
Spielhallen stehen im Fokus des neuen Glücksspielgesetzes
Gesetzeslücken sollen geschlossen werden, die Suchtprävention soll gesteigert werden, illegales Glücksspiel soll besser bekämpft werden und generell soll die Normierung des Glücksspiels in Niedersachsen mit den besagten Änderungen deutlich verbessert werden. Das hört sich ja an sich nicht schlecht an und hat vielleicht n der Theorie auch eine gewisse Daseinsberechtigung. Doch in der Praxis wird man mit dem neuen Glücksspielgesetz wahrscheinlich nicht alle Ziele erreichen können. Zumal die Änderungen im Gesetz auch einige Nachteile mit sich bringen, die scheinbar überhaupt nicht berücksichtigt wurden. Zum einen sind Spielhallen die Spielstätten, die im größten Maß davon betroffen sein werden. Dabei sind Spielsüchtige ja nicht gleichzeitig auch immer Automatenspieler. Dazu hat das Land Niedersachsen wohl auch nicht bedacht, dass die Kommunen mit Einbußen im Haushalt rechnen müssen und es zudem auch noch viele Menschen geben wird, die aufgrund dieses Gesetzes arbeitslos werden. Und, was vielleicht sogar noch schwerer wiegt, dieses Gesetz verstößt gegen EU-Recht und sogar gegen die Verfassung. Das scheint aber insgesamt den Politikern egal zu sein.
Losverfahren gesetzlich festgeschrieben
Welche Spielhalle schließen muss, das entscheidet nach dem neuen niedersächsischen Glücksspielgesetz das Los. Dennoch wird mindestens die Hälfte der rund 1.900 Spielhallen schließen müssen, damit das Mindestabstandsgesetz eingehalten werden kann. Zudem dürfen auch keine Mehrfachkonzessionen mehr erteilt werden. Und die Kommunen selbst haben ja auch noch Möglichkeiten, ihre Entscheidung gegen die Spielhallen scharf auszulegen oder eben locker.
In Emden beispielsweise werden so zum 1. Juli zwölf der 23 Spielhallen aufgrund des Mindestabstandes von 100 Metern schließen müssen. Neuansiedlungen von Spielhallen sind so natürlich auch vollkommen ausgeschlossen, was wiederum das EU-Recht auf Dienstleistungsfreiheit einschränkt. Sicherlich wird es daher in Emden auch Klagen gegen die Stadt geben, so wie es im Emsland in vielen Kommunen der Fall ist.
Eine Konzession erlaubt zwölf Glücksspielgeräte
Mehrfachkonzessionen sind nach dem neuen Glücksspielgesetz in Niedersachsen untersagt. Das bedeutet, dass nicht mehr als zwölf Spielgeräte betrieben werden dürfen. Das bringt zusätzlich zum Mindestabstand beispielsweise im Emsland große Probleme. Denn dort rechnet man aufgrund des Losverfahrens und auch der Konzessionsbeeinträchtigung damit, dass viel Spielhallen gegen die Bescheide der Kommunen klagen werden. Diese Bescheide sind wohl auch schon bei den betroffenen Spielhallen angekommen und daher wird man wohl davon ausgehen können, dass sicherlich schon Klagen im Anflug sind. Schließlich tritt das neue Gesetz ja schon in ein paar Wochen in Kraft. Und bis dahin werden sich viele unterlegene Spielhallenbetreiber bestimmt nicht aufgeben und weiter für ihre Unternehmen kämpfen.






























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