GGL Kampf gegen illegales Glücksspiel

Soll der Paragrafen § 284 ff. StGB wirklich fallen? Die GGL versucht Klarheit zu schaffen und appelliert an das Bundesjustizministerium, diese Reform nicht durchzusetzen. (Bildquelle: Ramdlon auf Pixabay.)

Das Thema illegales Glücksspiel taucht erneut in den Diskussionsrunden der Behörden und der Politik auf. Bis heute gibt es keine genauen Zahlen darüber, wie stark sich dieser Schwarzmarkt in Deutschland ausdehnt. Ein Überdenken ist erforderlich!  Das fordert die GGL vom Bundesjustizministerium.  Dabei bezieht sich die Glücksspielbehörde aus Halle an der Saale vor allem auf die Ausweitung der Paragrafen gegen illegales Glücksspiel. Speziell, wenn die Glücksspielanbieter im Ausland sitzen. Aktuell gibt es immer noch eine Meinungsverschiedenheit darüber, ob das deutsche Strafrecht überhaupt im Ausland greift, wenn die Glücksspielanbieter ihren Sitz eben nicht in Deutschland haben.

Illegales Glücksspiel aus dem Ausland führt zu Streitthemen

Ihre Bedenken zu dem eingangs beschriebenen Thema führte die GGL beim dritten LOTTO-Talk im Fernsehturm in Berlin an. Dieser fand am 22. Februar 2024 statt und lud Vertreter aus Politik, Verwaltung und Glücksspielindustrie ein. Mit vertreten war natürlich auch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder, die deutlich ihren Unmut verkündete. Und obwohl die Glücksspielbehörde aus Halle an der Saale in den vergangenen Monaten ihr Team im Kampf gegen das illegale Glücksspiel ausweiten konnte, reichen die Bemühungen bis heute nicht aus. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder agiert streng gegen illegales Glücksspiel, steht aber immer noch vor etlichen Herausforderungen, die auch vonseiten der Politik entstehen. Das geht aus der Pressemitteilung zur Veranstaltung in der Bundeshauptstadt hervor.

GGL-Vorstand Ronald Benter sagt: „Das wir in kurzer Zeit eine so schlagkräftige Mannschaft aufgebaut haben, ist schon bemerkenswert. Die MitarbeiterInnen haben sich in kürzester Zeit sehr viel Knowhow angeeignet und verfolgen die Ziele der GGL mit echter Leidenschaft. Das wird uns auch von verschiedenen Seiten gespiegelt.“

GGL fordert Erhalt des Paragrafen § 284 ff. StGB.

Georg Stecker, Sprecher des Vorstandes der Deutschen Automatenwirtschaft, sagt: „Die Pläne des Bundesjustizministeriums gehen in die falsche Richtung. Wir brauchen ein entschiedenes Vorgehen gegen den illegalen Glückspielmarkt mit wirksamen Mitteln. Dazu gehören auch die §§ 284 bis 287 StGB in ihrer derzeit geltenden Fassung.“ (Bildquelle: geralt auf Pixabay)

Fallen wichtige Instrumente gegen den Schwarzmarkt weg?

Fallen durch eine Reform wichtige Instrumenten im Kampf gegen das illegale Glücksspiel einfach weg? Die geplante Reform des Paragrafen § 284 ff. StGB, würde nach Aussagen der Glücksspielbehörde den erfolgreichen Kampf gegen das illegale Glücksspiel gefährden oder ihn undenkbar mache. Bisher war es so, dass unter diesem besagten Paragrafen die Behörde bei der Staatsanwaltschaft bei Verdacht auf unerlaubtes Glücksspiel und dessen Veranstaltung eine Strafanzeige stellen konnte. Wird die Reform des Gesetzes durchgeführt, kann es zu einem Wegfall dieser Option kommen.

Für die GGL und dessen Vorstand undenkbar. Viel mehr versucht die Behörde ein Umdenken in der Politik zu erzeugen und fordert das Bundesjustizministerium dazu auf, über eine Ausweitung der Möglichkeiten nachzudenken, statt die funktionierenden Werkzeuge zu streichen. Sollte es zu einer Form des Gesetzes kommen, dann könnte das erneut ein Freifahrtschein für Anbieter illegalen Glücksspiels sein. Und das nicht nur in Deutschland, befürchtet die Behörde aus Halle. Bisher gibt es zu der geplanten Reform jedoch noch keine Entscheidung und es bleibt abzuwarten, ob die Worte der Behörde und ihres Vorstandes Gehör fanden. Für legale Glücksspielanbieter und Online Casino Anbieter ist es nur zu hoffen, dass diese Regelungen nicht abgeschafft werden.

GGL-Vorstand Ronald Benter sagt:“ Wir wünschen uns ein Überdenken der geplanten Reform durch das Bundesjustizministerium und fordern vielmehr die Ausweitung des Paragraphen auf illegale Glücksspielanbieter mit Sitz im Ausland. Die Möglichkeit der Strafverfolgung im Ausland wird einen abschreckenden Effekt auf illegale Anbieter im Ausland entfalten.“

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