Ibiza-Ausschuss Woche 1

Etwas holprig startete und endete Woche 1 im Ibiza-Ausschuss, bei der Zweifel über die Kooperationsfähigkeit der diversen Justizbehörden aufkamen. (Bildquelle: pixabay by geralt)

Am vergangenen Donnerstag, den 04. Juni 2020 ging es endlich los und der mit Spannung erwartete Ibiza-Ausschuss startete in Woche 1. Während der erste Vernehmungstag nur wenig bis gar keine neuen Erkenntnisse über mögliche illegale Parteieinspenden und den vermuteten Deal zwischen FPÖ und Novomatic bereithielt, warf Tag 2 einige neue Fragen auf. Warum beispielsweise hielt es das Bundeskriminalamt nicht für notwendig, dass Ibiza-Video in voller Länge der ermittelnden Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft auszuhändigen? Warum erfuhr Justizministerin Alma Zadic von dessen Fund erst über die Medien rund 6 Wochen nach der Sicherstellung? Arbeiten womöglich die verschiedenen Justizbehörden in diesem Fall mehr gegeneinander den miteinander? Alles Fragen, die nach Woche 1 des Ibiza-Ausschusses mehr denn je auf Antworten warten.

Der erste Tag im Ibiza-Ausschuss von Woche 1 brachte wenig Neues

Florian Klenk ist eine der wenigen Personen, die das brisante Ibiza-Video, welches die Regierung aus ÖVP und FPÖ zu Fall brachte, in seiner vollen Länge kennen. Mehr als 7 Stunden sollen in der präparierten Villa aufgezeichnet worden sein. Die verschiedenen Blickwinkel mit eingerechnet, beläuft sich das gesamte Material sogar auf rund 12 Stunden, welches der Ibiza-Ausschuss in Woche 1 gleich zum Auftakt nur zu gern selbst unter die Lupe genommen hätte. Da jedoch bis heute das Bundeskriminalamt das Video nicht herausrückt, musste deshalb Florian Klenk, der Chefredakteur vom Falter, seine Erkenntnisse aus der Sichtung den Abgeordneten schildern. Dieser räumte zuerst mit dem Gerücht auf, dass Heinz-Christian Strache sowie Johann Gudenus womöglich zum Zeitpunkt der Videoaufnahmen unter Drogeneinfluss standen. Es gäbe keine Belege für den Konsum von beispielsweise Kokain und der Alkoholpegel der betreffenden Personen hätte sich ebenfalls noch im Rahmen befunden. Dies ist wichtig bei der Frage, ob es sich bei den getroffen Aussagen der beiden Beschuldigten um bloße Prahlereien im Rausch gehandelt hat oder nicht.

Während Klenk Strache und Gudenus in der Frage nach einem möglichen Konsum von Kokain entlastete, bezeichnete er jedoch vor allem Straches Verhalten im Video als Tanz um Korruption. Der ehemalige Vizekanzler sei immer darum bemüht gewesen, darauf hinzuweisen, dass sämtliche Unterstützung der vermeintlichen Oligarchentochter legal sein müsse. Gleichzeitig jedoch sprach er über die Möglichkeit von Geldzuwendungen an die FPÖ über der Partei nahe stehende Vereine, ein Weg, der den Rechnungshof aushebeln würde. Andere Unternehmen wie Novomatic würden bereits an alle zahlen. Diese Informationen waren alle bereits zuvor dem Ibiza-Ausschuss schon vor Woche 1 bekannt und so diente die Befragung von Klenk wohl nur dem passenden Einstieg in den monatelangen Prozess um womögliche Novomatic Korruption.

Wie bereits aufgrund der noch andauernden Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft bereits im Vorfeld vermutet, verweigerten Strache und Gudenus die Beantwortung zahlreicher Fragen. Dies ist unabhängig von der möglichen Schuldfrage das gute Recht der beiden Politiker, da diese gleichzeitig als Beschuldigte Gegenstand der laufenden Ermittlungen sind.

Die mangelnde Zusammenarbeit der Justizbehörden lässt Zweifel aufkommen

Während der Auftakt im Ibiza-Ausschuss am Donnerstag in Woche 1 keine wirklich neuen Erkenntnisse lieferte, war der Freitag deutlich spannender. Eigentlich hätten am 5. Juni die drei Milliardäre Johann F. Graf, Gründer von Novomatic, Gaston Glock und Heidi Goess-Horten den Abgeordneten Rede und Antwort stehen sollen. Immerhin wurden alle drei Unternehmen im Ibizia-Video von Strache als Konzerne benannt, die womöglich Gelder über Vereine den Parteien zukommen lassen würden. Aus der Befragung wurde jedoch nichts, da sich alle drei Milliardäre wegen ihres Alters Sorgen wegen einer Ansteckung durch das Coronavirus während ihrer Anwesenheit im Untersuchungsausschuss machten und absagten. Ersatzweise wurden deshalb der amtierende Innenminister Karl Nehammer von der ÖVP sowie Justizministerin Alma Zadic von den Grünen am letzten Tag von Woche 1 im Ibiza-Ausschuss geladen. Überraschenderweise entpuppte sich deren Befragung als deutlich spannender.

Auf die Frage, warum das gesamte Video nicht gleich zu Beginn von Woche 1 dem Ibiza-Ausschuss vorliegt, befielen Karl Nehammer jede Menge Gedächtnislücken. Dies betraf vor allem zwei wichtige Themenkomplexe, das Video von Strache und Gudenus sowie Chatprotokolle. Zu Ersterem wollte der Íbiza-Ausschuss wissen, ob und wann Nehammer seine Kollegin Zadic über die Sicherstellung des Ibiza-Videos in voller Länge informiert hat. Nach mehrfachem Ausweichen wurde erst später bei der Befragung der Justizministerin klar, dass der Innenminister es nicht für nötig hielt, sie über den Fund zu informieren. Vielmehr erfuhr diese erst am 27 Mai. Aus den Medien von der Sicherstellung. Somit sind bereits 6 Wochen ins Land gegangen, bevor die oberste Chefin der Justiz diese wichtige Information erhielt.

Justizministerin Alma Zadic steht er Presse Rede und Antwort!

Woche 1 im Ibiza-Ausschuss ging mit einige Ungereimtheiten über die Kooperationsfähigkeit der ermittelnden Behörden untereinander zu Ende. Vor allem der Umgang mit des mittlerweile sichergestellten Ibiza-Videos in voller Länge durch das Bundeskriminalamt wurde zum Teil heftig kritisiert.

Bei der Befragung der beiden Spitzenpolitiker wurde im Ibiza-Ausschuss in Woche 1 ebenfalls der Fokus auf die mangelnde Zusammenarbeit der Justizbehörden gelenkt. Denn bis heute hat nicht nur der Ausschuss das gesamte Video nicht zu Gesicht bekommen, sondern ebenso die WKStA, die Justizbehörde, die die Schirmherrschaft über die Ermittlungen hat. Angeblich wäre die Auswertung des Materials durch das Bundeskriminalamt und deren „Soko Tape“ so komplex, dass noch mindestens zwei weitere Wochen benötigt würden. Erst dann könne das Video an die WKStA übergeben werden, die dann aufgrund der Ermittlungen entscheiden muss, ob dieses dem Ausschuss gezeigt werden kann. Das brisante Material scheint jedoch nicht das Einzige zu sein, was mehr oder weniger womöglich zurückgehalten wird. So monierten einige Abgeordnete, dass die vorgelegten Dokumenten keinerlei Chatprotokolle mit Bezug auf Kanzler Sebastian Kurz enthielten, obwohl dieser ständig im Austausch mit dem damaligen Regierungspartner FPÖ stand. Bis heute wird darüber spekuliert, dass die ÖVP von den Machenschaften ihres Regierungspartners wusste oder dieses billigend geduldet hat.

Am 20. April wurde bereits das Ibiza-Video in voller Länge sichergestellt. Die Information über diesen Fund wurde jedoch nicht der WKStA mitgeteilt, sondern nur der Staatsanwaltschaft Wien. Erste hat jedoch die Oberhoheit bei den Ermittlungen. Am 25. Mai wiederum soll erst das Büro von Justizministerin Zadic über die Sicherstellung benachrichtigt worden sein und sie selbst habe es dann am 27. Mai aus den Medien erfahren, mehr als einen Monat später. Dies lässt durchaus Zweifel aufkommen, ob tatsächlich alle beteiligten Behörden wirklich ein Interesse an einer lückenlosen Aufklärung haben. Angeblich soll es sogar Spannungen zwischen der Staatsanwaltschaft Wien sowie der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft geben.

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