Lootboxen in Social CasinosBereits seit Jahren herrscht zwischen Spielern und Entwicklern von Videogames wie EA dicke Luft. Hauptgrund ist das immer stärker in den Vordergrund drängende Gebaren vieler Firmen, mit Lootboxen und anderweitigen, dem Glücksspiel ähnelnden Features noch den letzten Euro aus der eigenen Kundschaft pressen zu wollen. Nun jedoch zeichnet sich ein neue Entwicklung ab, die den Herstellern der Videogames wohl gar nicht schmecken dürfte. In einer gemeinsamen Erklärung haben Glücksspielaufsichtsbehörden aus gleich 15 Ländern bekanntgegeben, sich diesem Thema anzunehmen. Darunter befinden sich so ziemlich alle wichtigen Institutionen, die wir bereits aus der Lizenzierung der Online Casinos oder aus der Überwachung vom nationalen Glücksspiel kennen. Damit dürfte unruhige Zeiten auf die gesamte Videospielbranche nicht nur in UK und Österreich zukommen. Ebenfalls im Visier sind zudem die Social Casinos.

Die wichtigsten Glücksspielbehörden der Welt haben das Problem mit den Lootboxen endlich erkannt

Schon lange schwelt der Streit um die Lootboxen in Videogames und lange Zeit war dabei von Land zu Land, bei der Beurteilung ob es sich hierbei um Glücksspiele handelt, keine klare Linie erkennbar. Während einige Politiker und viele Suchtexperten vor den Gefahren der Lootboxen, vor allem für Kinder und Jugendliche, warnten, fühlten sich viele Glücksspielbehörden nicht wirklich zuständig. Denn zumeist können diese virtuellen Zufallstruhen zwar mit Echtgeld erworben werden, jedoch spucken diese wiederum nur virtuelle Gegenstände aus. Da hier somit über lange Zeit kein Wert in der realen Welt erlangt wurde, sahen viele Behörden deshalb darin kein Glücksspiel im eigentlichen Sinne, auch wenn der Zufall bestimmt, was aus der Lootbox gefischt wird. Nun jedoch kommt das Umdenken und dies auch bei der bekannten UK Gambling Commission, die wir nur zu gut aus den Online Casinos kennen. Noch im November vergangenen Jahres vertrat sie den Standpunkt, dass es sich bei dieser Form in Videogames nach ihrer Definition nicht um ein Glücksspiel handelt. Um so überraschender nun die gemeinsame Erklärung von gleich 15 wichtigen Aufsichtsbehörden unter Federführung der UKGC, nun gegen die Vermischung von Glücksspiel und Computerspielen vorgehen zu wollen.

In der gemeinsamen Erklärung, die ebenfalls vom Finanzministerium in Österreich  als oberste Aufsichtsbehörde in Sachen Glücksspiel in der Alpenrepublik getragen wird, stehen vor allem die Lootboxen im Visier. Und was hierzu zu lesen ist, wird wohl zu heftige Bauchschmerzen in den Führungsetagen vieler Spieleentwickler wie EA oder Blizzard sorgen. Denn die 15 Glücksspielaufsichtsbehörden, darunter ebenfalls die Malta Gaming Autority, die Gambling Supervision Commission Isle of Man oder die Behörde von Gibraltar wollen ab sofort sämtliche Videogames analysieren. Doch dies ist nur der erste Schritt, denn daraus soll folgen, dass nationale Gesetze, wie eben die Glücksspielgesetzgebung auch bei Computerspielen eingehalten und umgesetzt wird. Als Grund für diesen Schritt erklärten die 15 Behörden, dass sie zunehmend in Sorge wegen der unscharfen Trennung von Glücksspielen und Videogames sind. Zudem wiesen sie ausdrücklich darauf hin, dass es vor allem zu ihren Kernaufgaben gehöre, Kinder und Jugendliche vor den Gefahren des Gamblings zu schützen. Gerade Lootboxen, die sich zum Beispiel ebenfalls in Videogames wie FIFA 18 befinden und ohne Altersbeschränkung verkauft werden, wird ein enormes Gefahrenpotential in Studien bescheinigt.

Die gemeinsame Erklärung fast aller wichtigen Glücksspielbehörden, die vor allem im Bereich der Online Casinos und und Sportwetten international in Erscheinung getreten sind, ist ein extrem starkes Statement. Denn neben den Ländern Großbritannien, Österreich, Malta, Gibraltar und der Isle of Man, stehen ebenfalls noch Frankreich, Irland, Tschechien, Polen, Spanien, Portugal, die Niederlande sowie Lettland und Jersey aus Europa auf der Liste. Vom amerikanischen Kontinent gesellt sich mit dem US-Bundesstaat Washington ausgerechnet noch ein Vertreter aus dem Land hinzu, in dem die meisten, großen Videospielfirmen wie EA ihren Sitz haben.

Eine klare Linie wird es den Herstellern von Videogames schwer machen

Bislang konnten sich viele Hersteller von Videogames darauf verlassen, dass die unterschiedliche Beurteilung bei Lootboxen in den Staaten sich zu ihren Gunsten auswirkt. Während bis vor kurzem selbst die UKGC diese Form von glücksspielähnlichen Mechanismen in Computerspielen nicht als echtes Glücksspiel wie beispielsweise Spielautomaten in Online Casinos betrachte, sahen dies andere Länder bereits gegenteilig. Sowohl Belgien, als auch die Niederlande hatten bereits entschieden, Lootboxen, die durch Echtgeld erworben werden können, als Glücksspiele zu definieren. Und da die Kanspelautoriteit aus letzterem Land ebenfalls zum Kreis der 15 gehört, lässt sich schon ein wenig erahnen, wo die Reise schlussendlich bei der Bewertung hingehen könnte. Die niederländische Glücksspielaufsicht ist nämlich bekannt dafür, sich auch gern mit den großen Online Casinos Unternehmen wie Mr. Green und Betsson anzulegen und wird wohl auch nicht vor den großen Videospielfirmen einknicken.

Durch die nun angekündigte gemeinsame Linie, rückt jetzt auch wieder das Gebaren von EA in Belgien in den Fokus. Denn obwohl das Land Lootboxen klar als Glücksspiele definiert hat, weigert sich der Videospieleentwickler vehement, diese virtuellen Schatzkisten trotz Aufforderung in Belgien aus FIFA 18 zu entfernen. Mittlerweile hat in diesem Fall sogar die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aufgenommen. Andere Konzerne hingegen, wie Valve mit ihrem im eSports so beliebten Titeln wie DOTA 2 und Counter Strike: GO oder Blizzard mit Overwatch, sind dem Verbot bereits nachgekommen und haben diese entfernt. EA hingegen lässt es nun wohl darauf ankommen, vor das Gericht gezerrt zu werden und dies könnte am Ende für den Konzern sogar richtig böse enden. Denn nach belgischem Recht kann die Strafe, sollte die Justiz der Beurteilung von Lootboxen als Glücksspiel folgen, nicht nur eine Geldstrafe von 800.000 Euro beim erstmaligen Verstoß auf EA zukommen. Denn ebenso kann eine Gefängnisstrafe von bis zu 5 Jahre verhängt werden, wie es unter Punkt 6 im Dokument zur Beurteilung und Untersuchung zum Thema Lootboxen steht.

Bislang kann die gemeinsame Erklärung als Warnung und als Angebot an die Hersteller von Computerspielen betrachtet werden. Denn im Schreiben reichen die Glücksspielaufsichtsbehörden den Unternehmen noch mehr oder weniger die Hand, um einen Prozess der Selbstregulierung und Selbstbeschränkung in Gang zu setzen. So wird darin aufmerksam gemacht, dass es im eigenen Interesse der Spieleentwickler sein sollte, mit den Glücksspielaufsichtsbehörden in diesem Themenfeld zusammenzuarbeiten und akzeptable Lösungen zu finden. Diese Formulierungen kennen wir schon von der UKGC, als es um das Thema Casinos Bonus und Auszahlungsbeschränkungen ging. Allein die Warnung genügte bereits, viele Online Casinos zu einem Umdenken zu bewegen, bevor weitaus restriktivere Maßnahmen durch die Aufsichtsbehörde selbst erlassen werden.

Social Casinos ebenfalls im Visier der Glücksspielaufsichtsbehörden

Neben den Lootboxen gibt es noch ein zweites, wichtiges Feld, welches die 15 Glücksspielaufsichtsbehörden ins Visier nehmen werden, nämlich die Social Casinos. Dies wird jedoch eher die etablierten Spielautomatenhersteller und Online Casino Betreiber wie beispielsweise Gauselman und Novomatic betreffen. Denn der österreichische Konzern stellt nicht nur seine Novoline Slots diversen Betreibern weltweit zur Verfügung, sondern betreibt zudem selbst Social Casinos. Zum einen ist dies das ehemals extrem beliebte Novoline Casino Stargames über die Tochter Greentube Malta Limited und zum anderen GameTwist, welches durch die Funstage GmbH betrieben wird, welche wiederum eine Tochter von Greentube ist. Die jetzige Ankündigung, die Social Casino in Sachen Glücksspiel unter die Lupe zu nehmen, dürft somit auch in der Führungsetage von Novomatic nicht auf Gegenliebe stoßen. Sollte doch dieser Bereich ebenfalls weltweit zu einem alternativen Standbein im Konzern ausgebaut werden, gerade dort, wo der Gegenwind bei den Online Casinos aus der Politik am heftigsten weht. Wenn nun jedoch Social Casinos ebenfalls wie Echtgeld Casinos behandelt und reguliert würden, dürften dies wohl mehr oder weniger das Ende für die virtuellen Spielhallen ohne echte Gewinnmöglichkeiten bedeuten.

Für einen echten Zocker, der für seinen Einsatz mit echten Moneten wenigstens die reale Chance haben möchte, auch einen Gewinn in Echtgeld einfahren möchte, kann diese Entwicklung nur begrüßt werden. Denn keinem Menschen, mit klarem Verstand, kann die Logik erklärt werden, warum Online Casinos des Teufels sein sollen, aber Social Casinos bislang in der Diskussion um Spielsucht und Jugendschutz völlig unter dem Radar liefen. Die Spielautomaten und deren zugrundeliegenden Mechanismen, die bei einigen Menschen zur Spielsucht führen können, sind die selben, schließlich sind es genau die gleichen Slots. Book of RA, Sizzling Hot oder Lucky Lady’s Charme spielen sich in einem Social Casino nicht anders wie in einem Echtgeld Casino. Einziger Unterschied ist nur nur, dass hier obendrauf immer die Bank gewinnt, ohne dass auch nur ein Cent an den Kunden zurückfließt. Zusätzlich hängt der Spieler- und Jugendschutz gegenüber den Online Casinos mit einer Lizenz aus Schleswig-Holstein oder Malta meilenweit hinterher. Denn wer nichts auszahlt, der benötigt auch keine sorgsam Verifizierung des Alters und der Person über Ausweiskopien oder Bank-ID. Da hilft auch kein Verweis in den AGB’s, dass die Teilnahme in Social Casinos nur Personen ab 18 Jahren gestattet ist, schließlich wird dies, bis auf die Selbstauskunft bei der Anmeldung, kaum überprüft. Und hier kommt eine nächste Glücksspielaufsichtsbehörde aus dem Schreiben zu diesem Thema ins Blickfeld, nämlich aus dem US-Bundesstaat Washington. In diesem Bundesstaat hatte erst im April diesen Jahres der Richter Milan D. Smith vom Berufungsgericht anhand der Gesetzeslage geurteilt, dass Social Casinos Glücksspiele anbieten.

Virtuelle Währungen in den Social Casinos lassen sich theoretisch von jedem kaufen, der Guthaben auf dem Smartphone hat. Selbst wenn der 16-jährige Sprössling einen eigenen Vertrag besitzt oder dieser über die Eltern angemeldet wurde, findet bei der Bezahlung in Form dieser Mikrotransaktionen keine echte Altersverifizierung statt.

 

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