GGL Online Casino Streamer

GGL erzielt dank OVG Sachsen-Anhalt einen weiteren Erfolg im Kampf gegen illegale Glücksspielangebote. Behörde kann gegen Streamer mit Sitz im Ausland vorgehen. (Bildquelle: Stanley Li auf Unsplash)

Die GGL (Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder) kann einen erneuten Erfolg im Kampf gegen das illegale Glücksspielangebot verzeichnen. Das berichtet die Behörde in einer Pressemitteilung. Bisher konnte die Glücksspielbehörde Werbung für unerlaubte Angebote in Deutschland verbieten. Nun gelingt das der GGL auch für Werbemaßnahmen im Ausland. Doch worum geht es so genau? Laut Aussagen der Glücksspielbehörde aus Halle an der Saale kann die GGL Online Casino Streamern die Werbung für unerlaubte Angebote verbieten, auch wenn diese aus dem Ausland stammt. Möglich wurde das dank einer Rechtsprechung des OVG in Sachsen-Anhalt.

GGL: Online Casino Streamern können Werbeverbot erhalten

Was genau steckt hinter dem neuen Beschluss des OVG Sachsen-Anhalt? Der Ausgangspunkt der Situation war der Erlass einer Untersagungsverfügung gegenüber eines deutschen Online Casino Streamers, der seinen Sitz jedoch im Ausland hat. Dieser Streamer, den die GGL nicht beim Namen nennt, war vor allem auf der Plattform „Kick“ tätig. Er hat in Deutschland unerlaubtes, öffentliches Glücksspiel über diese Plattform verbreitet. Sein Hauptaugenmerk legte er dabei auf die virtuellen Automatenspiele, für die Betreiber in Deutschland eine Glücksspiellizenz benötigen.

Der besagte Online Casino Streamer filmte sich bei der Nutzung dieser Spielautomaten und veröffentlichte diese Aufnahmen, wodurch er Werbung für den Betreiber machte. Die GGL hatte in diesem Zusammenhang versucht, eine Untersagungsverfügung zu erwirken. Der Streamer hatte jedoch ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren eingeleitet. Nach intensiver Prüfung hat das OVG Sachsen-Anhalt die Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung der Behörde bestätigt.

Vorstand Ronald Benter begrüßt den Beschluss des OVG Sachsen-Anhalt: „Die Entscheidung hat eine Signalwirkung! Die GGL wird zukünftig noch stärker gegen Streamer mit Sitz im Ausland vorgehen. Dies gebietet insbesondere der Spieler- und Jugendschutz aufgrund der besonderen, dem Streaming immanenten Gefahren“.

Twitch und Kick liefern sich Kampf um Streamer.

Im vergangenen Jahr lieferten sich Kick und Twitch einen erbitterten Kampf und Streamer. Immer mehr Glücksspielstreamer wechselten von Twitch zu Kick. Grund war die Einschränkung der Plattform Twitch, welche ein Verbot für Glücksspielstreaming aussprach. (Bildquelle: Caspar Camille Rubin auf Unsplash)

Entscheidungsgründe des Gerichts

Wie kam das Gericht zu dieser positiven Entscheidung, welche die GGL im Kampf gegen illegales Glücksspiel stärkt. Vor allem die Inanspruchnahme des völkerrechtlichen Territorialitätsprinzips war ein Grund für diesen Entschluss. Der Online Casino Streamer erstellte seinen Content in Deutsch, wodurch davon ausgegangen werden kann, dass dieser auch auf den deutschen Markt ausgerichtet wurde. Angesprochen wurde vor allem also die Zielgruppen aus Deutschland. Damit tritt laut des OVG ein Werbeeffekt auf. In Deutschland ist jedoch das Bewerben von nicht-lizenzierten Glücksspielangeboten untersagt. Mit der Entscheidung des OVG Sachsen-Anhalt darf die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder nun gegen den deutschen Online Casino Streamer aus dem Ausland vorgehen.

Streaming weiterhin eine starke Werbemaßnahme

Streaming ist weiterhin eine sehr beliebte Webemaßnahme. Und dass, obwohl Twitch sich gegen das Glücksspiel-Streaming ausgesprochen hatte. Das Ruder übernahm in diesem Segment Kick, eine junge Plattform, die jedoch trotzdem schnell Erfolg verzeichnete. Immer mehr Online Casino Streamer fanden auf Kick ihr neues zu Hause. Die Einschränkung der Streaming-Angebote für Glücksspiel habe laut des OVG Sachsen-Anhalt auch einen Jugendschutz-Aspekt. Laut Angaben der UK Gambling Commission werden rund 47 % der 11 bis 16-jährigen durch die Streaming-Angebote beeinflusst. Somit nehmen Jugendliche das Glücksspielangebot teilweise auch unbewusst auf. Die dargestellten Aktivitäten auf den Streaming-Plattformen veranlassen junge Spieler zur Teilnahme an den Glücksspielangeboten. Der Spielerschutz ist also in dem Falle nicht ausreichend unterstützt.

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