Lootboxen

Landesregierung in Niedersachsen meldet sich zu Wort. Lootboxen sollen eine strengere Regulierung erhalten. (Bildquelle: FRM-Design auf Freepik)

Gehören Lootboxen nun mit zum Glücksspiel oder nicht? Diese Frage schwebt über der iGaming Branche zu der auch zahlreiche Videospiele für Jugendliche gehören.  Die Landesregierung Niedersachsen will Lootboxen und die Regelungen dazu verschärfen. Schon lange besteht der Verdacht, dass Lootboxen das Glücksspielsucht-Risiko erhöhen. Dieser Meinung ist auch die rot-grüne Landesregierung in Niedersachsen und wünscht sich jetzt eine verschärfte Regelung zum Thema Lootboxen in Videospielen für Jugendliche. Demnach müssten diese Bonusboxen, welche mit Geldinvestment erworben werden können, zu den glücksspielähnlichen Inhalten gezählt werden.

Landesregierung Niedersachsen: Lootboxen müssen reguliert werden!

Bevor wir näher auf die Wünsche der Landesregierung in Niedersachsen eingehen, wollen wir klären, was Lootboxen sind. Lootboxen sind virtuelle Behälter in Computerspielen, die eine zufällige Sammlung von Gegenständen wie Waffen, Ausrüstung oder Charakteranpassungen enthalten. Erreichbar sind diese „Bonusboxen“ nicht nur durch das Erreichen von Spielzielen, sondern auch durch den Einsatz von Echtgeld. Der genaue Inhalt einer Lootbox ist vor dem Öffnen unbekannt, was von Kritikern als Glücksspielmechanismus angesehen wird. Experten für Jugend- und Spielerschutz gehen davon aus, dass diese Form der „Bonusboxen“ Spieler schnell süchtig machen könnten. Demnach müssten sie den Regularien der Glücksspielgesetze unterliegen. Würde bedeuten, dass die Boxen von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder in Halle an der Saale (GGL) kontrolliert werden müssten. Diese Glücksspielbehörde achtet auf die Einhaltung der Gesetze laut Staatsvertrag, die von Spielhallen und Online Casinos eingehalten werden müssen.

Die aktuell laufende Diskussion um die Lootboxen nehmen sich nicht nur Parteien, wie die Landesregierung in Niedersachsen an, sondern auch auf dem Deutschen Glücksspielkongress am 27. Juni 2024 wird dieses Thema auftauchen.

Lootboxen gefährden den Jugenschutz.

Bisher ist die Einordnung der Lootboxen noch umstritten. Es gibt verschiedene Vorstellungen für die Handlung und den Umgang mit den Beutekisten. Laut einigen Experten erfüllen sie jedoch die Voraussetzungen des Glücksspielbegriffs gemäß § 3 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV). (Bildquelle: Drachenbilder auf Freepik)

Grünen-Politiker warnt vor Suchtgefahr für Jugendliche

Die Landesregierung in Niedersachsen möchte Lootboxen verbieten oder zumindest als Teil des Glücksspiels eingliedern. Experte und auch große Teile der Politik sehen die „Pay-to-win“-Funktion als kritisch. Lootboxen werden mittlerweile in sehr vielen Videospielen integriert, wobei die Kosten für derartige Boxen undurchsichtig erscheinen.  Die Grünen-Politiker der niedersächsischen Landesregierung üben starke Kritik an diesem Mechanismus, da sie ein hohes Suchtpotenzial für Jugendliche erkennen.

Deswegen fordert die dortige Regierung vor allem eine Altersbegrenzung für diese Spielfunktion. Das Innenministerium und das Verbraucherschutzministerium sollen nun die Regulierungsmöglichkeiten prüfen.

Die Landesregierung in Niedersachsen fordert unter anderem eine Initiative in Brüssel zur Entwicklung neuer Regulierungen von Online-Spielen. Auch eine Prüfung, ob simuliertes Glücksspiel stärker kontrolliert werden sollte.  Auch eine Transparenz der Gewinnwahrscheinlichkeiten bei Lootboxen wird gefordert. Zusätzlich fordern SPD und Grüne, die in Niedersachsen regieren, ein Werbeverbot für Lootboxen, die von Minderjährigen gesehen werden können. Als Begründung führt die Regierung unter anderem das hohe Suchtpotenzial für Jugendliche an.

Die Landesregierung in Niedersachsen gibt in Ihrem Antrag zur Regulierung der Lootboxen diesen Kommentar: „Lootboxen, also simuliertes Glücksspiel, birgt ähnliche Gefahren wie ‚echtes‘ Glücksspiel. Somit bedarf es ebenso einer gesetzlichen Regulierung, besonders in Bezug auf Minderjährige und Personen mit Glücksspielsucht oder einem höheren Risiko.“

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