Jahrbuch Sucht 2019

Nach schwerer Kritik durch die DHS im Jahrbuch Sucht 2019 wehrt sich die Automatenindustrie in Deutschland vehement gegen die vorgebrachten Vorwürfe.

Kurz vor Ostern war es wieder einmal so weit und das neue Jahrbuch Sucht 2019 wurde offiziell in einer Pressekonferenz vorgestellt. Während im vergangenen Jahr noch vor allem der Teufel Alkohol im Vordergrund der Berichterstattung stand, wurde in diesem Jahr der Fokus klar auf das Thema Glücksspiel gelegt. Zwar ist dieser Bereich unter den Süchten immer noch derjenige mit den geringsten schädlichen Auswirkungen, doch mit der momentan stattfindenden Debatte über die Legalisierung der Online Casinos war den Initiatoren die Aufmerksamkeit der Presse gewiss. In den Augen der Automatenwirtschaft jedoch schossen die Herausgeber des Jahrbuchs Sucht 2019 in ihrer undifferenzierten Kritik an der Glücksspielbranche jedoch am Ziel der neutralen Berichterstattung vorbei. Deshalb forderte beispielsweise der Bundesverband Automatenunternehmer e. V. endlich ein Ende der völlig überzogenen Polemik.

Die Deutsche Haupstelle für Suchtfragen e.V. erhebt schwere Vorwürfe gegen die Automatenwirtschaft

Gleich drei Pressemitteilungen hatte die DHS, die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e. V. bei der offiziellen Vorstellung des neuen Jahrbuchs Sucht 2019 im Gepäck. Dabei richteten sich alle drei gegen das Glücksspiel in Deutschland, obwohl seit vielen Jahren dieser Bereich im Vergleich zu Alkohol, Tabak, Medikamenten und illegalen Drogen die geringsten, gesellschaftlichen Probleme hervorruft. Dieser starke Fokus dürfte wohl der Tatsache geschuldet sein, dass bereits seit Monaten die Themen Glücksspiel und Legalisierung von Online Casinos sowohl in Politik wie auch in den Medien einen großen Raum einnehmen. Neben den obligatorischen Fakten, die die DHS in ihrem Jahrbuch Sucht 2019 zu allen erdenklichen Süchten präsentiert, waren es vor allem bestimmte Vorwürfe in den Pressemitteilungen, die der deutschen Automatenwirtschaft überhaupt nicht gefielen. So lautet beispielsweise der Titel einer Presseaussendung der DHS: „Legales Glücksspiel: Automatenindustrie ignoriert gesetzliche Vorgaben.“ Ziemlich starker Tobak, der impliziert, dass sich in Deutschland die Spielautomatenhersteller wie Gauselmann mit seinen Merkur Automatenspielen oder Bally Wulff mit seinen Slots nicht an die Vorgaben, Regeln und Gesetze halten würden. Doch was ist an diesem schweren Vorwurf tatsächlich dran?

In diesem Jahr stellte die DHS in ihren Pressmitteilungen nur wenige Zahlen frei zur Verfügung. So stieg der Umsatz im Markt des legalen Glücksspiels im Jahr 2017 gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 2,5 Prozent auf jetzt 46,3 Milliarden Euro an. Den größten Anteil an den Bruttospielerträgen, die sich aus den Einsätzen der Kunden minus den Gewinnausschüttungen zusammensetzen, erzielte das Zocken an den Spielautomaten in Gaststätten und kleinen Casinos. Mit insgesamt 7,1 Milliarden Euro entfielen somit rund 58 Prozent aller Bruttospielerträge aus dem legalen Glücksspiel in Deutschland auf diese Spielform.

Bundesverband Automatenunternehmer wehrt sich entschieden gegen den Vorwurf

Schon die Überschrift der Pressemitteilung der DHS zum Jahrbuch Sucht 2019 ist ein Dorn im Auge des Bundesverbands Automatenunternehmer e. V., doch ist dies bei Weitem noch nicht alles, was dem BA sauer aufstößt. Denn ebenso wird in der Presseaussendung der Bremer Suchtforscher Prof. Dr. Gerhard Meyer mit den Worten zitiert: „Erste Erkenntnisse zur Umsetzung der Vorgaben durch die Automatenindustrie zeigen, dass die Gesetzgebung nach wie vor in eklatanter Weise ausgehebelt wird.“ Wieder ein eklatanter Vorwurf, der die gesamte Automatenindustrie in schlechtes Licht rückt. Was jedoch die DHS vollkommen vergisst, ist zu erklären wo und wie denn nun genau diese Gesetze, Vorgaben und Verordnungen ausgehebelt oder gar ignoriert werden. Gerade einmal ein einziger Satz wird hier angeführt: „Als Spielanreiz locken die Geräte weiterhin mit potenziellen Gewinnen, die einen erheblichen Vermögenswert darstellen.“ Hierbei tritt nun allerdings das Problem zutage, dass die Erlangung von potenziellen Gewinnen einer der Grundpfeiler eines jedes Glücksspiels darstellt. Ohne mit der Aussicht auf einen deutlichen höheren Gewinn als den eigenen Einsatz würde es sich wohl kaum um ein Glücksspiel handeln. Egal, ob Lotto, Online Casinos mit Echtgeld Spielautomaten oder Roulette, der zugrunde liegende Mechanismus ist überall der gleiche. Kein Wunder also, dass sich hier der BA der eigenen Meinung nach mit einer völlig überzogenen Polemik konfrontiert sieht. So schrieb Thomas Breitkopf, der Präsident des Bundesverbands Automatenunternehmer in einer Stellungnahme: „Geräte, die in unseren Spielhallen und in Gastronomie-Aufstellbetrieben stehen, werden von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt nach den gesetzlichen Vorgaben geprüft und zugelassen.” Deshalb stellt sich nun die Frage erneut, wie und wo die Automatenindustrie die Gesetze, Vorgaben und Regeln ignoriert oder aushebelt, wenn die Geldspielgeräte zuvor unabhängig geprüft und zugelassen wurden? Vielleicht findet sich ja im nun erschienenen Jahrbuch Sucht 2019, welches sich die DHS immerhin gut 20 Euro kosten lässt, tatsächlich noch eine belastbare Antwort.

In der Pressemeldung der BA werden die Aussagen der DHS als „Schlag ins Gesicht all jener Unternehmer“ bezeichnet, „die den Spieler-, Jugend- und Verbraucherschutz ernst nehmen und täglich in den umsetzen“. Zudem weißt der BA ebenso daraufhin, dass abseits der Prüfungen durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt zusätzlich viele kleine Casinos noch durch den TÜV zertifiziert werden. Ebenso gab es im vergangenen Jahr zum Beispiel keinen einzigen, belegten Verstoß zu diesem Thema bei den Merkur Casinos von Gauselmann als größtem Betreiber. Vor dem Hintergrund dieser Faktenlage forderte deshalb der BA den DHS dazu auf, „die Angriffe auf unseres legales Gewerbe zu unterlassen“. Abschließend meldete sich zusätzlich auch noch Georg Stecker, der Vorstandssprecher vom Dachverband Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. zu Wort. Er verwies noch einmal auf den Umstand, dass wenn ein Echtgeld Spielautomat gegen die Spielverordnung verstoßen würde, dieser logischerweise gar nicht erst zugelassen würde.

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