GlücksspielstaatsvertragNun ist es offiziell und die neue Landesregierung aus CDU, FDP und Grünen in Schleswig-Holstein, die erste Jamaika-Koalition in der deutschen Geschichte, lässt ihren Worten tatsächlich Taten folgen. Denn in der am vergangenen Freitag stattgefundenen Abstimmung im Landtag beschloss die Regierung zusammen mit Abgeordneten der AfD und der SSW, den 2. Glücksspieländerungsstaatsvertrag nicht zu ratifizieren. Genau wie es zuvor in den Koalitionsverhandlungen bereits ausgemacht und angekündigt wurde. Zusätzlich machte die Regierung deutlich, dass Schleswig-Holstein ebenfalls aus dem gesamten Glücksspielstaatsvertrag aussteigen will. Mit dieser klaren Ansage machen die Politiker von CDU, FDP und Grünen aus dem Norden noch vor der Bundestagswahl mächtig Druck. Denn wenn nur ein einziges Bundesland, wie nun eben Schleswig-Holstein, den 2 Glücksspielstaatsvertrag nicht unterzeichnet, kann dieser nicht in Kraft treten, da hier Einstimmigkeit vorliegen muss. Zudem hatte bereits in einem Papier zu den Koalitionsverhandlungen gestanden, dass Schleswig-Holstein zusammen mit Hessen und Nordrhein-Westfalen ein eigenes Konzept für die Regulierung des Glücksspiels vorlegen möchte. Anders jedoch als im alten Glücksspielstaatsvertrag und seinen 2 Änderungen, sollen hier jedoch ebenfalls die Bereich Online Casino, Online Poker und Sportwetten im Internet komplett enthalten sein.

Enge Verflechtungen zwischen Politik, staatlichen Glücksspielanbietern und dem Sport, machen in Deutschland ein Aufweichung des Monopols fast unmöglich. Bestes Beispiel ist das neue Sponsoring vom staatlichen Wettanbieter Oddset in der 3. Fußballbundesliga. Das Angebot von Bwin über 40 Millionen Euro scheiterte am Widerstand der Landesverbände, die einen geringer werdenden Anteil am Kuchen der Abgaben durch die Lottogesellschaften befürchten. Und so wurde so lange dagegen vorgegangen, bis am Ende Bwin sein Angebot zurückzog. Jetzt übernimmt Oddset das Sponsoring und zahlt gerade einmal 3 Millionen Euro pro Jahr.

Wie oft soll die EU eigentlich noch den Glücksspielstaatsvertrag rügen?

Der Hauptknackpunkt für den nun eingeschlagenen Konfrontationskurs der Landesregierung aus Schleswig-Holstein ist der Konflikt zischen dem deutschen Glücksspielstaatsvertrag und der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit der EU. Den diese kann nur eingeschränkt werden, wenn es dem Allgemeinwohl dient und die Einschränkung zugleich konsistent und kohärent ist. Für das Glücksspiel und hier vor allem für den Bereich der Online Casinos bedeutet dies folgendes. Der Staat darf nur dann unter der Prämisse des Spielerschutz ein Glücksspielmonopol aufrechterhalten und somit private Unternehmen vom Markt ausschließen, wenn er selbst alles im Kampf gegen die Spielsucht unternimmt. In Deutschland ist dies jedoch nicht der Fall, denn der Staat als Anbieter baut ständig seine eigenen Angebote weiter aus und macht zudem noch fleißig Werbung, was diametral dem Kampf gegen die Spielsucht entgegensteht. Genau aus diesem Grunde gab es seit Jahren diverse Rüffel aus Brüssel und selbst ein Vertragsverletzungsverfahren stand immer wieder im Raum. Deutschland könnte jedoch diesen unhaltbaren Zustand endlich beenden und entweder die eigenen Angebote an Glücksspielen einstampfen oder eben den gesamten Markt liberalisieren und gleichzeitig regulieren. Doch genau auf diesem Feld passiert überhaupt nichts. Zwar ließen sich die Ministerpräsidenten für den letzten, ausgehandelten 2. Glücksspieländerungsstaatsvertrag kräftig feiern, nur leider stellt dieser keines der einzigen Problemfelder mit dem EU-Recht ab. Den Online Casino oder Poker im Internet sind noch immer nicht enthalten und die Anzahl der zu vergebenden Lizenzen wurden in kosmetischer Natur geringfügig angehoben. Dies, obwohl die EU genau diesen Umstand der Limitierung der Konzessionen zuvor als nicht vereinbar mit dem EU-Recht beurteilte. All diese Faktoren bewogen schlussendlich die Jamaika-Koalition in Schleswig-Holstein dazu, endgültig die Reißleine zu ziehen.

In der Vergangenheit war Schleswig-Holstein schon einmal unter Schwarz-Gelb aus dem Glücksspielstaatsvertrag ausgeschert. Und so wurden für eine kurze Zeit, auf Basis eines eigenen Glücksspielgesetzes, ebenfalls Lizenzen für Online Casinos ausgegeben, die bis heute Bestand haben. Allerdings gelten diese Konzessionen nur für Spieler mit Wohnsitz in diesem Bundesland. Für Spieler aus ganz Deutschland benötigen diese Internetcasinos weiterhin eine EU-weite Lizenz wie aus Malta.

Innenminister Grote will endlich ein europarechtskonformes Glücksspielgesetz

Bei der Debatte im Landtag in Schleswig-Holstein am vergangenen Freitag brachte es der Innenminister perfekt auf den Punkt, warum die Landesregierung den 2. Glücksspieländerungsstaatsvertrag nicht ratifizieren kann und will. So plädierte Hans-Joachim Grote von CDU für ein Glücksspielgesetz, dass eine tragfähige europarechtskonforme Lösung biete und zwar dauerhaft. Zudem wies er auf das enorme Wachstum des Bereichs der Online Casinos hin, die immerhin zusammen mit den Sportwetten im Internet im letzten Jahr Bruttospielerträge von über 1 Milliarde Euro generierten. Das Problem daran ist nur, dass all diese Anbieter bisher nach deutschem Recht nicht kontrolliert, geschweige denn sanktioniert werden können. Sie befinden sich, genau wie wir Zocker, weiterhin in einer rechtlichen Grauzone zwischen deutschen Gesetzen und EU-Regularien gefangen. Grote führte weiterhin aus, dass die Gesetzgebung endlich mit der Technik des 21. Jahrhunderts schritthalten müsse. So sagte er im Landtag aus: “Wir dürfen nicht länger versuchen, das Internetglücksspiel mit analogen Instrumenten aus dem vergangenen Jahrtausend in den Griff zu bekommen.” Ins selbe Horn blies ebenfalls Wolfgang Kubicki vom Koalitionspartner FDP. Für ihn ist ebenfalls der Umstand, dass die deutsche Glücksspielgesetzgebung gegen EU-Recht verstößt, das klare Hauptproblem. Er meinte dazu: “Ein Staatsvertrag nützt doch keinem etwas, wenn wir am Ende einen komplett deregulierten Glücksspielmarkt vorfinden, weil der Staatsvertrag nicht europafest ist.”

Neben dem parlamentarischen Geschäftsführer der CDU-Fraktion in SH, Hans-Jörn Arp, deren Rede Sie hier nachlesen können, äußerte sich ebenfalls die SPD im Landtag zu dem Thema. So hielt Kai Dolgner allen anderen Parteien im Landtag entgegen, dass diese Ablehnung des Glücksspielstaatsvertrag den Zusammenhalt der Bundesländer zerstören würde. Außerdem führt er aus, dass dieser Beschluss nur dazu diene, einen europarechtlichen Hebel gegen die anderen Bundesländer in der Hand zu halten, um gegen das Verbot von Online Casinos ins Feld zu ziehen.

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