
Bet3000 erhält keine neue Lizenz von der GGL. Auch nach Dauerstreit wird das Online-Angebot vorerst nicht zurückkehren. (Bildquelle: Bet3000)
Der Dauerstreit um die Bet3000 Lizenz erreicht seinen Höhepunkt. Doch nun scheint die Entscheidung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) endgültig zu sein. Denn der Wettanbieter Online Casino Betreiber Bet3000 ist offiziell von der Whitelist verschwunden. Auf der Whitelist werden alle Anbieter aufgeführt, die eine offizielle Lizenz in Deutschland besitzen.
Die Auseinandersetzung zwischen der Behörde und dem Anbieter läuft nun schon seit einem Jahr. Im Juli 2024 entzog die GGL dem Mutterkonzern IBA Entertainment die Lizenz wegen technischer Mängel. Zwar durfte Bet3000 dank einer Zwischenverfügung ab August 2024 wieder stationär Wetten anbieten, doch das Onlinegeschäft blieb blockiert.
Bet3000: Verwaltungsgericht Halle stoppte den Sofortvollzug
Im Juni 2025 schien sich das Blatt für den Wettanbieter zu wenden. Das Verwaltungsgericht in Halle (an der Saale) entschloss sich, dass der Sofortentzug ungültig sei. Bet3000 durfte die bundesweite Konzession wieder nutzen und kehrte auf den deutschen Markt zurück. Doch die GGL legte Rechtsmittel ein und so entschloss sich das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt schließlich, dass die Erlaubnis stationär vorerst gilt. Das Online Angebot blieb jedoch weiterhin gesperrt. Mit dieser Entscheidung verschwand der Wettanbieter nun erneut von der Whitelist.
Parallel zu den Gerichtsverfahren entschloss sich der Anbieter, die Streitigkeiten in die Öffentlichkeit zu tragen. Geschäftsführerin Melina Borisic verfasste einen offenen Brief an die GGL, in dem sie den Lizenzentzug als rechtswidrig kritisierte. Sie wirft der Behörde vor, den Entzug ohne Vorwarnung, ohne Anhörung und ohne eine Fristsetzung ausgesprochen zu haben. Demnach liegt ein Verstoß gegen das Verwaltungsverfahrensgesetz (§ 28 VwVfG) vor. Worum ging es bei dem Entzug der Bet3000 Lizenz? Laut Medienberichten und dem offenen Brief Borisic bemängelte die Behörde einen technischen Fehler beim Anschluss an das IT-System LUCAS im Jahr 2023. Das Wettunternehmen behauptet jedoch, dass zu dem Zeitpunkt der Entscheidung die Mängel lange behoben waren.
Borisic kritisiert zudem eine fehlende Kommunikation. Alle Lösungsvorschläge von Bet3000 seien unbeantwortet geblieben. Der offene Brief führt weitere Vorwürfe auf, darunter mangelnde Begründungstiefe (§ 39 VwVfG), Ungleichbehandlung gegenüber dem Schwarzmarkt sowie eine Verletzung des Grundrechts auf Berufsausübung (Art. 12 GG).
Die gesamte Situation wird zusätzlich durch Ermittlungen belastet. Im Juli 2025 durchsuchten die Polizei und die Staatsanwaltschaft zahlreiche Objekte rund um den Unternehmenssitz in Waldkraiburg. Ziel der Razzia war ein mutmaßliches Netzwerk illegaler Sportwetten. Die Behörden betonten zwar, dass die Vorwürfe und Untersuchungen nicht gegen IBA Entertainment gerichtet waren, wohl aber gegen Personen aus deren Umfeld.

Stationär wird Bet3000 vorerst bestehen bleiben, online jedoch geht das Unternehmen mit pferdewetten.de einen komplett neuen Weg. Wie es für den Anbieter weitergeht, ist noch nicht klar. (Bildquelle: Bet3000)
Strategische Neuausrichtung geplant
Trotz der zahlreichen Konflikte sucht Bet3000 weiterhin nach neuen Wegen, das Angebot legal weiterführen zu können. Am 9. September 2025 wurde deswegen eine Kooperation mit der pferdewetten.de AG geschlossen. Das Online Angebot von Bet3000 wird demnach in Zukunft über die Software von sportwetten.de laufen. Auch die Annahmestellen aus dem Eigenbesitz der Simon Springer-Gruppe sowie deren Franchise-Partner sollen in das sportwetten.de-Netzwerk eingebunden werden. Die Domain läuft bereits seit 2018 über die Gesellschaft.
Bet3000 bleibt als eigenständige Marke mit eigenem Markenauftritt bestehen, das berichtete der Vorstand Pierre Hofer (pferdewetten.de). Für die pferdewetten.de bedeutet die Partnerschaft eine weitere Stärkung ihrer Markenposition. Bereits im Mai 2025 hatte das Düsseldorfer Unternehmen mit einem Exklusivvertrag die Happybet-Wettshops übernommen.






























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