der Grünen in Niederösterreich, die jedoch nun auch vor der zweiten Instanz, dem Oberlandesgericht Wien, scheiterte. Die Richter wiesen diese, wie bereits die Vorinstanz, ebenfalls ab.

Die Vorgeschichte mit dem Glücksspiellehrgang

Helga Krismer gehört zu den schärfsten Kritikern des österreichischen Glücksspielkonzerns Novomatic und füllt mittlerweile die großen Fußstapfen der ehemaligen Chefin der Grünen Ewa Glawischnig in diesem Punkt hervorragend aus. Bis zu ihrem überraschenden Wechsel zum Novoline Spielautomatenhersteller, der ihr bis heute nicht von einigen ehemaligen Parteikollegen verziehen wird, duellierte sie sich ebenfalls öfters mit dem Unternehmen. Dass auch Helga Krismer eines Tages genauso die Fronten wechseln könnte, wie zuvor Ewa Glawischnig, ist zwar nicht ausgeschlossen, aber eher unwahrscheinlich. Dagegen spricht, dass Novomatic erst im vergangenen Jahr eine Klage gegen Krismer einbrachte, weil dem Glücksspielkonzern eine bestimmte Aussage der Politikerin überhaupt nicht gefiel.

Ende Januar 2019 erklärte Helga Krismer in einer Pressemitteilung folgendes: „Wenn Unternehmen wie die Novomatic AG Schulungen ihrer MitarbeiterInnen benötigten, dann mögen sie es ohne Steuergeld selbst organisieren.“ Die Politikerin bezog sich hierbei auf einen angebotenen Kurs an der Donau-Universität Krems mit dem Namen Leisure, Entertainment and Gaming Business Management. Die Kritik an dieser Aussage vonseiten des direkt angesprochenen Glücksspielkonzerns ließ nicht lange auf sich warten. Ersten würde gerade dieser Lehrgang dem Spielerschutz dienen und zweitens würden sämtliche Kursteilnehmer eine Gebühr in Höhe von mehreren Tausend Euros selbst bezahlen. So die Argumentation des Spielautomatenherstellers.

Wie immer bei den Grünen und ihrer Kritik am Glücksspiel im Allgemeinen, durfte natürlich bei der Auseinandersetzung ebenfalls das Thema Spielsucht vonseiten der Politikerin nicht fehlen. So führte Krismer in ihrer Kritik weiter aus: „Ein derartiger Lehrgang in Niederösterreich ist nicht im Sinne der SteuerzahlerInnen, denn mit dieser Lehre ernten wir nur noch mehr Leid und Gewalt durch die Sucht Glücksspiel.“

Novomatic Klage gegen Helga Krismer erneut abgewiesen

Bekanntlich mag es der österreichische Glücksspielkonzern überhaupt nicht, wenn das eigene Image von außen angekratzt wird, was schon viele Kritiker des Unternehmens in der Vergangenheit feststellen durften. Deshalb war es ebenso wenig überraschend, dass schon bald nach der Kritik Novomatic eine Klage gegen Krismer vor dem Amtsgericht Wien einbrachte. Der Vorwurf gegen die Politikerin der Gründen lautete, dass deren getätigte Aussagen über den Konzern sowie den Lehrgang an der Donau-Universität Krems nicht der Wahrheit entsprächen. Dies allerdings sah das Amtsgericht in Wien anders, wies die Klage von Novomatic gegen Krismer ab und der Novoline Spielautomatenhersteller zog vor die nächste Instanz. Viel geholfen hat dies jedoch dem Glücksspielkonzern nicht, denn nun wies auch das Oberlandesgericht Wien die Klage von Novomatic gegen Helga Krismer ebenfalls ab. Gegenüber der österreichischen Presse erklärte deshalb Peter Zöchbauer, der Anwalt des Unternehmens, dass es wohl keine nächste Runde im Prozess geben wird. Er empfahl, Novomatic die ganze Geschichte auf sich beruhen zu lassen und nicht vor den Obersten Gerichtshof zu ziehen. Wahrscheinlich wären hier die Erfolgsaussichten ebenfalls nahezu aussichtslos.

Erhellend ist hierbei, warum auch das Oberlandesgericht Wien die Klage von Novomatic gegen Krismer abgewiesen hatte. Die Justiz kam nämlich wie die bereits in der Vorinstanz zu dem Schluss, dass die Aussagen der Grünen-Chefin von Niederösterreich von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Problematik rund ums Glücksspiel und dem Fakt, dass eine von Steuergeldern unterstützte Universität einen Glücksspiellehrgang anbietet, sind die von ihr getroffenen Aussagen zulässig. Zusätzlich wischte das Oberlandesgericht den Vorwurf von Novomatic, dass die Kritik von Krismer nicht nicht korrekt wäre, vom Tisch. Vielmehr würden die getroffenen Aussagen der Wahrheit entsprechen, was als deutlich Ohrfeige gegen Glücksspielkonzern gewertet werden kann.

Interessant an der ganzen Geschichte war weniger der Grund für die Klage von Novomatic gegen Krismer, sondern der Zeitpunkt, wann diese eingereicht wurde. Nach der Kritik der Politikerin Ende Januar 2019, ließ sich der Novoline Spielautomatenhersteller bis Ende September Zeit, diese einzureichen. Spekuliert werden kann hier darüber, ob diese Klage mit äußerst geringen Erfolgsaussichten wohl eher als Retourkutsche gedacht war. Anfang September hatte nämlich Helga Krsimer zusammen mit Parteikollege Ellensohn brisante Dokumente aus den Jahren 2005 und 2006 vom damaligen Lobbyisten Peter Hochegger in einer Pressekonferenz publik gemacht. In den Dokumenten wurde eine Strategie skizziert, wie der Glücksspielkonzern am besten Einfluss auf die Politik und die Öffentlichkeit zum eigenen Vorteil nehmen könnte und wie mit Kritiker umgegangen werden sollte.

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